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Verwaltervollmacht und Einlagesicherung bei WEG-Konten erklärt

Verwaltervollmacht und Einlagesicherung bei WEG-Konten erklärt

Registriertes Community-MitgliedHans im Glück am 18.09.2023

Was Fred am 15.09.2023 - 23:36 Uhr geschrieben hat ist völlig korrekt !
Das haben wir schon vor 30 Jahren so gehandhabt,

--- Ein bestellter Verwalter erhält für das Konto Vollmacht und kann im Rahmen seiner Organstellung über die Gelder verfügen."
Ich verstehe das so, der Verwalter kann Tages- und Festgelder als Privatperson anlegen. Somit greift auch die Einlagesicherung, wenn es die 100.000 € nicht überschreitet. ---
Die 100.000 € wird er nie überschreiten, weil er dann wie Du und ich ein weiteres Konto eröffnet.

Genau so ist es und nicht anders, mir ein Rätsel warum es deswegen Debatten gibt.
Handhaben alle WEGs die ich kenne so.