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Zinsberechnung bei Überweisungen: Wertstellung und Bankregelungen klären.

Zinsberechnung bei Überweisungen: Wertstellung und Bankregelungen klären.

Star der CommunityHans-Jürgen am 27.03.2024

Es gibt keine allgemeingültige Regelung zur Zinsberechnung beim Tagesgeld. Nach meiner Erkenntnis gibt es folgende Fallgestaltungen:
- Der Tag des Geldeingangs zählt bei der Zinsberechnung als Zinstag mit, dann werden aber für den Tag der Rücküberweisung keine Zinsen mehr gezahlt.
- Der Tag des Geldeingangs zählt nicht als Zinstag, dann wird der Tag der Rücküberweisung aber noch als Zinstag berücksichtigt.
- Eine unterschiedliche Handhabung je nach Uhrzeit des Geldeingangs ist mir nicht bekannt.

Bei den Zinstagen gibt es dann auch noch die Unterscheidung, dass jeder Monat grundsätzlich mit 30 Tagen (360 Tage pro Jahr) gerechnet wird oder das die tatsächlichen Tage gezählt werden und auch die tatsächlichen Tage im Jahr (also 365/366) für die Zinsberechnung maßgeblich sind.

Man muss somit darauf achten, welche konkreten Regelungen die einzelne Bank anwendet, wobei die Differenz sicherlich i. d. R. nicht wesentlich ist.

VG Hans-Jürgen

Anonymer PosterDscherboa8 (Gast) am 27.03.2024

Wie ist die Zinsberechung bei Überweisung?
Meiner Kenntnis nach ist die Wertstellung entscheidend. Mir ist aber nicht klar, wie es ist, wenn ich z.B. am Morgen von einem Tagesgeldkonto auf das Referenzgirokonto überweise und dann am Mittag von dort per Echtzeitüberweisung auf ein anderes Tagesgeldkonto erneut überweise. Von welcher Bank bekomme ich für den Tag die Zinsen (wohl kaum von beiden, aber evtl. von keiner von beiden)?
Gibt es hierfür eine allgemeingültige Regelung? - Bei bunq meine ich gelesen zu haben, dass diese Zinsen zahlen für den Betrag der ab 0 Uhr auf dem Konto ist, also bei Überweisungen erst am nächsten Tag.
Vielen Dank!