Vielleicht interessiert das nicht jeden, aber ich mache gern zum Jahresabschluss einen Kassensturz. Dabei finde ich es spannend, welche Bank wann genau die Zinsen gutschreibt (sofern man natürlich keine unterjährige Auszahlung).
Bis jetzt hat nur die ING die Zinsen gutgeschrieben. Spätesten morgen sollten alle anderen Banken durch sein.
In diesem Sinne wünsche ich allen einen guten Rutsch in die neue Zinsphase des Jahres 2026. Mögen alle persönlichen Wünsche in Erfüllung gehen und das neue Jahr uns einen Haufen Aktionszinsen bescheren. Ich wünsche Euch eine schöne Zeit.
Es haben schon viele Banken die Zinsen gutgeschrieben, darunter nahezu alle Atruvia Banken
@ Chief_GewickeltKann die Aussage von Hento ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Bei mir sind auch schon alle Zinsen da außer Bank of Scotland, Ferratum und natürlich BBVA. Am schnellsten war die PSD RheinNeckarSaar. Da konnte ich die Zinsen gestern (30.12.) schon (in Echtzeit) abziehen (obwohl diese erst heute wertgestellt wurden). Verstehe ich zwar auch nicht, aber ist für mich ok :-)
@Harry:Beispielswiese Advanzia
@Uwe_007:Bank of Scotland kann ich auch bestätigen.
Es kann natürlich sein, dass ich einige Zinsfälligkeiten auch falsch im Kopf habe. Morgen weiß ich dann mehr
Bei mir fehlen aktuell (13:00 Uhr) noch die Zinsgutschriften von
- comdirect
- Weltsparen/Raisin Distingo
Guten Rutsch.
Consors Bank hat auch noch nichts ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Consorsbank, Postbank und natürlich die Banken, die ohnehin erst am Monatsanfang buchen, fehlen noch.
Renaultbank, Umweltbank und Bank11 haben die Zinsen schon gutgeschrieben. Die beiden letzteren sind per EZÜ bereits geräumt.
Ich wünsche Allen einen guten Start ins Neue Jahr.
@GerhK:Du schriebst: ,Wertstellungen von Zinsen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich habe rein interessehalber mal die KI befragt - die hat Folgendes ausgespuckt:
„Hier ist der exakte Wortlaut des § 11 Einkommensteuergesetz (EStG), der diese Ausnahme vom üblichen Zufluss- und Abflussprinzip regelt:
Der Gesetzestext (§ 11 EStG)
Absatz 1 (Einnahmen):
„¹Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. ²Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.“
Absatz 2 (Ausgaben):
„¹Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. ²Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.“
Was bedeutet das für Sie konkret?
Um den Gesetzestext rechtssicher anzuwenden, müssen Sie wissen, wie die Finanzverwaltung und die Gerichte (insbes. der Bundesfinanzhof) die Begriffe interpretieren:
1. „Kurze Zeit“ = 10 Tage:
In den offiziellen Richtlinien (EStR) und der ständigen Rechtsprechung ist festgeschrieben, dass mit „kurzer Zeit“ ein Zeitraum von genau 10 Tagen gemeint ist. Das Zeitfenster für den Jahreswechsel ist also der 22. Dezember bis zum 10. Januar.
2. „Regelmäßig wiederkehrend“:
Hierunter fallen Zahlungen, die auf einem Dauerschuldverhältnis beruhen und in ähnlicher Höhe zu festen Terminen fällig werden. Zinsen aus Tagesgeld sowie Mieten, Versicherungsbeiträge oder die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind klassische Beispiele.
3. Die kumulative Bedingung (Zahlung + Fälligkeit):
Damit die Regel greift, muss die Zahlung innerhalb der 10 Tage zugeflossen (auf dem Konto sein) UND in diesem Zeitraum auch fällig gewesen sein.
• Beispiel: Wenn Ihre Bank die Zinsen zum 31.12. abrechnet (Fälligkeit), das Geld aber erst am 02.01. auf dem Konto erscheint (Zufluss), greift die Regel. Die Zinsen zählen steuerlich zum alten Jahr.“
Wieder was gelernt (ich).
Viele Grüsse
K.
Vielen Dank für die interessanten Informationen und insbesondere die Definition "kurze Zeit = 10 Tage". Dann bin ich einmal gespannt, wie die Volkswagen Bank das mit der Zinszuordnung handhaben wird, da die nächste Zinsberechnung beim Tagesgeld am 10.01.2026 erfolgen müsste.
VG Hans-Jürgen
Ich hatte mal die Erträgnisaufstellung der Ayvensbank mit dem Kontoauszug verglichen, und soweit ich mich erinnere, wurde die Zinszahlung vom 1. Januar dem neuen Jahr zugerechnet.
Ferratum-Zinsen sind jetzt da, Bank of Scotland ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
BFOR Buchungstag und Valuta am 1.1.
In der Kontoinformation steht, dass die Gutschrift am 31.12. erfolgen solle. Bin aber kein Pedant und werde das nicht hinterfragen.
Norisbank eben (1.1.) erst gesehen. Buchungstag und Wertstellung 31.12.
Aufgefallen ist mir ferner. Dass ich bei Norisbank einen Tag im Minus war, obwohl ich das Konto nur als Anlagekonto benutze. Das Girokonto steht dadurch im Soll.
Habe die relevante Buchung auch gefunden, verstehe aber nicht, wie es dazu kam.
Buchungsdatum 3.11. Eingang Echtzeit, Valuta 3.11. (Girokonto)
Buchungsdatum 3.11. Umbuchung, Valuta 2.11. (Zinskonto)
Vermutlich habe ich am 2.11. (Sonntag) Echtzeit auf das Girokonto überwiesen und im Anschluss auf das Zinskonto umgebucht. Wie das technisch geht, verstehe ich nicht, da ich immer zuerst auf das Konto überwiesen und im Anschluss umgebucht habe.
Gruß Arnold
Klarna (App) buchen auch erst am 1.1. Buchung steht noch aus. Habe dort noch eine Rundungsdifferenz stehen, die immerhin 5ct Zins abzgl. 1ct KEST bringt
@Hans-Jürgen zum Thema „10 Tage“ - ich hab mal eben den Kontoauszug vom 10.01.2025 gecheckt.
Es wurden von der VW Bank für den Zeitraum 10.12.24-10.12.2025 Zinsen berechnet, gutgeschrieben und vom für 2025 erteilten FSA abgezogen.
Die per 10.12.2024 gutgeschriebenen Zinsen + die sonstigen in 2024 gutgeschriebenen Zinsen ergeben den auf dem Kontoauszug stehenden verbrauchten Gesamt-FSA für 2024 - dieser Wert entspricht dem Betrag der Jahressteuerbescheinigung für 2024.
Insofern scheint als die VW-Bank 2/3 des Dezember-Kapitalertrags in den Januar zu verlegen durch die Verlagerung der Zinsgutschrift am 10. des Monats.
Bis gestern hab ich mir darüber echt keine Gedanken gemacht - das Finanzamt hat bei unserer StE für 2024 allerdings nix gesagt, insofern dürfte das schon ok sein. Letztlich rechnet die VW Bank damit das jeweils lfd. Kalenderjahr dann wohl schon am 10.12. ab.
Viele Grüsse, K.
P.S. FNJ!
comdirect Tagesgeld:Abschluss Habenzinsen ist ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@K
Ich mache mir bei den Zinszahlungen nie Gedanken. Für die Steuererklärung verwende ich ausschließlich die Werte aus der Jahres-Zinsbescheinigung der Bank. Ich addiere keine Zinsen vom Kontoauszug.
@ K.
Ich wünsche Dir und allen anderen natürlich auch zunächst alles Gute für das Jahr 2026.
Vielen Dank für Deine Rückmeldung zur Zinszuordnung bei der Volkswagen Bank. Ich sehe das auch so, dass es nicht meine Aufgabe ist, ggf. die im Januar gezahlten Zinsen aufzusplitten. Wenn die Volkswagen Bank teilweise Zinsen für das Vorjahr in diesem Jahr erst auszahlt und auch diesem Jahr zuordnet, dann ist das für mich o. k.. Ich unterstelle, dass die schon wissen, was sie tun, auch wenn man aus der gestrigen Information etwas anderes schließen könnte. Da stehe ich aber auf dem Standpunkt, dass KI nicht allwissend ist.
VG Hans-Jürgen
Habe heute die Zinsen von Bfor bekommen, die mir aber zu niedrig erscheinen. Lt. meinen Berechnungen fehlen knapp 80 Euro.
Hat noch jemand ähnlichesfestgestellt?
@Haral1
Bei mir gibt es zwei Zinsbuchungen.
1x fällige Standardzinsen
1x fällige erhöhte Zinsen
Ich bin exakt 2 Monate dabei und bei mir stimmt alles.
Gruß
Arnold
@Arnold / Hans-Jürgen: Ich mache mir ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ K.
Das sollte selbstverständlich in keiner Weise ein Vorwurf in Bezug auf Deine Beiträge sein. Ich danke Dir nochmals, dass Du das Thema angesprochen und mit gelöst hast.
Darüber hinaus befürchte ich, dass es aber auch einige KI-Gläubige gibt, die alles für bare Münze halten, was die KI Ihnen präsentiert. Wir kritischen Anleger/innen sind da sicher kritischer. ;-)
VG Hans-Jürgen
Hallo, bei mir fehtl heute, 03.01.26 14:15 Uhr, noch Banca UBAE (über Check24) und IIG Bank (auch Check24).
Kann natürlich sein, dass das nur ein Anzeigeproblem im Geldanlagecenter ist.
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Update 07.01.26:
BANCA UBAE hat am 05.01.26 die Abschlusszinsen gezahlt.
Bezüglich IIG schreibt mir Check24, sie wären "bereits in Rücksprache" und melden sich wieder.