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Zinsversteuerung für nicht steuerpflichtige EM-Rentner bei Tagesgeldkonto.

Zinsversteuerung für nicht steuerpflichtige EM-Rentner bei Tagesgeldkonto.

Anonymer PosterRalphie (Gast) am 13.07.2022

Ich bin EM-Rentner und nicht steuerpflichtig. Wenn ich ein Tagesgeldkonto bei der FCM-Bank eröffnen und da geringe Beträge einzahlen würde, müsste ich ja die Zinsen versteuern. Aber wie mache ich das, wenn ich nicht steuerpflichtig in, also auch keine Steuererklärung abgeben kann?

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 14.07.2022

Hallo Ralphie, wenn Sie bei der FCM Bank ein Konto eröffnen und dort Zinserträge erwirtschaften, werden Sie um die Abgabe einer Steuererklärung nicht herumkommen. Das ist eigentlich recht einfach (Hauptblatt + Anlage KAP), aber ob sich das für die paar Euro lohnt, müssen Sie am Ende selbst entscheiden. Ich persönlich würde mich an Ihrer Stelle an Tagesgeldkonten und Banken halten, die die deutsche Abgeltungsteuer automatisch abziehen. Dann haben Sie keinen Stress mit der Steuererklärung. Bei den aktuellen Zinsen sind die Unterschiede in den Zinserträgen absolut gesehen ohnehin noch so klein, dass man da glaube ich nicht zu viel Aufwand betreiben sollte für ein paar Prozentpunkte mehr. Hoffe, das hilft weiter? VG, Stefan Erlich