Gestern abend habe ich ein Schreiben im Postfach meines Kontos mit Datum vom 27.04. erhalten, nach dem der höhere Zinssatz von 3,0% ab dem 01.04.2023 gilt. Demnach gilt die Zinsanhebung für Bestandskunden offenbar sogar rückwirkend, nicht erst seit dem 26.04.2023. Oder wie ist das sonst zu verstehen?
@Karat: In der Mitteilung steht in der Tat "Unterrichtung über Anpassung des Zinssatzes für Konto XXXXXX ab dem 01.04.2023"
Würde ich auch als "rückwirkend" verstehen, obwohl das ungewöhnlich (gut) wäre.
Eventuell will man somit aber elegant die komplizierte (gesplittete) Berechnung und Aufstellung auf dem Kontoauszug per 1.05.2023 elegant umgehen.
Dort müsste dann nämlich die Verzinsung bis zum 26.04. und dann ab dem 27.04. separat dargestellt/ausgewiesen und berechnet werden.
Diesen Punkt kann man elegant mit der rückwirkenden Verzinsung ab 1.4.23 umgehen ;-)
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