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Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Einlagensicherung

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Einlagensicherung

Guthaben der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg sind über das Einlagensicherungssystem der Sparkassen in theoretisch unbeschränkter Höhe abgesichert. Dabei haben Sie gegenüber dem "Sparkassen-Einlagensicherungsfonds" einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Kontoinhaber und Institut. Darüber hinaus handelt es sich eher um eine Art freiwillige Leistung, auf die man sich eher nicht verlassen sollte, zumal die Sparkassen in ihrer Aussendarstellung hervorheben, dass ihr Sicherungssystem primär darauf ausgelegt ist, die angeschlossenen Banken gar nicht erst in Schieflage geraten zu lassen.

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