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Fragen zur Einlagensicherung und Risikoverteilung bei Treuhandkonten

Fragen zur Einlagensicherung und Risikoverteilung bei Treuhandkonten

Anonymer PosterUnklar (Gast) am 01.05.2023

Bei dem Konto handelt es sich um ein Treuhandkonto, bei dem die Deutsche Bank laut den Anlagebedingungen gesammelt mit den Einlagen anderer Anleger bei der Anlagebank (My Money Bank) angelegt werden.
Zitat: "Der Anleger ist einverstanden, dass seine Anlagen mit denen der anderen Anleger gesammelt bei der Anlagebank angelegt werden. Die Anlage erfolgt jeweils dadurch, dass die Bank in eigenem Namen und für Rechnung des Anlegers die jeweilige Anlage mit der Anlagebank abschließt."

Ich sehe keine Obergrenze dafür, wie viel Geld pro Anlage von verschiedenen Anlegern gesammelt wird (falls das überhaupt relevant wäre).

Ausdrücklich wird in den Anlagebedingungen auch darauf hingewiesen, dass der Anleger und nicht die Deutsche Bank das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und Vertragsuntreue der Anlagebank trägt.
Zur Einlagensicherung: "Anlagen bei der Anlagebank unterliegen ausschließlich der Einlagensicherung, der die Anlagebank angehört. Sie fallen nicht in den Schutz der Einlagensicherung der [Deutschen Bank]."

Was mir unklar ist:

Bedeutet "auf Namen der Bank und auf Rechnung des Anlegers", dass die Einlagensicherung entweder überhaupt nicht greift, das die Deutsche Bank ja kein Verbraucher ist, oder dass insgesamt nur 100.000€ für die Anlagen aller Anleger zusammen abgesichert sind, die die Deutsche Bank bei der My Money Bank angelegt hat?

Besonders engagiertes MitgliedS.G. am 07.05.2023

Die BAFIN sagt dazu: „Gelder auf Treuhandsammelkonten werden nicht anders behandelt als Gelder auf Einzelkonten, das heißt jeder einzelne Einleger, der Gelder auf einem Treuhandsammelkonto einzahlt, ist bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert.

Treuhandsammelkonten werden häufig im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen verwendet. Gewöhnlich zieht der Finanzdienstleister Gelder von einem Kunden ein und lagert sie auf einem Treuhandsammelkonto zwischen, bis die gewünschte Finanzdienstleistung (z.B. der Erwerb von Aktien) vollzogen werden kann.

Wenn Einlagen auf Treuhandsammelkonten im Ausland angelegt werden, sollte man bei Fragen zu deren Absicherung die jeweils zuständige Einlagensicherung kontaktieren. Die oben dargestellte Rechtslage kann im Ausland abweichen.“

Im auf dem DB ZinsMarkt hinterlegten Produktinformationsblatt steht auch 100.000 EUR pro Sparer.

Aber was es so wirklich mit der Treuhandanlage auf sich hat, also warum die DB das macht, habe ich mich auch schon gefragt.