
Die Bank selbst schreibt:
"Was unterscheidet das Jugend-Tagesgeld vom normalen Tagesgeld?
Anders als beim normalen Tagesgeldkonto eröffnen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen das Jugend-Tagesgeld als Geldanlage-Konto für Kinder und Jugendliche. Sie können über das Konto verfügen. Erst am 18. Geburtstag des Minderjährigen geht der Betrag inklusive Zinsen auf den Nachwuchs über."
Wenn das verpflichtend so gehandhabt wird, würde es für mich (Alter 75, Anlage für mich) keinen Sinn machen.
Und die Kommentare wären zum Teil unrichtig.