Menü
Tagesgeld 3,25%Festgeld 3,07%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  NIBC  ⟩  Rating & Bonität
NIBC Rating & Bonität

NIBC Rating & Bonität

Grundsätzlich ist für die Sicherheit einer Anlage der NIBC sowohl die Bonität der Bank selbst (Bankrating) als auch die Bonität des Landes, das für die Einlagensicherung zuständig ist (Länderrating), relevant.

Rating der NIBC

NIBC Rating - Bonität der Bank

Im Fall der NIBC Bank N.V. liegen uns aktuell folgende Ratings vor: BBB (Standard & Poors, 2024), A2 (Moody's, 2024) und BBB+ (Fitch, 2025). Frei übersetzt: Die NIBC Bank N.V. über ein Rating im oberen Mittelfeld. Das entspricht in Kombination mit der Einlagensicherung immer noch einer relativ guten Geldanlage, allerdings kann es nach der Definition der Ratungagenturen bei schweren wirtschaftlichen Turbulenzen durchaus zu Problemen kommen.

Rating der Niederlande

Rating der Niederlande - Bonität des Heimatlandes

Die Einlagensicherungssysteme in Europa verfügen nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel, weshalb selbst mittelgroße Bankpleiten zu Engpässen bei der Entschädigung von Anlegern führen können. In der Vergangenheit ist in solchen Fällen immer der jeweilige Heimatstaat eingesprungen. Zur Bewertung der Sicherheit der NIBC macht es daher durchaus Sinn, sich das Rating des Heimatlandes (Niederlande) anzuschauen, denn dieses gibt Auskunft darüber, ob das Land im Falle einer größeren Bankenpleite überhaupt in der Lage wäre, zusätzliche Mittel zur Stützung des Einlagensicherungsfonds am Geldmarkt aufzunehmen.

Aktuell liegen uns zu den Niederlanden drei Ratings vor: AAA (Standard & Poors), Aaa (Moody's) und AAA (DBRS). Damit verfügen die Niederlande über die bestmögliche Bonität. Das Land dürfte daher auch in turbulenten Zeiten keine Probleme haben, Kredite zur Stützung der Einlagensicherung aufzunehmen. Unabhängig vom Rating der Niederlande sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass der Staat rein rechtlich nicht zum Eingreifen verpflichtet ist, sollte seine Einlagensicherung über ungenügend Mittel zur Entschädigung der Anleger der NIBC verfügen.

Weiterführende Links

Weitere Links zur NIBC