Die BaFin hat bei der Otto M. Schröder Bank eine aufsichtsrechtliche Maßnahme erlassen, weil sie bei einer Prüfung Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt hat. Aufgrund dieser Feststellungen ordnet die BaFin an, dass die Bank zusätzliche Eigenmittel vorhalten muss, um ihre Risikodeckung zu stärken und die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_2026_02_17_otto_m_schroeder_ag.html?cms_expanded=true