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Otto M. Schröder Bank Rating & Bonität

Otto M. Schröder Bank Rating & Bonität

Grundsätzlich ist für die Sicherheit einer Anlage der Otto M. Schröder Bank sowohl die Bonität der Bank selbst (Bankrating) als auch die Bonität des Landes, das für die Einlagensicherung zuständig ist (Länderrating), relevant.

Rating der Otto M. Schröder Bank

Otto M. Schröder Bank Rating - Bonität der Bank

Zur Otto M. Schröder Bank liegt uns derzeit kein Rating und damit keine Einschätzung der Bonität durch eine Ratingagentur vor. Das ist jedoch nicht ungewöhnlich, da Banken wie die Otto M. Schröder für die Erstellung solcher Ratings selber zahlen müssen, was sehr schnell sehr teuer werden kann. Daher leisten sich eigentlich fast nur größere Banken diesen Luxus, denn diese erzielen durch ein Rating ggf. größere Ersparnisse bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt. Dass die Otto M. Schröder Bank über kein Rating von Fitch, Moody’s oder S&P verfügt, ist also nicht automatisch ein Zeichen für eine geringe Sicherheit der Bank.

Rating Deutschlands

Rating Deutschlands - Bonität des Heimatlandes

Die Einlagensicherungssysteme in Europa verfügen nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel, weshalb selbst mittelgroße Bankpleiten zu Engpässen bei der Entschädigung von Anlegern führen können. In der Vergangenheit ist in solchen Fällen immer der jeweilige Heimatstaat eingesprungen. Zur Bewertung der Sicherheit der Otto M. Schröder Bank macht es daher durchaus Sinn, sich das Rating des Heimatlandes (Deutschland) anzuschauen, denn dieses gibt Auskunft darüber, ob das Land im Falle einer größeren Bankenpleite überhaupt in der Lage wäre, zusätzliche Mittel zur Stützung des Einlagensicherungsfonds am Geldmarkt aufzunehmen.

Aktuell liegen uns zu Deutschland drei Ratings vor: AAA (Standard & Poors), Aaa (Moody's) und AAA (DBRS). Damit verfügt Deutschland über die bestmögliche Bonität. Das Land dürfte daher auch in turbulenten Zeiten keine Probleme haben, Kredite zur Stützung der Einlagensicherung aufzunehmen. Unabhängig vom Rating Deutschlands sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass der Staat rein rechtlich nicht zum Eingreifen verpflichtet ist, sollte seine Einlagensicherung über ungenügend Mittel zur Entschädigung der Anleger der Otto M. Schröder Bank verfügen.

Weiterführende Links

Weitere Links zur Otto M. Schröder Bank