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Privatbanka Rating & Bonität

Privatbanka Rating & Bonität

Grundsätzlich ist für die Sicherheit einer Anlage der Privatbanka sowohl die Bonität der Bank selbst (Bankrating) als auch die Bonität des Landes, das für die Einlagensicherung zuständig ist (Länderrating), relevant.

Rating der Privatbanka

Privatbanka Rating - Bonität der Bank

Zur Privatbanka liegt uns derzeit kein Rating und damit keine Einschätzung der Bonität durch eine Ratingagentur vor. Das ist jedoch nicht ungewöhnlich, da Banken wie die Privatbanka für die Erstellung solcher Ratings selber zahlen müssen, was sehr schnell sehr teuer werden kann. Daher leisten sich eigentlich fast nur größere Banken diesen Luxus, denn diese erzielen durch ein Rating ggf. größere Ersparnisse bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt. Dass die Privatbanka über kein Rating von Fitch, Moody’s oder S&P verfügt, ist also nicht automatisch ein Zeichen für eine geringe Sicherheit der Bank.

Rating der Slowakei

Rating der Slowakei - Bonität des Heimatlandes

Die Einlagensicherungssysteme in Europa verfügen nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel, weshalb selbst mittelgroße Bankpleiten zu Engpässen bei der Entschädigung von Anlegern führen können. In der Vergangenheit ist in solchen Fällen immer der jeweilige Heimatstaat eingesprungen. Zur Bewertung der Sicherheit der Privatbanka macht es daher durchaus Sinn, sich das Rating des Heimatlandes (Slowakei) anzuschauen, denn dieses gibt Auskunft darüber, ob das Land im Falle einer größeren Bankenpleite überhaupt in der Lage wäre, zusätzliche Mittel zur Stützung des Einlagensicherungsfonds am Geldmarkt aufzunehmen.

Aktuell liegen uns zu Slowakei drei Ratings vor: A+ (Standard & Poors), A3 (Moody's) und Alow (DBRS). Damit verfügt Slowakei über eine gute Bonität, die ausreichen sollte, um auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten neue Kredite zur Stützung des Einlagensicherungsfonds aufzunehmen. Unabhängig vom Rating der Slowakei sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass der Staat rein rechtlich nicht zum Eingreifen verpflichtet ist, sollte seine Einlagensicherung über ungenügend Mittel zur Entschädigung der Anleger der Privatbanka verfügen.

Weiterführende Links

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