Weltsparen verlangt bekanntlich regelmäßig eine Aktualisierung der Legitimation mittels Video- bzw PostIdent oder eID. Wie sieht es aber nun aus, wenn die betreffende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Legitimationsprozess erneut zu durchlaufen, z.B. wegen einer fortschreitenden Demenz oder den Folgen eines Schlaganfalls? Laut FAQs akzeptiert WeltSparen keine Vollmachten von Dritten, sondern stellt lediglich ein Formular für eine Auskunftsvollmacht bereit. Mit dieser kann man aber nur telefonische Auskünfte erhalten, keine Neuanlagen tätigen oder die o.g. Legitimationsauffrischung durchführen. Mich würde daher interessieren, ob jemand Erfahrung hat, wie WeltSparen in solchen Fällen verfährt. Wird z.B. die Geschäftsbeziehung automatisch beendet, wenn keine weitere Legitimation erfolgt oder gibt es z.B. eine Möglichkeit, die bestehenden Anlagen auf einen Bevollmächtigten zu übertragen?
Natürlich könnte ich die Frage auch direkt dem WeltSparen-Kundenservice stellen, aber ich will dort nicht unnötig "die Pferde scheu machen". ;-)
@Spooky78
Die von Dir aufgezeigten gesundheitlichen Einschränkungen stellen sicherlich nicht nur ein Problem dar, dass bei Weltsparen auftauchen könnte. Je nach Schwere und Fortschreiten der Erkrankung wird bzw. kann die betreffende Person dann wohl zu einem Betreuungsfall werden, wobei auch das Betreuungsgericht ggf. einbezogen wird und eine ehrenamtliche oder Berufsbetreuung zum Tragen kommt. Regelungen zur Vermögenssorge, einer Betreuungsperson etc. kann natürlich jeder Mensch schon vorsorglich für die Zukunft treffen.
Das Thema Geldanlage scheint dann aber durchaus problematisch zu sein. Ich habe diesbezüglich zwar keine konkreten Kenntnisse, aber man kann da schnell ergooglen, dass Banken Geldanlagen durch Betreuungspersonen durchaus kritisch sehen bzw. sogar ablehnen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die örtlichen Sparkassen etc. da behilflich sein würden, wobei die Anlagebedingungen gegenüber anderen Banken deutlich schlechter sein könnten.
Bei Weltsparen würde ich - ohne es zu wissen - davon ausgehen, dass sie Geldanlagen durch Betreuungspersonen wohl eher ablehen würden.
VG Hans-Jürgen
@ Hans-Jürgen: Vielen Dank, aber es geht mir in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky78
Bin derzeit Bevollmächtigter für 3 Bekannte (entfernte Verwandte) mit Totalvollmacht auf Basis der amtlichen Vordrucks des Bundes. Bei keiner Bank wurde diese Vollmacht sofort anerkannt. Ich musste immer den Weg der Beschwerde über die Bafin gehen. Übrigens: erben werden jene, dieseit dem Pflegebedarf den Kontakt abgebrochen haben. Und juristisch ist es wohl nicht zulässig, das Du für andere Geld anlegst.
Übrigens: auch mit Vollmacht der Bank wird im Todesfall trotzdem der Erbschein verlangt.
Wie ich mittlerweile herausgefunden habe, sind deutsche Banken wohl grundsätzlich verpflichtet, eine (beglaubigte) Vollmacht zu akzeptieren. Da WeltSparen jedoch bekanntlich auch mit ausländischen Banken zusammenarbeitet, bei denen die Rechtslage anders ist, und es auch kein "WeltSparen Light" mit Zugang nur zu deutschen Banken gibt, darf man in diesem Fall anscheinend auch Vollmachten ablehnen, die über eine reine Auskunftsvollmacht hinausgehen.
Das Ganze wird wohl am Ende darauf hinauslaufen, dass alle kündbaren Anlagen (z.B. das Robo-ETF-Depot) umgehend aufgelöst werden und das Geld schnellstmöglich an die Hausbank transferiert wird, welche die bestehenden Vollmachten bislang anstandslos akzeptiert. Bei den noch laufenden Festgeldern gilt es hingegen, die Fälligkeit abzuwarten und zu hoffen, dass dann noch ein Zugriff auf das WeltSpar-Konto möglich ist, um in gleicher Weise verfahren zu können. Sollte in der Zwischenzeit der Erbfall eintreten, gelten ohnehin andere Regelungen. Dann würden u. a. die noch laufenden Festgeld automatisch gekündigt (außer bei polnischen Banken - da glaubt man vermutlich noch an die Wiederauferstehung ;-)) und an die Erben ausbezahlt (https://kundenservice.weltsparen.de/hc/de/articles/15294004205842-Was-passiert-mit-meinem-Konto-im-Nachlassfall).
@ Stefan Erlich: Angesichts der geschilderten Geschäftspolitik von WeltSparen in Bezug auf Vertretungsvollmachten sollte man hier m.E. eine "Warnung" aussprechen (z.B. in den hier schon mehrfach diskutierten blauen Info-Kästchen), dass WeltSparen vor allem für Senioren ungeeignet ist, weil deren Angehörige im Betreuungsfall womöglich nicht mehr an deren Geld kommen, um z.B. die Pflegekosten zu decken. Dasselbe trifft aber letztlich auch auf junge Familienväter (oder -mütter) zu, die fälschlicherweise glauben, ihre Familie über WeltSparen-Investments finanziell gut abgesichert zu haben und die dann, z.B. nach einem Unfall, zum Betreuungsfall werden und ihre Angehörigen vor ein unerwartetes Problem stellen. Man könnte also fast sagen, WeltSparen ist nur etwas für kinderlose Singles! Alle anderen können hingegen nur "hoffen", dass sie im Unglücksfall direkt versterben (der Erbfall ist, wie bereits erwähnt, eindeutig und "kundenfreundlich" geregelt) und nicht zum langjährigen Pflegefall werden, weil sonst deren Familien ein gehöriges Problem haben, weil WeltSparen ihnen trotz vorliegender Vollmachten den Zugriff verweigert. Da muss WeltSparen aus meiner Sicht dringend bei den AGBs und den Verfahrensabläufen nachbessern, weil man sonst Gefahr läuft, viele ältere (und oftmals auch wohlhabende) Kunden zu verlieren.
Spooky: Das ist ja echt ein starkes Stück. ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Nachtrag: Bei Growney, wo man bei den TG/FG-Angeboten mit Raisin kooperiert, hat man übrigens dasselbe Probleme. Auch dort werden keine Vertretungsvollmachten für Zinskonten akzeptiert (https://kundenservice.growney.de/hc/de/articles/9351415647004-Kann-eine-Vollmacht-f%C3%BCr-Zinskonten-erteilt-werden), sondern man kann lediglich eine Depotvollmacht für das ETF-Depot erteilen (https://kundenservice.growney.de/hc/de/articles/115001490485-Wie-kann-ich-eine-Vollmacht-Depotvollmacht-f%C3%BCr-ein-Anlageziel-hinterlegen).
Nachtrag 2: Bei Check24 kann man nur eine Auskunftsvollmacht oder eine Vollmacht für den Todesfall erteilen (https://www.check24.de/geldanlage/ratgeber/geldanlagecenter-anlagekonto/). Eine Vertretungsvollmacht für den Pflegefall scheint hier ebenfalls nicht vorgesehen zu sein.
Es ist angesichts von mehr als 5 Mio. Pflegebedürftigen in Deutschland nicht nachvollziehbar, warum die Anbieter (und der Gesetzgeber) hier nicht endlich handeln.
Warum sollte man den Legitimationsprozess erneut ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Udo: Weil sonst das Konto gesperrt wird. Bei deutschen Banken darf die Legitimation auch nur 2 Jahre alt sein. „Nur Knöpfchen drücken“ läuft da nicht.
Noch ein kleiner Hinweis für alle, die glauben, wenn "Opa nicht mehr schwätzen kann, machen wir halt eID" (für die Neulegitimierung): Die hierfür erforderliche PIN muss seit dem 01.02.2024 PERSÖNLICH im zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro beantragt werden, da der bis dahin noch angebotene, elektronische "PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst" zu diesem Termin eingestellt wurde (https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/). Eine einfache Vorsorgevollmacht wird bei der Beantragung nach meinem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Vielmehr benötigt man hierfür neben einer beglaubigten Vollmacht auch noch eine ärztliche Handlungsunfähigkeitsbescheinigung. Manche Bürgerämter bieten für solche Fälle allerdings auch Hausbesuche (gegen Gebühr?) an. Ob sich dieser Aufwand lohnt, sollte man sich gut überlegen.
dem kann ich nur 100 % zustimmen, habe nur mal nach einer Vollmacht gefragt und schon wurde sofort das Konto gesperrt. Trotz telefonischem Kundenservice und der Zusicherung das Konto wieder freizugeben passierte nichts.
Weltsparen teilt einem nicht mal mit, was mit den fälligen Festgeldanlagen passiert.
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O Ton Weltsparen:
Wir kommen heute mit einer wichtigen Information auf Sie zu. Da uns Ihre Sicherheit und der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig sind, nehmen wir gemäß unserer gebotenen Sorgfaltspflicht bei einer vermeintlich unzulässigen Nutzung des Onlinebankings sowie bei telefonischen Anfragen Dritter eine Sperrung des Onlinebankings vor.
Hierzu ein wichtiger Hinweis: Die Eröffnung, Führung und Verwaltung des WeltSpar-Kontos sowie alle Anlagen kann bei unseren Partnerbanken ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen und keinesfalls durch Dritte.
Ihre Mithilfe wird benötigt!
Bitte setzen Sie sich für eine Entsperrung des Onlinebankings mit uns telefonisch in Verbindung, um den Sachverhalt gemeinsam zu lösen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitwirkung.
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Also nach obiger Ausführung ist Weltsparen nichts für Leute die kein Smartphone haben (z.B. Senioren) und nichts für Behinderte, die einen Computer nicht bedienen können wegen fehlender Hände (ein Dritter darf
ja nicht unterstützen !!!)