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Gemeinschaftsdepot abgelehnt: Erbschaftssteuerliche Nachteile befürchtet.

Gemeinschaftsdepot abgelehnt: Erbschaftssteuerliche Nachteile befürchtet.

Anonymer PosterMoritz1 (Gast) am 04.01.2022

Die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots mit meiner Frau ist nicht möglich. Man wollte mir telefonisch zu einer Kontovollmacht raten. Ein Gemeinschaftsdepot ist jecoh aus Gründen der Erbschaftssteuer unerlässlich , Angeblich bietetman dies nicht an.Das ist ja "Mittelalter"

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 04.01.2022

Gemeinschaftsdepots sind in der Tat nicht möglich. Aber sind Sie sicher, dass Sie ein Gemeinschaftsdepot für die Erbschaftssteuer brauchen? Ich habe das Thema selbst hinter mir und war erstaunt, wie viel Ärger Gemeinschaftsdepots und -konten bei dem Thema machen. Würde heute immer dazu raten Einzelkonten und Depots zu führen. Macht zumindest aus meiner Erfahrung einiges einfacher und klarer.