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Steuerpflicht bei italienischer Bankanlage ohne Freistellungsauftrag klären.

Steuerpflicht bei italienischer Bankanlage ohne Freistellungsauftrag klären.

Registriertes Community-MitgliedKarolina am 05.01.2024

Guten Tag,

ich hätte eine Frage. Ich möchte bei diesem italienischen Bank eine Anlage einlegen, so dass meine Zinsen nach einem Jahr nicht 1000 eur überstreitet. Wenn so ein Satz steht: "Die von vielen Anlegern in Deutschland genutzten Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen sind hier nicht möglich" heißt das, dass ich die Steuer in Höhe von 25 proc (plus Soli und Kirchensteuer) in Deutschland trotzdem zahlen muss oder doch nicht?

Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

Star der CommunitySpooky78 am 05.01.2024

Zinserträge, die noch nicht versteuert wurden, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und damit nachträglich zu versteuern.Allerdings wird auch hier der Freibetrag angerechnet. Wenn alle deklarierten Kapitalerträge in der Summe unter der Freibetragsgrenze liegen, fallen hierauf keine Steuern an. Wer also nicht ohnehin schon zu Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte sich überlegen, ob er eine solche Anlage wirklich tätigen und den daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand auf sich nehmen will. Schließlich gibt es auch andere Möglichkeiten, z.B. über den DB ZinsMarkt, wo auch für alle ausländischen Anlagen die Abgeltungsteuer einbehalten wird.