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VR RegionalBank Einlagensicherung

VR RegionalBank Einlagensicherung

Über das Einlagensicherungssystem der Genossenschaftsbanken sind der VR RegionalBank theoretisch Guthaben in unbeschränkter Höhe abgesichert. Dabei teilt sich die Absicherung in zwei Ebenen auf. Auf der ersten Ebene werden Guthaben bis 100.000 € entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch die BVR Institutssicherung GmbH erstattet, sollte es zu einer Schieflage der VR RegionalBank kommen. Darüber hinaus gibt es eine Art freiwillige Einlagensicherung der Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE), die auch Beträge über der gesetzlichen Einlagensicherung erstatten soll. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei jedoch um eine freiwillige Leistung, auf die man sich nicht verlassen sollte.

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