
Ich bin gerichtlich bestellter Betreuer und möchte für die betreute Person ein Festgeld - oder Tagesgeldkonto einrichten. was muß ich tun ?
Ihre Filiale in Berlin Leipziger Strasse wäre für mich gut erreichbar.
Also wenn du die Frage hier stellst würde ich sagen man sollte dir keine Betreuung geben. So was musst du mit der Bank besprechen!
Udos Kommentar ist wie so oft äußerst ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ HP. Lommatzsch: Diese Frage sollte man tatsächlich direkt an die zuständige Bank richten. Nur diese kann verbindlich Auskunft geben. Die Telefonnummer der genannten Filiale lautet: 030-69 80 79 0
Andere Banken verlangen neben dem bereits von Sailor erwähnten Betreuerausweis auch eine aktuelle Kopie eines Lichtbildausweises der betreuten Person sowie des Betreuers, wobei die jeweiligen Originale ebenfalls vorgelegt werden müssen (vgl. https://www.sls-direkt.de/de/home/service/gesetzliche-betreuung.html?n=true#faq ; https://www.ksk-gp.de/de/home/service/betreuung-anmelden.html?n=true&stref=iconbox#fragenundantworten).
Ansonsten kann vielleicht noch das folgende Infoblatt des Bundesverbands freier Berufsbetreuer hilfreiche Informationen liefern:
https://bvfbev.de/dokumente/bvfb/Informationen-fuer-Bankmitarbeiter-und-Betreuer.pdf