Normalerweise gilt ja die Regel: Nur eine Steuerbescheinigung pro Kunde und Bank. So habe ich z.B. bis zum Depotbank-Wechsel von Raisin immer nur eine Steuerbescheinigung der DAB bekommen, obwohl diese sowohl mein Raisin- als auch mein Consorsbank-Depot verwaltete. Anders sieht es jedoch bei der Aareal Bank aus. Da ich dort sowohl via Raisin als auch über den DB ZinsMarkt FG-Konten führe, erhalte ich auch von beiden Instituten jeweils separate Steuerbescheinigungen für meine jeweiligen Anlagen. Das dürfte vermutlich mit dem in beiden Fällen zum Zuge kommenden Treuhandkonten-Modell zusammenhängen, so dass die Aareal Bank gar nicht weiß, dass ich „Doppel-Kunde“ bei ihr bin. Ansonsten müsste ich ja - siehe DAB-Beispiel - eine aggregierte Steuerbescheinigung für sämtliche Konten erhalten.
Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, ob das im Einlagensicherungsfall ähnlich laufen könnte, man also theoretisch doch die doppelte Einlage erstattet bekäme und nicht nur die 100.000 €, die einem gesetzlich eigentlich maximal zustünden. Schließlich verfügt die kontoführende Bank im operativen Tagesgeschäft normalerweise nicht über die Klarnamen oder individuellen Kontostände der in den Treuhandsammelkonten zusammengefassten Kunden. Diese zu unterscheiden obliegt nämlich für gewöhnlich der Buchhaltung des jeweiligen Treuhänders. Der muss allerdings nach geltendem Recht nicht nur im Rahmen von Geldwäscheprüfungen, sondern auch im Falle einer Insolvenz der kontoführenden Bank bzw. den Aufsichtsbehörden die Listen der Treugeber offenlegen. Dies sollte auch für entsprechende Anfragen des Einlagensicherungsfonds gelten. Spätestens dann käme also vermutlich heraus, wer eventuell „Mehrfach-Kunde“ ist, aber dennoch nur Anspruch auf die einfache Einlagensicherungssumme hat. Schade, eigentlich. ;-)
Zwar hegte ich ohnehin nie den Wunsch, es darauf anzulegen, aber die doppelte Steuerbescheinigung empfinde ich dennoch als irritierend und ein wenig gewöhnungsbedürftig. Da könnte sich der Gesetzgeber ruhig mal eine vereinfachende Lösung überlegen.
Soweit ich das Einlagensicherungssystem verstehe, zahlt die Einlagensicherung direkt an die betroffenen Einleger aus, nicht z.B. an Raisin, welche das Geld dann weiterleiten würden. Insofern gehe ich davon aus, dass der Einlagensicherung auffallen würde, wenn plötzlich Ansprüche > 100.000 für denselben Einleger angemeldet werden würden.
@ Sebastian2: Das ist korrekt. Ich habe damals bei der Greensill-Pleite mein Geld auch direkt vom Einlagensicherungsfonds erhalten und nicht von Raisin (damals noch WeltSparen), wo ich die Anlage ursprünglich getätigt hatte. Ich weiß allerdings nicht mehr, ob das einst als Treuhand- oder Direktanlage lief. Raisin/WeltSparen bietet ja bekanntlich beides an (z.B. Aareal: Treuhand, PEAC: Direkt). Auch war mir bisher nicht so ganz klar, wie es ausgesehen hätte, wenn ich zu jener Zeit zusätzlich noch über Check24 oder den DB/Norisbank ZinsMarkt Greensill-Anlagen gehabt hätte. Offenbar ist es aber so, dass bei einer Insolvenz „alle Karten auf den Tisch“ müssen und dann vom Einlagensicherungsfonds gecheckt wird, wem letztlich insgesamt wieviel Geld zusteht. Ist ja auch richtig so, aber ich frage mich halt, warum das bei der Steuer nicht genauso läuft. Aber Logik ist ja bekanntlich nicht gerade die Stärke des deutschen Steuerwesens (siehe z.B. die vielen, teils widersprüchlichen bzw.nicht nachvollziehbaren Regelungen zum verminderten Mehrwertsteuersatz). ;-)