
Habe es gerade gesehen. Weiß jemand, ob das auch gilt, wenn eine Kontoeröffnung bereits beantragt war, aber die Unterlagen noch nicht wieder bei der Bank sind. Andernfalls sind eventuell andere Banken attraktiver.
@ schlappi
Ich habe zwar noch keine Erfahrungen mit der ABK, würde aber aus der Information unter Ziffer 5. der Sparbriefbedingungen schließen, dass der Zinssatz bei Antragstellung maßgeblich ist. Hier heißt es nämlich: "Die Laufzeit und der für die gesamte Laufzeit des Sparbriefkontos geltende Zinssatz sind dem Kontoeröffnungsantrag zu entnehmen." Sofern bzw. sobald Dir die Unterlagen vorliegen, müsste somit Klarheit bestehen. Ggf. ist eine kurze Nachfrage beim Kundenservice auch sinnvoll, bevor Du eine andere Anlageentscheidung triffst.
VG Hans-Jürgen
Hallo Hans-Jürgen,Ich habe gerade mit der ABK ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!