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Deutsche Apotheker- und Ärztebank Einlagensicherung

Deutsche Apotheker- und Ärztebank Einlagensicherung

Über das Einlagensicherungssystem der Genossenschaftsbanken sind der Deutsche Apotheker- und Ärztebank theoretisch Guthaben in unbeschränkter Höhe abgesichert. Dabei teilt sich die Absicherung in zwei Ebenen auf. Auf der ersten Ebene werden Guthaben bis 100.000 € entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch die BVR Institutssicherung GmbH erstattet, sollte es zu einer Schieflage der Deutsche Apotheker- und Ärztebank kommen. Darüber hinaus gibt es eine Art freiwillige Einlagensicherung der Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE), die auch Beträge über der gesetzlichen Einlagensicherung erstatten soll. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei jedoch um eine freiwillige Leistung, auf die man sich nicht verlassen sollte.

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