Menü
Tagesgeld 3,25%Festgeld 3,07%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Barclays  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Unklare Informationen zur Einlagensicherung im Tagesgeldvergleich

Unklare Informationen zur Einlagensicherung im Tagesgeldvergleich

Anonymer PosterMW71 (Gast) am 19.01.2024

Info im Tagesgeldvergleich bezüglich der Einlagensicherung finde ich gar nicht korrekt.
Z.B. da steht:
"Gesetzliche irische Einlagensicherung bis 100.000 EUR und darüber hinaus freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbandes Deutscher Bank"
Und im Begrüßungsbrief von Barklays: "Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung des irischen Einlagensicherungsfonds DGS (Deposit Guarantee Scheme) sind wir dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds erbringt Entschädigungsleistungen nur, wenn und soweit
diese Verbindlichkeiten nicht vom Schutzumfang des irischen Einlagensicherungsfonds umfasst sind."
Sind ja 2 verschiedene Schuhe...

Star der CommunitySpooky78 am 19.01.2024

Worin soll denn der Unterschied zwischen der Beschreibung auf dieser Seite und dem Begrüßungsbrief von Barclays bestehen? Für mich sind die Informationen inhaltlich identisch. Als irische Bank, die in Deutschland lediglich eine unselbständige Zweigniederlassung und kein eigenständiges Tochterunternehmen (vgl. Santander Bank) unterhält, unterliegt das Institut der irischen Einlagensicherung. Darüber hinaus ist man aber auch noch Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (https://einlagensicherungsfonds.de/banks/abfrage-barclays-bank-ireland-plc-frankfurt-branch/). Nichts anderes sagen für mich die beiden zitierten Textstellen aus. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Anonymer PosterMW71 (Gast) am 20.01.2024

Die Schlüsselwörte für mich "...nur, wenn und soweit...". Der deutsche Einlagensicherungsfonds springt ein, wenn irische Einlagensicherung aus irgendwelchen Grunden nicht schafft alles zu erledigen. Und hier ist keine Rede über die Summen über 100K. So verstehe ich es. Es kann ja gut sein, dass ich mich auch irre )

Registriertes Community-MitgliedBOB1 am 02.02.2024

Also zum TG schrieb mir Barclays aktuell: 
"Hallo, wir haben gute Neuigkeiten für Sie. Nach Ablauf Ihrer Zinsgarantie am 31.01.2024 erhalten Sie weiter 3,55 % Zinsen p. a. auf Ihre Tagesgeld-Einlagen.

Ihre Konditionen ab dem 1. Februar 2024
- Sie erhalten automatisch den Zinssatz von 3,55 % p. a. auf Ihre Geldanlage
- Der Zinssatz gilt für Ihre bestehenden und neuen Einlagen
- Es gibt kein Tageslimit: Sie können Geld in beliebiger Höhe einzahlen und abheben."

Diese Daten sind bei mir auch im Online-Banking so sichtbar. Kann also die Angabe hier: "Barclays zahlt auf das Tagesgeld derzeit einen Zinssatz von 1,20 %." für mich nicht bestätigen.

Registriertes Community-MitgliedKlaus Wolf am 19.03.2024

Nach meinen Informationen, die mir durch der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bereitgestellt wurde, würde dieser nur für den Betrag OBERHALB der gesetzlichen irischen Grenze i. H. v. 100 TEUR und bis zu deren Maximalgrenze für das betreffende Finanzinstitut einspringen.

Würde der irische Einlagensicherungsfonds aus welchen Gründen auch immer bei einer verloren gegangenen Einlage i. H. v. bspw. 150 TEUR nur 30 TEUR auszahlen können, würde der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. NICHT 70 + 50 TEUR sondern NUR den über die maximale geseztliche irische Grenze hinausgehenden Betrag (sprich 50 TEUR) leisten.

Der Betrag zwischen 30 TEUR bis 100 TEUR (= 70 TEUR) wäre verloren.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 20.03.2024

Hallo Klaus Wolf, genau so ist es, was aber eigentlich keine Überraschung ist. So steht es ja auch eindeutig in den Texten der Banken und des Einlagensicherungsfonds. Man muss sich halt bewusst sein, dass die Einlagensicherungen (egal welche), ein gutes Sicherheitsnetz sind, aber eben nicht perfekt ...