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Bitte Hilfe: BBVA hat FSA für nächstes Jahr schon für dieses Jahr verwendet

Bitte Hilfe: BBVA hat FSA für nächstes Jahr schon für dieses Jahr verwendet

Besonders engagiertes MitgliedUwe_007 am 11.10.2025

Da hier neulich erklärt wurde, wie man dort einen Freistellungsauftrag anlegt,
dachte ich mir "mach das schon mal für 2026". Als Jahreszahl hatte ich 2026 gewählt (aber leider übersehen "Ein Freistellungsauftrag gilt ab Beantragung").
Nun wurde der schon für dieses Jahr verwendet und ich erhielt nochmal zwei "Zinszahlungen" am 10.10. und wunderte mich. Im Postfach finde ich 6 mal "Nachberechnung des Girokontos" jeweils mit Beträgen ungleich 0 bei Abgeltungssteuer bzw. Soli (3 "Nachberechnungen" sind doppelt im Postfach).
Ich habe meinen FSA-Betrag für 2025 aber bereits bei anderen Banken verbraucht. Den FSA jetzt wieder auf 0 ändern geht nicht.
Was ein Mist.
Was würdet ihr machen?
Ich werde jetzt erstmal versuchen, den Betrag bei einer anderen Bank zu reduzieren, um die maximale Summe nicht zu überschreiten.
---
EDIT: Selbsthilfe ...
Ich konnte den Betrag zumindest auf 1 € ändern (0 ist nicht möglich).
Und habe den noch nicht verbrauchten FSA-Betrag bei einer anderen Bank um 1 € gesenkt.
Man sollte also den FSA bei BBVA für ein neues Jahr erst am 1.1. abschicken / eingeben ...

Aber diese Frage bleibt noch offen:
Wie kann man dort einen FSA wieder löschen?
Oder geht das gar nicht?

Dieser Post wurde am 11.10.2025 um 16:23 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 11.10.2025

@ Uwe_007
Das scheint dann wieder so eine seltsame Verfahrensweise der BBVA zu sein. Bei einer "normalen" Bank - zumindest bei denen, mit denen ich bisher zusammengearbeitet habe - muss man bei Beantragung des Freistellungsauftrages immer die Jahreszahl selbst eintragen, ab wann er gelten soll. Ich persönlich befristete die Freistellungsaufträge mittlerweile auch immer bis zum 31.12. des Jahres, damit ich mir dann im Dezember überlegen kann, wie ich die Freistellungsaufträge für das kommende Jahr am sinnvollsten einsetzen kann.
Wie das Verfahren einer Löschung bei der BBVA funktioniert, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber es müsste ja auf jeden Fall möglich sein, diesen ab dem 01.01.2027 auf 0,00 € zu ändern.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedUwe_007 am 11.10.2025

Ja, alles wieder "spanische Verhältnisse" :-(
Bei "Verwendeter Betrag" steht bei mir (zum Glück?) noch 0, daher konnte ich es wohl noch ändern, denn laut https://www.bbva.de/privat/suchen.html?_charset_=UTF-8&search=freistellungsauftrag (1. Frage) sollte das Reduzieren unter diesen nicht möglich sein: "Achtung: Du kannst ihn nicht unter den bereits genutzten Betrag bei BBVA reduzieren."

Oh, habe tatsächlich innerhalb wenigen Minuten Antwort auf meine Anfrage erhalten, aber leider zeigt auch die mal wieder, dass die nicht so die Ahnung haben:
Meine Fragen:
"1. Frage:
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag wieder löschen?
Wenn ich als Betrag 0 eingebe, wird das nicht angenommen.
2. Frage
Wann kann man frühestens einen Freistellungsauftrag für 2026 eingeben?
Geht das erst am 1.1.2026 oder doch schon früher, wenn dieser erst ab 1.1.2026 gelten soll?"

Die Antworten:
"1-Um einen Freistellungsauftrag zu löschen, müssen Sie in der Regel den Betrag auf 0 setzen. Wenn dies nicht akzeptiert wird, könnte es erforderlich sein, den Freistellungsauftrag formal schriftlich zu widerrufen. Dazu empfiehlt es sich, das entsprechende Formular auszufüllen, das Sie möglicherweise auf unserer Website finden können.

2-Sie können einen Freistellungsauftrag für das Jahr 2026 bereits vor dem 1. Januar 2026 eingeben. Der Freistellungsauftrag wird dann ab dem 1. Januar 2026 gültig sein."

:-)
"...möglicherweise..." ... klasse

und 2. stimmt ja nicht, da ab sofort gültig

Mal sehen, ob ich noch die Energie habe, nochmals nachzufragen mit Hinweis, dass die Antworten falsch sind.

Bin mal gespannt, ob mir denn jetzt wieder Steuern abgezogen werden.
Eigentlich sollte und müsste es so sein, da FSA nachträglich wieder auf 1 geändert wurde.

Dieser Post wurde am 11.10.2025 um 16:41 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedErnie am 11.10.2025

Danke, dass du den BBVA-Wortlaut zitierst.

Der Absatz
"müssen Sie in der Regel"
"könnte es erforderlich sein"
"das entsprechende Formular, das Sie möglicherweise auf unserer Website finden"
lässt vermuten, dass die antwortende Person fachlich nichts mit der Bank zu tun hat, wie z.B. eine studentische Hilfskraft ohne Einweisung.

Ganz so krass hatte ich mir den "Service" der BBVA noch gar nicht vorgestellt.

Dieser Post wurde am 11.10.2025 um 21:07 Uhr geändert.