Mein Freistellungsauftrag für das Jahr 2025 ist ausgeschöpft!
Kann ich den Freistellungsauftrag für das Jahr 2026 schon Anfang Januar einreichen? Ich bin mir dahingehend unsicher weil ja Anfang Januar die Zinszahlung von Dezember 2025 gutgeschrieben wird. Sollte man da besser warten und erst im Februar den Freistellungsauftrag einreichen?
Du kannst den Freistellungsbetrag aus 2025 nicht für Zinszahlungen in 2026 nutzen.
Du solltest den Freistellungsauftrag für 2026 erteilen, bevor du das erste Mal Zinsen bekommst. Ansonsten wird bei der Znszahlung die Abgeltungssteuer abgezogen und dann ggf. wieder zurückgebucht, wenn du doch noch den Freistellungsauftrag einreichst.
Das ist zumindest mein Verständnis der ganzen Freistellungsgeschichte. Es zählt der Zeitpunkt, wann du die Zinsen bekommst, nicht, für welchen Zeitraum diese Zinsen sind.
Ich würde halt jetzt schon einen für 2026 ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Danke für den Beitrag, aber keine gute Idee bei der BBVA Bank. Siehe diesen Beitrag
Richtig: ... den FSA für 2026 sollte man bei BBVA erst am 1.1.26 oder später eingeben, weil er sonst schon für 2025 verwendet wird. Vielleicht ist man damit auch erst nach der Zinszahlung richtig "sicher"?
Dann isses wohl die einzige Bank auf der Welt wos so ein Chaos gibt. FSA 2026 besagt doch, daß es für 2026 gilt und nicht für 2031 oder rückwirkend 2017. Auweia. Aber wozu überhaupt zwingend einen FSA bei dieser Bank oder hast du nur die, bei der Kapitalerträge zufließen?
Im Online-Formular steht sogar, dass der FSA ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!