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Echtzeitüberweisung 100.000 Euro nach EU Recht

Echtzeitüberweisung 100.000 Euro nach EU Recht

Registriertes Community-MitgliedU.krug am 09.10.2025

Die BBVA bleibt bei 1000 Euro.
Man muss für höhere Überweisungen
weiter erst eine Persokopie einreichen.
Eine Echtzeitüberweisung sollte doch spontan gehen und nicht erst nach Tagen der Prüfung. Dann wäre auch dieses erhöhte Limit nur 2 Tage gültig.
Heutige Aussage der BBVA.
Widerspricht dies nicht der EU Verordnung? Man sollte online es doch auf 100.000 Euro einfach erhöhen können!
Ich bin echt nicht zufrieden!

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 09.10.2025

Nene, sie müssen es von einem "Zahlungsverkehr Konto" anbieten, wobei das Limit von der Bank bestimmt werden kann. Also weder fürs Tagesgeldkonto noch fürs Limit haben die irgendwelche Verpflichtungen. Insofern ist der ganze Echtzeitüberweisunghype teilweise mehr Schall als Rauch und es bleibt bei den üblichen "Wartezeiten" wenn man nicht grad überall wo man Tagesgeldkonten hat, auch gleichzeitig ein Girokonto führt.

Registriertes Community-MitgliedU.krug am 09.10.2025

BBVA HAT NUR EIN MIT 3% VERZINSTES GIROKONTO. KEIN TAGESGELD!

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 09.10.2025

Naja dann zieht halt Punkt 2,das Limit. So oder so keine optimale Situation,obwohl... wenn man das Limit schnell (?) temporär erhöhen kann, ist es doch auch ausreichend, denn man wendet in der Regel hohe Transfers ja vermutlich nur sehr selten an. Ok ich geh da von mir aus, zugegeben: 1mal drauf, 1mal runter ... sind 2 Transaktion in der gesamten Laufzeit bzw nur eine von Seiten der Anklagebank aus.

Registriertes Community-MitgliedUli am 09.10.2025

Diese Verordnung greift nur bei Zahlungskonten, Giro zu Girokonto,
bei Sparkonten, TG und FG nicht. Bei diesen Überweisungen ändert sich wegen der EU-Verordnung nichts. Die Banken, die dies dennoch machen, ist wohl der einheitlichen Software geschuldet.

Registriertes Community-MitgliedAAA am 09.10.2025

Hier ein Auszug aus der Mail vom 8.08.

Was hat sich geändert?

Hier findest du die wichtigsten Punkte im Überblick:
Ab dem 9. Oktober 2025 wird die SEPA-Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Gleichzeitig entfällt der bisherige Überweisungshöchstbetrag von 100.000 Euro. Es stehen dann alle bekannten Wege, die du von der normalen SEPA-Überweisung kennst, für die Beauftragung einer SEPA-Echtzeitüberweisung zur Verfügung.

Für den Eingang von Echtzeitüberweisungsaufträgen sieht die EU-Verordnung Folgendes vor:


Ein elektronisch erteilter Auftrag geht uns an jedem Kalendertag rund um die Uhr zu.


Ein Auftrag, den du nicht elektronisch erteilst, geht uns zu, sobald wir die Daten in unser System eingegeben haben.

Für SEPA-Echtzeitüberweisungen ermöglichen wir dir, ein spezifisches Betragslimit festzulegen. Dieses kannst du optional einrichten. Es gilt dann entweder für jeden einzelnen Echtzeitüberweisungsauftrag oder für die Gesamtsumme aller deiner Echtzeitüberweisungen, die am selben Kalendertag ausgeführt werden sollen. Das Limit kannst du jederzeit ändern und es gilt für alle Zugangswege, die ihr bei uns nutzt.


Um dich bestmöglich vor Betrug zu schützen, haben wir aus Risiko- und Sicherheitsgründen folgende Überweisungslimits für dich voreingestellt:

Für Standardüberweisung gilt ein maximales Limit von 20.000 Euro pro Tag und pro einzelner Überweisung. Für Echtzeitüberweisungen gilt ein maximales Limit von 5.000 Euro pro Tag und ein maximales Limit von 1.000 Euro pro einzelner Überweisung.

Wenn bei einer Echtzeitüberweisung das von dir festgelegte Limit nicht eingehalten wird oder die Bank des Empfängers das Echtzeitverfahren nicht unterstützt, lehnen wir die Ausführung ab.

Die Frage bleibt, wo man das Limit einstellen kann und ob man die max. Limithöhe von 5000 € pro Tag für Echtzeitüberweisungen individuell verändern kann!
Gruß AAA

Dieser Post wurde am 09.10.2025 um 13:25 Uhr geändert.