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Geänderte Formulierung beim BBVA-Giro-Folgezins

Geänderte Formulierung beim BBVA-Giro-Folgezins

Registriertes Community-MitgliedChris um 20:28 Uhr

@Sebastian2
25 Prozentpunkte unterhalb von 2% wären 2%-25% = -23%, würde ich eher sagen. Deshalb ist die neue Formulierung der BBVA eigentlich Unsinn. Ersetzt man Prozentpunkte durch Basispunkte, ist der Satz inhaltlich ok.

Auf der BBVA-Giro-Unterseite ( https://www.bbva.de/privat/produkte/konten/kostenloses-girokonto.html ) wird der Nachfolgezins übrigens dreimal beschrieben:
1) Unter 'Noch Fragen'
2) Im FAQ-Bereich
3) Ganz unten auf der Webseite

Unter 1) und 2) ist noch die alte Nachfolgezins-Regelung mit 0,5% zu sehen.
Unter 3) ist die möglicherweise neue Regelung mit >=1,75%

Im PLV und in der App ist auch noch alte Regelung. Deswegen wäre es wahrscheinlich sinnvoll, erstmal abzuwarten, bis die vielen Beschreibungen wieder einheitlich sind. Die Regelung greift ja eh nicht vor 1.2.26. Etwas chaotisch diese Bank.

Dieser Post wurde am 12.08.2025 um 20:29 Uhr geändert.
Star der CommunitySpooky78 um 18:59 Uhr

@ Sebastian2: Nein, das wären 25 % (= 1/4). Im Text am Ende der von Chris genannten Website sind aber explizit "25 Prozentpunkte" (= 25 %; https://de.wikipedia.org/wiki/Prozentpunkt) genannt. Dieser Begriff ist aber in diesem Zusammenhang m.E. auch falsch, denn gemeint sind mit Sicherheit "25 Basispunkte" (= 0,25 %; https://de.wikipedia.org/wiki/Basispunkt).

Dieser Post wurde am 12.08.2025 um 19:00 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedSebastian2 um 18:11 Uhr

@Chris: 25 Prozentpunkte unterhalb von 2% wären 1,5%, nicht 1,75%.

Besonders engagiertes MitgliedJörg um 17:28 Uhr

Spannend, @Chris...
Auf der von Dir angegebenen Webseite steht an zwei weiteren Stellen jedoch immer noch diese Formulierung:
"In den ersten 6 Monaten nach der Kontoeröffnung beträgt der Bruttozinssatz 3% p. a. Nach diesen ersten 6 Monaten wird das Guthaben auf dem Girokonto mit einem Zinssatz von 25 % des Zinssatzes für die EZB-Einlagefazilität verzinst."

Letztlich maßgebend dürfte aus meiner Sicht das "Preis- und Leistungsverzeichnis" (PuL) vom 1.8.2025 der BBVA
sowie meine Vertragsunterlagen ("Bedingungen BBVA Deutschland") vom 30.7.2025 sein.
Und dort steht Folgendes:

Zinsen auf Guthaben auf dem Girokonto (ohne Basiskonto)
"Nach den ersten 12 Monaten (bzw. 6 Monaten laut PuL vom 1.8.2025) nach der Eröffnung des Girokontos und bis zu 5 Jahren nach der Eröffnung des Girokontos: 
Das Guthaben auf dem Girokonto wird mit einem Zinssatz von 25 % des Zinssatzes für die EZB-Einlagefazilität verzinst. Der Zinssatz wird quartalsweise angepasst. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Zinssatzes für die EZB-Einlagefazilität, der am Vortag des neuen Quartals festgestellt wird.
Die Bank behält sich jedoch das Recht vor, in jedem Referenzquartal einen Vorzugszinssatz von bis zu 100 % des Zinssatzes der EZB-Einlagefazilität anzuwenden, der wie oben beschrieben berechnet wird."

Für mich ergibt dies auch am meisten Sinn, weil die BBVA so den größten Freiraum bei der (Vorzugs-)Zinsanpasung hat und gleichzeitig eine Min.-Grenze definiert.

Quelle PuL:
https://www.bbva.de/allgemein/rechtliche-dokumente.html#konto-und-debitkarte

Dieser Post wurde am 12.08.2025 um 17:31 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedChris um 12:02 Uhr

Bis gestern war die Formulierung auf der Webseite der BBVA

- "Nach diesen ersten 6 Monaten wird das Guthaben für eine Frist von 5 Jahren ab Kontoeröffnung mit einem Zinssatz von 25% des Zinssatzes für die EZB-Einlagefazilität verzinst. Der Zinssatz wird quartalsweise angepasst."

Wenn ich das richtig verstehe, hätte dies bezogen auf den aktuellen EZB-Einlagefazilitätszinssatz von 2% bedeutet, dass der Folgezins beim BBVA-Giro nach 6 Monaten zunächst nur 0,5% betragen würde, falls keine Änderung durch die EZB in den nächsten 6 Monaten erfolgt. So ist es ja auch hier auf KA nachzulesen.

Das BBVA-Giro würde also nach der Hochzinsphase durch die massive Zinsabsenkung auf einen Schlag recht unattraktiv werden. Vermutlich deshalb wurde heute die Formulierung auf der BBVA-Webseite verändert und liest sich jetzt wie folgt:

- "Nach diesen ersten 6 Monaten wird für eine Frist von 5 Jahren ab Kontoeröffnung eine Verzinsung gewährt, deren Bruttosatz nie mehr als 25 Prozentpunkte unter dem Einlagefazilitätssatz der EZB liegen kann. (...)Die Bank informiert die Kund*innen zu Beginn jedes Quartals über den aktuellen Zinssatz."

Bezogen auf den aktuellen EZB-Einlagefazilitätszinssatz von 2% würde dies bedeuten, dass der Folgezins nach 6 Monaten nach Auslaufen der 3%-Verzinsung zunächst nicht unter 1,75% liegen würde, zumindest nach meinem Verständnis. Vorausgesetzt dabei, dass die EZB im nächsten halben Jahr diesen Zinssatz nicht ändert.

Das würde das BBVA-Giro insgesamt deutlich attraktiver machen nach Auslaufen der 3%-Hochzinsphase. Die Folgezinsformulierung findet sich auf ( https://www.bbva.de/privat/produkte/konten/kostenloses-girokonto.html ) ganz unten auf der Seite.

Dieser Post wurde am 12.08.2025 um 12:23 Uhr geändert.