Hallo,
Ich habe heute bei der BBVA die Anfrage gestellt, ab wann ich den Freistellungsantrag für 2026 stellen kann.
Ich habe die Antwort bekommen, dass bis zum 08. Januar keine Freistellungsaufträge vorgenommen werden können.
Habe daraufhin noch eine weitere Anfrage gestellt, dass dann einbehaltene Abgaben der Zinszahlung Anfang Januar (Valuta der Zinszahlungen ist bisher bei mir immer der Anfang des Folgemonats gewesen) zurück erstattet werden.
Habe daraufhin die Antwort bekommen, dass für 2025 steuerlich ja schon alles geregelt sei.
Auch wenn es in der zweiten Mail nicht konkret steht, gehe ich davon aus, dass die mit der Zinszahlung einbehaltenen Abgaben dann nachträglich mit Valuta Anfang des Monats erstattet werden.
War das so bei euch, als ihr für 2025 einen Freistellungsantrag gestellt habt, dass ihr dann eine Rückerstattung bezahlter Steuern bekommen habt?
Habe letztes Jahr keine Freistellung bei der BBVA eingereicht, daher meine Frage zu dem Thema
Wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
... Stefan
@ Stefan
Die BBVA gibt es in Deutschland erst seit Juli 2025.
Sie ist in Deutschland somit noch recht neu und in manchen Bereichen "holpert" es, sodass es bestimmt gut ist zu kontrollieren.
Hallo, danke für den wertvollen Beitrag! Da man ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Moin,
@Tautropfen
Ich bin seit Juli ja auch bereits bei der BBVA und mir ist es ebenfalls bekannt, dass die erst seit Juli 25 tatsächlich hier "banking" betreiben.
Aber eventuell hat ja vielleicht doch schon jemand für 2025 einen Freistellungsantrag gestellt gehabt und kann berichten, ob bereits erfolgte Abzüge dann wieder zurück gekommen sind.
Ich bin nicht sicher ob es zum Thema passt.
Ich habe letztes Jahr eine Freistellung bei der BBVA beantragt , da ausgeschöpft, sind Steuern fällig geworden, die natürlich abgezogen wurden.
Hab dann ca November eine NV
Bescheinigung nachgereicht und einige Tage bis etwa 1Woche später die Steuern erstattet bekommen.
Frohes neues Jahr
Gruß AAA
@AAA
Danke.
Klärt jedenfalls meine Frage, dass bereits abgezogene Steuern bei einer späteren Einreichung eines Freistellungsauftrages wieder zurück gegeben werden.
Ich war vor Jahren mal bei einer Bank, die das tatsächlich nicht gemacht und die Freistellung dann erst bei der nächsten Zinszahlung berücksichtigt hat.
habe einen Freistellungsauftrag in 2025 gültig ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Hallo Nanny,
so ist es bei mir auch. Ich denke aber, es liegt daran, dass die Zinszahlung jetzt noch dem alten Jahr 2025 zugerechnet wird. Ich warte jetzt ab, was bei der nächsten Zinszahlung Anfang Februar 2026 passiert.
Mailantwort: BBVA hat technische Schwierigkeiten mit Freistellungsaufträgen.
Und nein, mMn, Valuta für die Zinszahlung Dezember ist in 2026
allerdings wertet der Steuerabzug die Zinszahlung als im Dezember zugeflossen, auch wenn eigentlich ein Valutatag 01.2026 dasteht.
Dre Freistungsbetrag für 2026 greift hier noch nicht
Ja, ein FSA gilt immer rückwirkend zum 1. Januar. → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Sehe das genauso, dass, ob aktuell Steuerabzug "ja" oder "nein"bei der Zinszahlung, Valuta relevant ist.
Die Berechnungsgrundlage der am 01.01.26 gezahlten Zinsen ist zwar das Geld vom Dezember, aber Valuta ist halt eben der 01.01. des neuen Jahres.
Wenn das anders ist (oder sein sollte) verstehe ich die Welt nicht mehr.
Bei Festgeldanlagen ist es ja am Ende genauso.
Festgeld am 02. Januar 2025 angelegt für ein Jahr und somit am 02.Januar 2026 fällig. Letztlich hat der Analgebetrag praktisch seine Zinsen noch 2025 "erwirtschaftet", aber, da sowohl Anlagebetrag als auch Zinsen(-Valuta) am 02.01. und somit im neuen Jahr gezahlt werden, gilt ein Freibetrag für das neue Jahr.
Zur Info.
Habe eben einen Antrag auf Steuerbefreiung für den Zeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 erstellen können.
Moin, bei mir funktioniert es nicht. Kann nur den 2025ziger ändern, aber keinen neuen für 2026 anlegen. Datumeingabe mit Tag und Monat gibt's nirgends.
MfG
Bob
Heite konnte ich der Freistellungsauftrag für ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
kannmich vage erinnern, mal gelesen zu haben, dass im dt. Steuerrecht die Tagesgeldzinszahlungtatsächlich unabhängig vom Valuta als im Dezember/alten Fiskaljahr zugeflossen gilt.
BeiDeinem Festgeld dürfte es etwas anders sein, da ja noch für 1.+2.01. Zinsen im neuen Fiskaljahr zu zahlen sind.