Sehr geehrte Damen und Herren,Ich möchte sicherstellen, dass ich das Verfahren korrekt verstanden habe: Die Quellensteuer, die in Portugal in Höhe von 15% für deutsche Sparer anfällt, wird an den portugiesischen Staat abgeführt, sofern die notwendigen Dokumente rechtzeitig eingereicht werden. Diese Steuer kann dann im Rahmen der deutschen Steuererklärung auf die Kapitalertragsteuer angerechnet werden.Verstehe ich es richtig, dass diese Quellensteuer erstattet wird, falls der Freibetrag für Kapitalerträge in Deutschland nicht überschritten wird? Könnten Sie mir bitte bestätigen, dass dies der Fall ist oder mich korrigieren, falls ich einen Aspekt missverstanden habe?Für Ihre Hilfe und eine baldige Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.Mit freundlichen GrüßenS.H.
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