Sehr geehrte Damen und Herren,Ich möchte sicherstellen, dass ich das Verfahren korrekt verstanden habe: Die Quellensteuer, die in Portugal in Höhe von 15% für deutsche Sparer anfällt, wird an den portugiesischen Staat abgeführt, sofern die notwendigen Dokumente rechtzeitig eingereicht werden. Diese Steuer kann dann im Rahmen der deutschen Steuererklärung auf die Kapitalertragsteuer angerechnet werden.Verstehe ich es richtig, dass diese Quellensteuer erstattet wird, falls der Freibetrag für Kapitalerträge in Deutschland nicht überschritten wird? Könnten Sie mir bitte bestätigen, dass dies der Fall ist oder mich korrigieren, falls ich einen Aspekt missverstanden habe?Für Ihre Hilfe und eine baldige Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.Mit freundlichen GrüßenS.H.
Quellensteuer haben verschiedenste EU-Staaten (B/Gr/Bul...) in unterschiedlicher Höhe. Ist aber bei WS/ZP oder auch hier genannt.
Bsp.: Bison Portugal.
Erstmal MINDEST 25T€. Andere fangen bei 1T€ an. Ich rechne es der Einfachheit halber mit 10 T€
10 T€ zu 4,5 % = 450€ Zins nach 1.Jahr.
OHNE Schrieb vom Finanzamt Abzug 28% ab =>126 €.
Mit Schreiben FA bleiben 15% für Portugal => 67,5 €.
Somit bekommst du 450-67,5 => 382,5 € MAXIMAL.
Kap-Steuer in D kommt erst dann. Real vor Dt Steuer 3,825%.
Hab noch was vergessen:Haitong und Itau bedienen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!