Ich lege Festgeld auf 7 Jahre an. Wenn mr jährlich Zinsen gutgeschrieben werden, muss ich diese Zinsen jährlich oder am Ende der Laufzeit in der Steuererklärung angeben?
Da die Zinsen auf den Anlagebetrag als Zinseszins zugeschlagen werden, musst Du sie am Ende der Laufzeit angeben. Dafür bekommst Du dann von Raisin im Folgejahr (also 2033) eine Bestätigung, die Du für Deine Steuerklärung verwenden kannst.
Das habe ich mit HoistSpar anders erlebt. Die Zinsen wurden jedes Jahr dem Festgeldkonto zugeschlagen, waren auf dem WeltSparen/Raisin-Steuerbescheid jedes Jahr aufgeführt und mussten dann auch jedes Jahr in der Anlage KAP erklärt werden. Das dürfte bei Brocc nicht anders sein. Aber ganz sicher weiß das vermutlich nur der Raisin-Kundenservice. :)
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...warum auf 7 Jahre festlegen, wenn für 4-5 Jahre annähernd die gleichen Zinsen gewährt werden? Ist das so gewollt?
Persönlich hätte ich mit 7 Jahren auch Bauchschmerzen, aber mit knapp 60 denkt man auch nicht mehr in diesen Dimensionen. Aber ist OT.
Die Wiederanlage der Zinsen mit dem Anlagebetrag gilt steuerlich als Zufluss und ist damit im Jahr der Buchung der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen.
@ SusannIst dies so, weil es sich um eine Anlage ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Eine Fragende
Die Aussage von @Susann ist korrekt und stellt auch den Normalfall dar. Wenn die Zinszahlung jährlich auf das Festgeldkonto erfolgt, dann sind die Zinsen Dir auch zugeflossen und zu versteuern.
Die pbb direkt - und auch die Kommunalkredit Invest - bieten eine Wahlmöglichkeit der jährlichen Auszahlung auf das Tagesgeldkonto oder die Variante Zinseszins. Bei der Variante Zinseszins, die Du vermutlich gewählt hast, werden die Zinsen aber nicht jährlich dem Festgeldkonto zugebucht, so dass Du sie im Online-Banking sichtbar hast, sondern die Zuordnung erfolgt "im Hintergrund", wodurch aber die Mitverzinsung und damit der Zinseszinseffekt gewährleistet wird. Tatsächlich sichtbar werden die Zinsen für Dich erst bei Fälligkeit. Da sie Dir zu diesem Zeitpunkt auch erst zufließen, sind sie somit auch erst zu diesem Zeitpunkt zu versteuern.
Das ist zwar etwas kompliziert, aber ich habe teilweise bei der pbb direkt auch diese Variante gewählt, da die Mitverzinsung der Zinsen natürlich vorteilhaft ist, wenn insbesondere die Steuern erst bei Fälligkeit abgezogen werden.
VG Hans-Jürgen
@ Hans-Jürgen
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.
Ich muss noch viel lernen !-)
@Hans-Jürgen
Ich stimme Dir zu, ich möchte nur verdeutlichen, dass bei beiden Varianten der Zinseszinseffekt gegeben ist, lediglich der Versteuerungszeitpunkt differriert. Dies kann steuerliche Auswirkungen haben. Z.B. jährliche Auszahlung von 500 € Zinsen (+Zinseszins) als einzige Zinseinkünfte führen aufgrund des Sparerfreibetrages zu keiner Abgeltungssteuer. Bei einer endfälligen Anlage summieren sich die Zinsen und Zinseszinsen auf und führen damit zur einmaligen Versteuerung nach Abzug des Freibetrag. Im Beispiel nach 3 Jahren, 1.500 € + Zinseszinsen erfolgt nach Abzug des einmaligen Sparerfreibetrages (ab 2023 1.000 € bei Alleinstehenden) die Versteuerung der übersteigenden Zinsen mit 25% Abgeltungssteuer + Soli.
@ Susann
Auch ich stimme Dir natürlich bedingt zu. Bei der jährlichen Auszahlung der Zinsen einschl. Abzug der Steuern (bei Übersteigen des Sparerfreibetrages) kann man diesen reduzierten Betrag natürlich wieder anderweitig verzinst anlegen, wodurch dann der Zinseszinseffekt eintritt. Je nachdem, zu welchem Zinssatz man das Geld angelegt hat, kann das bei ggf. zwischenzeitlich eingetretenen Zinssteigerungen womöglich sogar vorteilhafter sein.
Wenn der Sparerfreibetrag schon anderweitig verbraucht ist, dann macht die Variante Zinseszins bei der pbb direkt ggf. schon Sinn, da zunächst die vollen Zinsen wieder mitverzinst werden und erst bei Fälligkeit die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszusschlag (zuzügl. ggf. Kirchensteuer) einbehalten werden.
Außerdem könnte man auch spekulieren, dass wenn man heute ein fünfjähriges Festgeld anlegt, bei dem die Zinsen erst in fünf Jahren versteuert werden, der Sparerfreibetrag dann vielleicht erhöht worden sein könnte. Aber es kann natürlich genauso passieren, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Kapitalerträge in diesem Zeitraum zum Nachteil der Anleger/innen ändert.
Es gibt somit nie einen für alle mit Sicherheit besten Weg, so dass jede/r individuell entscheiden muss, was ihm/ihr sinnvoll erscheint.
VG Hans-Jürgen