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Kritik an Zinsauszahlung und fehlendem Zinseszinseffekt bei Festgeld

Kritik an Zinsauszahlung und fehlendem Zinseszinseffekt bei Festgeld

Besonders engagiertes MitgliedS.G. am 18.09.2023

Wieso hat "am Ende der Laufzeit" eigentlich hier einen grünen Haken? Das ist zwar richtig, m.E. aber hier nichts Positives.

Im Produktinformationsblatt ( https://www.weltsparen.de/savingglobal/rest/open_api/v2/cms/document/download/705671731/PIB_CHE.pdf?locale=de_DE ) für fünfjähriges Festgeld steht:
"Die Zinssätze werden für die gesamte vereinbarte Laufzeit angewendet.
Die Zinsen werden Ihrem WeltSparen-Konto bei Fälligkeit der Anlage gutgeschrieben (Punkt 5). Die Zinsen werden nicht kapitalisiert. Es erfolgt
keine Zinseszinsberechnung und keine Zinsausschüttung während
der Laufzeit."

Das bedeutet, es gibt die Zinsen erst nach fünf Jahren, und ohne Zinseszinseffekt. Für Leute, die noch Platz im Freibetrag haben, ist es ungünstig, wenn am Ende die Zinsen als eine große Summe kommt. Für Leute, deren Freibetrag sowieso anderweitig ausgeschöpft wird, ist es ungünstig, weil kein Zinseszinseffekt wirkt und gleichzeitig dennoch bis zum Ablauf der fünf Jahre nicht über die Zinsen der Jahre eins bis vier verfügt werden kann.

Das ist sozusagen das Schlechteste aus beiden Welten.

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 18.09.2023

Korrekt. Solche Festgelder sollten eigentlich mit einem "Malus"-Merkmal versehen werden.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 18.09.2023

Da hat S. G. natürlich einen Punkt! Frage ist, ab wann ein rotes Ausrufezeichen sinnvoll ist, also ab welcher Laufzeit. Denn Zinszahlung am Laufzeitende bei einer 1-jährigen Laufzeit ist ja vertretbar/normal, aber bei zwei Jahren ggf. schon nicht mehr? Seht ihr da den Cutoff bei 2 Jahren?

Besonders engagiertes MitgliedUli am 19.09.2023

Lege ich ein FG an und lese Fälligkeit am Ende der Laufzeit, so dürfte wohl jedem klar sein, die Zinsen werden am Ende ausgezahlt.
Deshalb finde ich den grünen Haken gerechtfertigt.

Besonders engagiertes MitgliedS.G. am 19.09.2023

Ich würde sagen ja, weil überall sonst wo ich angelegt habe war es immer so, dass jährlich ausgezahlt wurde, ich würde schon sagen, das ist allgemeiner Marktstandard, damit rechnet man standardmäßig. Und das wäre für mich grün.

Wenn erst am Ende ausgezahlt wird, dann aber mit Zinseszins: Wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, ist das wegen des Steuerstundungseffekts sogar günstiger als jährliche Auszahlung. Aber wäre für mich orange weil: Ist eher ungewöhnlich, muss man wissen und für sich selbst nachrechnen. Wenn eine Bank beides zur Auswahl anbietet, wird es schwierig. Eigentlich grün weil maximale Auswahl für den Kunden. Praktisch muss man aber drauf achten und drüber nachdenken, also doch orange?

Modell Cherry Bank wäre für mich rot. Wie gesagt, das Schlechteste aus beiden Welten und kein Marktstandard und damit rot. Oder ist das bei Weltsparen üblich? Das wäre dann aber ein deutliches Argument gegen Weltsparen. Ich nutze die Plattform nicht, anderswo ist mir dieses Modell bisher nicht begegnet.

Besonders engagiertes MitgliedS.G. am 19.09.2023

@Fred: Nein, Fälligkeit am Ende der Laufzeit bezieht sich in der Regel auf die Anlagesumme, nicht auf die Zinsen.

Registriertes Community-MitgliedRL23 am 19.09.2023

Den Hinweis „Zinsgutschrift am Ende der Laufzeit“ halte ich für Aussage genug, damit sollte jeder verstehen, wann die Zinsen für die gesamte Laufzeit gezahlt werden und welche Auswirkungen dies möglicherweise für den Einzelnen haben kann. Eine Zinszahlung am Ende der Laufzeit halte ich bei Festgeld nicht für unnormal. Das ist eben ein Angebot mit diesen Konditionen, man muss es ja nicht annehmen. Wenn es im Supermarkt Äpfel mit Flecken im Angebot gibt, steht es einem auch frei, ob man diese kauft oder besser andere.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 19.09.2023

Also ich gehe hier vom ende der Anlage aus.
Somit ist doch wohl klar, Anlage + Zinsen.
Lege ich Geld an wo es heiß Zinsauszahlung jährlich, da dürfte es auch auf der Hand liegen nur die Zinsen.
Ein Unterschied kann sein Zinsauszahlung zum 31.12. oder Anlagetag, wobei Lesters sehr selten ist.
Im Allgemeinen, jeder muss bei einer Anlage zustimmen das er die AGB gelesen hat.
Muss Stephan diese auch bis ins Detail hier ausführen, etwas selber lesen sollte, zumindest bei Geldanlagen, immer ratsam sein.
Es geht auf dieser Seit primär darum, Anleger die Konditionen aufzulisten, Fallstricke aufzuzeigen, z.B. TG mit Depot oder Girokonto, Quellensteuer im Ausland, etc..

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 19.09.2023

Finde das schon ne richtige Sache, in solchen Konstellationen einen optischen Hinweis anzuzeigen. Mein Vorschlag wäre jetzt: Bei Festgeldern mit 2 Jahren und mehr Laufzeit und Zinszahlung am Laufzeitende gibts nen oranges Ausrufezeichen plus Erklärung in den Details. Gibts da von euch konstruktive Gegenstimmen? :-)

Registriertes Community-MitgliedRL23 am 19.09.2023

@Stefan: 
Es macht schon so Sinn :-)