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EBI Groupe Ecobank Rating & Bonität

EBI Groupe Ecobank Rating & Bonität

Grundsätzlich ist für die Sicherheit einer Anlage der EBI Groupe Ecobank sowohl die Bonität der Bank selbst (Bankrating) als auch die Bonität des Landes, das für die Einlagensicherung zuständig ist (Länderrating), relevant.

Rating der EBI Groupe Ecobank

EBI Groupe Ecobank Rating - Bonität der Bank

Im Fall der EBI Groupe Ecobank liegen uns aktuell nur Ratings der Muttergesellschaft Ecobank Transnational Incorporated (ETI) vor, also nicht von der spezifischen Bank selbst. Die Ratings fallen wie folgt aus: B2 (Moody's, 2024) und B- (Fitch, 2025). Frei übersetzt: Die Ecobank Transnational Incorporated (ETI) über ein niedriges Rating. In Kombination mit dem Schutz der Einlagensicherung kann man dort natürlich trotzdem Geld anlegen und auf die Entschädigung der Einlagensicherung hoffen, allerdings sind mögliche Probleme bei der Bank schon bei kleineren wirtschaftlichen Turbulenzen wahrscheinlich.

Rating Frankreichs

Rating Frankreichs - Bonität des Heimatlandes

Die Einlagensicherungssysteme in Europa verfügen nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel, weshalb selbst mittelgroße Bankpleiten zu Engpässen bei der Entschädigung von Anlegern führen können. In der Vergangenheit ist in solchen Fällen immer der jeweilige Heimatstaat eingesprungen. Zur Bewertung der Sicherheit der EBI Groupe Ecobank macht es daher durchaus Sinn, sich das Rating des Heimatlandes (Frankreich) anzuschauen, denn dieses gibt Auskunft darüber, ob das Land im Falle einer größeren Bankenpleite überhaupt in der Lage wäre, zusätzliche Mittel zur Stützung des Einlagensicherungsfonds am Geldmarkt aufzunehmen.

Aktuell liegen uns zu Frankreich vier Ratings vor: AA- (Standard & Poors), Aa3 (Moody's), A+ (Fitch) und AA (DBRS). Damit verfügt Frankreich über eine sehr gute Bonität. Das Land dürfte daher auch in turbulenten Zeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Probleme haben, Kredite zur Stützung der Einlagensicherung aufzunehmen. Unabhängig vom Rating Frankreichs sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass der Staat rein rechtlich nicht zum Eingreifen verpflichtet ist, sollte seine Einlagensicherung über ungenügend Mittel zur Entschädigung der Anleger der EBI Groupe Ecobank verfügen.

Weiterführende Links

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