Hallo, Meine neue Depotbank hat die Einstandsdaten meiner Wertpapiere falsch übernommen. Einige meiner Werte haben lt. Bank einen höheren Kaufkurs als sie tatsächlich hatten. So stellen sich natürlich auch die Gewinne (in Prozent) als niedriger dar als sie tatsächlich sind. Was würde passieren, wenn ich nicht aktiv werde: würde die Bank beim Verkauf eines Wertpapiers die falschen Kaufkurse zu Grunde legen und eine niedrigere Steuer ans Finanzamt abführen, bzw. bei Verlust der Aktie eine höhere? Kontrolliert das Finanzamt zu irgendeinem Zeitpunkt, ob die in der Verkaufsabrechnung angegebenen Kaufkurse korrekt waren?
Sicher, daß die Kaufkurse falsch dargestellt sind ? Das wäre schon sehr ungewöhnlich, ich würde sogar sagen unmöglich. 2 Faktoren, die zu scheinbarer Verfälschung führen: Nachkaufen einer Aktie, wodurch in der Depotübersicht ein Durchschnittskurs angezeigt wird, der natürlich anders ist als jeder Kaufkurs und v.a ein Aktiensplit. Hier müsstest du jetzt mehr Aktien im Depot haben, als du gekauft hast, aber halt mit niedrigerem Kurs. Evtl übersehen? Die Versteuerung geht immer nach dem first in first out Prinzip,was natürlich nur bei mehreren Käufen relevant ist.Und hier zählt dann nicht der Verkaufskurs minus durchschnittlicher Kaufpreis, sondern Verkaufskurs minus Kaufkurs (zu unterschiedlichen Zeitpunkten) der jeweiligen Positionen. Das errechnet die Bank aber sowieso und nimmt die (hoffentlich) positive Differenz als Gewinnertrag für die Steuer oder im Negativfall als "Gewinn" für den Verlusttopf.
Bei mir wird nach einem Depotübertrag überhaupt kein Kaufkurs angezeigt und auch kein Gewinn oder Verlust.
Hat jemand damit Erfahrung? Muss man dann selbst der Bank manuell den Kaufkurs mitteilen?
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Ja, sicher falsch. Ich stellte jetzt fest, dass die eingestellten Kauf/Anschaffungskurse genau die Tageskurse vom Tag des Depotübertrags sind, also 10.6.2024. Habe es gar nicht vorher bemerkt. Hat hier im Forum schon mal jemand einen Wertpapierverkauf getätigt, bei dem die Depotbank den falschen Einstandswert angegeben hat?
Habe schon Aktien bald nach einem Depotübertrag mit falsch übertragenem Kaufkurs verkauft.
Zunächst wurde auf auf Basis des falschen Kaufkurs die Steuer berechnet.
Später erfolgte dann, ohne meine Einwirkung, automatisch eine Steuerkorrektur mit dem richtigen Kaufkurs.
@Stereo: Dann wurden mit Sicherheit die korrekten ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Normalerweise solltest du ein Dokument bekommen, in dem genau aufgelistet ist an welche Kaufdaten und zu welchem Kurs wie viele Anteile gekauft wurden und auch ob darauf schon Vorabpauschalen versteuert wurden.
Wenn du das nicht in deiner Postbox findest, solltest du auf jeden Fall nachfragen. Dass beim Online-Zugang einfach die Kurse vom Tag der Übertragung angezeigt werden, ist bei manchen Banken normal. Wird dann auf Anfrage korrigiert wenn man das will. Die Anzeige hat nicht unbedingt was mit den steuerlich hinterlegten Daten zu tun.
@Jojo: bei mir werden die Kurse zu hoch angezeigt, d.h. bei einem heutigen Verkauf würde das Finanzamt erhebliche Steuereinbußen machen, das wäre natürlich Steuerhinterziehung. Da muss ich natürlich irgendwann bei der Bank nachhaken, damit vor dem nächsten Verkauf die Anschaffungsdaten richtig angezeigt und vor allem richtig berechnet werden. Auf keinen Fall möchte ich Stress mit dem Finanzamt.
@Anlegerin: Ahso, dann hab ich zu HOHER Kaufkurs und zu NIEDRIGER Gewinn vermischt. ;-) Na auf jeden Fall gilt es jetzt dies zu korrigieren. Über eigene Belege, gespeicherte PDFs o.ä falls sie doch noch auffindbar sind, über die alte Bank oder durch Eigenrecherche, die zu einem plausiblen und glaubhaften Nachweis führen. Eine andere Problemlösung könnte theoretisch auch die Aussage von Malwas sein, daß lediglich die Anzeige falsch ist, aber bei der Abrechung die tatsächlichen Werte erfasst werden. Ist für mich zwar völlig sinnfrei (wieso sollte die Bank 2 unterschiedlich Werte halten), aber doch möglich.
Ich schrieb heute die apoBank an mit der Bitte, die falschen Kurse zu korrigieren. Mal schauen, ob sie es hinkriegen. Sie bekamen die Daten von der onvista Bank. Bei der Durchsicht eines alten onvista Depotauszugs stellte ich fest, dass die onvista Bank auch schon knapp die Hälfte der Einstandskurse falsch aufgelistet hatte. Da ich nie drauf geschaut habe, bemerkte ich es erst vorgestern. Ich habe noch sehr viele ausgedruckte Kaufbelege, das dürfte ja als Nachweis reichen. Lediglich bei einem ETF Kauf von 2017 kann ich mich nicht mehr erinnern, bei welcher Depotbank ich ihn gekauft habe und der Kaufbeleg fehlt leider. Darüberhinaus hatte ich 2014/2015/2016 einige Sparpläne mit monatlichem Zukauf eingerichtet. Da weiß ich überhaupt nicht, wie ich da nach 12 Jahren noch an den Einstandskurs kommen soll. Mir war das leider nie so klar, wie wichtig der Einstandskurs ist, geschweige dass ich geahnt hätte, dass dieser beim Depotwechsel verloren gehen kann. Hier noch Tipps von euch?
Es gab 2018 eine Investmentsteuerreform. Um eine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Schon klar, das FIFO erwähnte ich ja bereits für den Fall man hat Nachkäufe getätigt. Daß es dann komplizierter wird, steht außer Frage, erst recht bei Sparplänen. Wenn man sich das ganze unübersichtliche Konstrukt von Anlegerin anschaut, könnte man echt in Versuchung kommen sich einfach unwissend zu stellen und halt "nur verkaufen". Das machen doch bestimmt auch die meisten so, kaufen z.b blue chips über Jahre, vielleicht auch noch mit Depotwechsel und verkaufen ab und zu mal was. Dann steht eine Verkaufsabrechung im Postfach "35 Stück zu je 348,55€", dazu 1864,67€ KapSteuer und 102,56 € Soli. Der Anleger denkt "passt scho". Daß es zu wenig Steuern sind, fällt ihm nicht auf, weil er denkt sein Freistellungsbetrag hat ein Teil getilgt...hat er aber nicht, weil er schon ausgeschöpft war oder er bei der Bank gar keinen gestellt hat. Es sind zu wenig Steuern, weil der zu versteuernde Gewinn falsch angesetzt war. Aber der Anleger Max Mustermann kann nichts dafür, weil er nichts wissentlich unterschlagen hat. Natürlich ist es besser alles nachvollziehen zu können, aber dazu ist eben akribische Dokumentation notwendig, die mit Sicherheit die wenigsten praktizieren .... "meine Bank muss das doch machen..."
Ich wüsste meine Einstandskurse nicht einmal. Kaufbelege nie aufbewahrt. Das Fiamt prüft die Papiere und wenn es denen Spanisch vorkommt, sind die Kurse kein Geheimnis und schnell ermittelt.
Nichts merken und sich auf Bank verlassen wirkt durchaus strafmildernd. Man sollte aber kein Büchlein haben, wo man seine echten Kurse reinmalt
Bei mir kommts noch komplizierter: vor 13 Monaten erbte ich 4 Wertpapiere von meiner Mutter. Ich las gerade im Internet, dass für den Verkauf das Datum des Todestages als Einstandswert für mich zählt, also nicht, wann sie die Papiere gekauft hat. Kann das hier jemand bestätigen? Kennt jemand eine Webseite, wo man den Wert von Wertpapieren nach Datum suchen kann? Ich bräuchte jetzt 4 Werte vom 20.12.24. Wäre für einen Tipp dankbar.
Das mit der Vererbung ist eher wieder so ein ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich habe im Zusammenhang mit bestandsgeschützten Alt-Anteilen gelesen, dass man diese vererben könne und dabei das ursprüngliche Kaufdatum und damit auch die Steuervorteile von Altanteilen auch für die Erben weiter gelten würde.
Je nachdem, wie lange die Wertpapiere vor der Vererbung gehalten wurden, könnte das relevant sein.
@ Anlegerin: Zumindest für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist der jeweilige Kurs am Todestag maßgeblich (§ 11 ErbStG). Nach § 11 Abs. 1 BewG werden an einer deutschen Börse gehandelte Wertpapiere mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt. Dabei ist der niedrigste an irgendeiner deutschen Börse notierte Kurs am Stichtag maßgebend (siehe: https://www.steuerkurse.de/erbschaftsteuer/bewertungsrecht/bewertung-des-uebrigen-vermoegens-und-schulden-die-keiner-vermoegensart-zugerechnet-werden/bewertung-von-wertpapieren-und-anteilen-nach-11-bewg.html).
Neben den bereits von Jojo genannten Apps bzw. Websites (hier beispielhaft die historischen Kurse der Telekom-Aktie bei Finanzen.net: https://www.finanzen.net/historische-kurse/deutsche_telekom und bei Onvista: https://www.onvista.de/aktien/historische-kurse/Deutsche-Telekom-Aktie-DE0005557508) kann man besagte Kurse u. a. auch bei den verschiedenen Börsen abfragen. Bei der Deutschen Börse in Frankfurt geht das am o.g. Beispiel so: https://live.deutsche-boerse.com/aktie/deutsche-telekom-ag/kurshistorie/historische-kurse-und-umsaetze
Hier noch einige weitere Anbieter für historische Kursdaten (jeweils wieder am Beispiel der Telekom):
- Boerse.de: https://www.boerse.de/historische-kurse/Deutsche-Telekom-Aktie/DE0005557508
- Ariva.de: https://www.ariva.de/aktien/deutsche-telekom-ag-aktie/kurse/historische-kurse
- Yahoo!Finance: https://de.finance.yahoo.com/quote/DTE.DE/history/
Übrigens: Es mag zwar etwas pietätlos erscheinen, aber die Ermittlung sämtlicher Konto- und Depotbestände noch am Todestag eines Erblassers ersparen den Hinterbliebenen im Nachgang viel Zeit, Arbeit und Ärger. Als potenzieller Erblasser (also jede/r) kann man seinen Angehörigen zudem einiges an Aufwand ersparen, wenn man rechtzeitig eine Liste mit den entsprechenden Konto- und Depotverbindungen erstellt und regelmäßig aktualisiert.
@ Anlegerin: Nachtrag - Aufgrund der Anmerkung von Sebastian2 habe ich meinen o.g. Beitrag noch einmal korrigiert. Hinsichtlich der Kapitalertragssteuer beim Verkauf von geerbten Aktien ist nicht der Kurs am Todestag, sondern der tatsächliche Kaufkurs relevant (vor 2009: steuerfrei). Bei Investmentfonds und ETFs kommt es zudem darauf an, ob die Anteile vor oder nach dem 01.01.2018 erworben wurden. Mehr zu der Thematik findet man u. a. noch hier: https://capinside.com/c/das-wertpapierdepot-im-erbfall-welche-steuerregeln-gelten-bei-depotuebertragungen
Das klingt in meinem Fall ja sehr nachteilig und kompliziert. 2 der 4 geerbten Wertpapiere hat meine Mutter 2014 von meinem Vater geerbt. Da weiß ich weder wann, noch wo er sie gekauft hat. Er war Kunde bei 2 Banken, zu denen ich keinen Kontakt habe. Da ist es mir jetzt ein Rätsel, wie ich ohne Kaufdatum an die korrekten einstandskurse kommen soll.
Stimmt, wenn jetzt noch eventuelle Aktiensplits zu ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Solange es deutsche Banken sind, sollten die Anschaffungsdaten von der Bank gepflegt worden sein. Normalerweise sind die dafür verantwortlich, dass bei einem Verkauf die richtige Steuer einbehalten wird. Bei einem Depotübertrag werden diese Daten auch übertragen und dir in der Regel auch mitgeteilt, damit du sie kontrollieren kannst. Vielleicht auch auf Anfrage. Das läuft meistens über Taxbox von Clearstream und sollte eigentlich auch stimmen. Kontrolle zur Vorsicht ist natürlich besser, aber wenn das nicht geht, kannst du davon ausgehen, dass es vermutlich so passt.
Ich kann übrigens bestätigen, was Spooky78 geschrieben hat. Für die Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer ist der Zeitpunkt der Übertragung relevant, aber die Anschaffungsdaten werden mit übertragen und der Kapitalertrag wird dann bei Verkauf so versteuert, als hätte es nie einen Besitzerwechsel gegeben.
@ Anlegerin: Wenn sich die Kaufkurse des Erblassers partout nicht mehr ermitteln lassen, greift die Ersatzbemessungsgrundlage gemäß § 43a Abs. 2 Satz 7 EStG, d.h. beim Verkauf wird der Gewinn pauschal geschätzt, wobei 30 % des Verkaufserlöses als fiktiver Gewinn angenommen werden. Auf diese 30 % wird dann die Abgeltungsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) berechnet.
@Spooky78: zur Thematik Anschaffungswertänderung am 1.1.2018: beim Durchschauen stellte ich fest, dass ca. die Hälfte meiner Depotpositionen vor dem 1.1.2018 gekauft wurden. Das bedeutet dann ja, dass meine Kaufbelege mir bei der Korrektur der apoBank Einstandskurse gar nicht nützen, da sie ja gar nicht mehr gelten. Kann ich selber für jeden ETF/Fonds die Änderung, die am 1.1.2018 stattfand ermitteln? Es ist eine Aktie dabei (RELX) und ein Genussschein (Bertelsmann). Wurden die auch am 1.1.2018 geändert?
@ Anlegerin: Für den fiktiven Verkauf der Fonds zum 31.12.2017 sollte die Depotbank entsprechende Nachweise liefern können. Einzelaktien und sonstige Wertpapiere sind indes von der Investmentsteuerreform von 2018 nicht betroffen, da sich diese nur auf Fonds bezog.
@ Anlegerin: Sorry, ich steige da jetzt nicht mehr so richtig durch und bin auch kein Steuerberater. Daher möchte ich abschließend lediglich noch auf die folgenden Ausführungen der ING verweisen, in denen die verschiedenen Fall-Konstellationen und die sich daraus ergebenen Berechnungsverfahren anschaulich und detailliert erläutert werden: https://www.ing.de/hilfe/persoenliches/investmentsteuerreform/
Ich hoffe, das sorgt für etwas mehr Klarheit.
Danke für jede Antwort! Die ING Erläuterungen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!