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Fragen zu Ausschüttungen und Kosten bei Geldmarkt-ETFs

Fragen zu Ausschüttungen und Kosten bei Geldmarkt-ETFs

Anonymer PosterGeorg4 (Gast) am 13.05.2024

Hallo zusammen,nachdem ich das Bankenhoping leid bin, möchte ich jetzt zu einen Geldmarkt-ETF wechseln.Ich habe mir folgende mal rausgesucht.Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C (DBX0AN)Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1D (DBX0A2)Kann mir wer erklären, wie das mit der Ausschüttung funktioniert ?Beim Thesaurierenden funktioniert das über den täglich aktualisierten Kurs.Wie ist es aber beim Ausschüttenden ? Da haben wir auch den täglichen Kurs, aber auch noch zusätzliche separate Aussschüttungen.Was sind das für Ausschüttungen ? Der Kurs fällt danach nicht wie ich es von Aktien gewohnt bin.Welche Kosten muß ich bei solchen ETFs einkalkulieren ? TER anteilig auf die Laufzeit, Spread beim Kauf/Verkauf, Vorabpauschale, Normale Besteuerung der ErträgeFür eine kurze Antwort meiner Fragen schon mal vielen Dank!VGGeorg

Star der CommunitySpooky78 am 13.05.2024

Der DBX0A2 kann laut Emissionsprospekt bis zu 4 x im Jahr Ausschüttungen von Zinsgewinnen an die Anleger vornehmen. Der Verwaltungsrat kann jedoch "aus wirtschaftlichen oder anderen zwingenden Gründen beschließen, weder Zwischenausschüttungen vorzunehmen, noch der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft die Zustimmungzu einer Ausschüttungszahlung vorzuschlagen". Tatsächlich gab es etwa im vergangenen Jahr 3 Ausschüttungen, im Jahr davor gar keine. Zuletzt wurden am 07.03.2024 1,2010 € pro Anteil ausbezahlt, wobei der Ex-Tag auf den 21.02.2024 fiel. Um diesen Termin gab es auch einen entsprechenden Kursrücksetzer, wie man gut am Chartverlauf erkennen kann (https://www.boerse-frankfurt.de/etf/xtrackers-ii-eur-overnight-rate-swap-ucits-etf-1d?currency=EUR).

Die TER der beiden erwähnten ETF-Varianten beträgt jeweils 0,10 % p.a., dazu kommen dann noch die üblichen Kauf- und Verkaufskosten, ggf. Depotgebühren und auf der steuerlichen Seite die Vorabpauschale sowie natürlich die Abgeltungsteuer beim Verkauf. Anders als bei Aktien- und Mischfonds gibt es bei Geldmarktfonds allerdings keine Teilfreistellung.

Alles Wissenswerte zu den Overnight-ETFs von Xtrackers sowie Links zu den verschiedenen ETF-Varianten findet man ansonsten auch hier:
https://etf.dws.com/de-de/etf-wissen/themenwelten/xtrackers-overnight-etfs-eine-alternative-zum-tagesgeld/

Anonymer PosterGeorg4 (Gast) am 16.05.2024

Hallo Ernie,
ich sehe den Vorteil nur darin, dass die Ausschüttungen gleich versteuert werden, und nicht erst beim Verkauf. Sofern die Ausschüttungen nicht regelmäßig sind, wird der Ertrag wahrscheinlich im Kursgewinn liegen, dann sieht es sowieso wieder anders aus. VG Georg

Anonymer PosterGeorg4 (Gast) am 16.05.2024

@Spooky78 - Vielen Dank für den Link, und vor ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 29.08.2026

@Ernie
​Bei diesem Geldmarkt-ETF (DBX0A2) finden die Ausschüttungen viermal im Jahr statt.
​Die Termine folgen einem regelmäßigen Rhythmus:
Ex-Tag: Jeweils im Februar, Mai, August und November (weshalb du auch den Kursabschlag Mitte August beobachtet hast).
​Gutschrift / Auszahlung: Die eigentliche Gutschrift auf deinem Verrechnungskonto erfolgt immer am Anfang des darauffolgenden Monats (also z. B. Anfang September für die August-Ausschüttung).
​Die Ausschüttung wird dir wie gewohnt als Barertrag inklusive Wertpapierabrechnung in deinem Depot angezeigt. Je nach Bank/Broker kann es nach dem offiziellen Zahltag noch 1–3 Bankarbeitstage dauern, bis das Geld final gebucht und die Abrechnung im Postpostkorb ist.

Star der CommunitySpooky78 am 29.08.2026

@ Ernie: Der Stichtag für die Ausschüttung die DBX0A2 ist jeweils vierteljährlich zur Quartalsmitte, genauer gesagt am 3. Donnerstag des 2. Quartalsmonats (= Feb./Mai/Aug./Nov.), wobei der Ex-Tag (https://de.wikipedia.org/wiki/Ex-Tag) immer einen Tag davor liegt und die eigentliche Auszahlung (Zahltag) zwei Wochen später (Mi./Do.) erfolgt.

Für das 3. Quartal 2026 war somit der Stichtag am 20.08., der Ex-Tag am 19.08. und die Auszahlung erfolgt am 03.09.2026.

Die konkreten Daten und Beträge findet man hier unter dem Punkt "Fonds-Fakten" > "Dividenden": https://etf.dws.com/de-de/LU0335044896-eur-overnight-rate-swap-ucits-etf-1d/

Laut Prospekt liegen die Ausschüttung grundsätzlich im Ermessen des Fondsmanagements: "Die Gesellschaft kann Ausschüttungen in Bezug auf die D-Anteilsklasse(n) vornehmen. Der Verwaltungsrat kann jedoch aus wirtschaftlichen oder anderen zwingenden Gründen beschließen, weder Zwischenausschüttungenvorzunehmen, noch der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft die Zustimmung zu einer Ausschüttungszahlung vorzuschlagen. In diesem Fall werden Anteilsinhaber gemäß dem in Abschnitt I.c des Kapitels „Allgemeine Informationen über die Gesellschaft und die Anteile“ im Hauptteil des Prospekts beschriebenen Verfahren informiert." (S. 159; https://etf.dws.com/download/asset/9668fa90-fea1-4943-9658-110baf213c63)

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 29.08.2026

Vielen Dank @Spooky78 für die weiterführenden Recherchen.

Ich bitte um Bewertung/Korrektur meiner Fragen. Vielen Dank!


1. Ist das Zeichnen/Kaufen an Ex-Tagen planbar und auch durchführbar? Daher alle Informationen sind dem zukünftigen Anleger frühzeitig und vorhersehbar bekannt? Gibt es an Ex-Tagen auch ein entsprechendes hohes Angebot/Nachfrage an den Börsen?

2. Auf der anderen Seite sehe ich die Gefahr von vermeidbaren Renditeverlusten bei Verkäufen an Ex-Tagen. Falls der Verkauf nicht unmittelbar von Nöten wäre, kann ein Aussitzen des Ex-Tages auf kurze Sicht (ein paar Tage?) die Rendite wieder bereinigen. Verkenne ich hier etwas Grundlegendes?

Star der CommunitySpooky78 am 29.08.2026

@ Markus: Zu 1.: Ja, Käufe sind auch an Ex-Tagen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 29.08.2026

Vielen Dank @Spooky78 für Deine Bewertung. Insbesondere das „Nullsummenspiel“ habe ich mir selbst nicht ableiten können und daher nicht bedacht. Daher galt bis jetzt für mich der Grundsatz: „In etwas, daß ich nicht verstehe, investiere ich nicht.“