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Pauschalierungsausgleich bzw. taxation clearing

Pauschalierungsausgleich bzw. taxation clearing

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 11.01.2026

Hallo, mein Depotbank zog mir vor ein paar Tagen 4 Summen zwischen 10 und 110 Euro vom Verrechnungskonto ab, insgesamt 205 Euro, mit der Überschrift "Pauschalierungsausgleich/taxation clearing". Beim Anklicken der einzelnen Summen war bei jeder Summe noch ein Bezug zu einem ETF, den ich im Depot habe. Diese ETFs habe ich bereits seit mehr als 5 Jahren im Depot und es wurde mir noch nie ein Pauschalierungsausgleich abgezogen. Da ich mit dem Begriff nichts anfangen kann, fragte ich meine Steuerberaterin, die mir antwortete, auch für sie sei der Begriff neu und sie müsse sich erst einlesen. Scheint also kompliziert zu sein. Ich hoffe, dass hier im Forum echte Spezialisten dazwischen sind, die mir vielleicht verständlich erklären können, was ein Pauschalierungsausgleich ist und ob solche Abzüge von Seiten der Depotbank rechtens sind. Wer hat Erfahrung damit?

Star der CommunitySpooky78 am 11.01.2026

@ Anlegerin: Ich hätte ja hier jetzt erst einmal auf die Vorabpauschale getippt, aber die wäre dann eigentlich auch schon im letzten Jahr fällig gewesen. Könnte es eventuell mit dem bereits in einem anderen Thread beschriebenen Depotwechsel und den dabei fehlerhaft übermittelten Kauf-Daten in Verbindung stehen? Um welche Depotbank und welche ETFs handelt es sich denn?

Registriertes Community-MitgliedK. am 11.01.2026

Hallo Anlegerin,

hört sich für mich ein wenig nach der Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale an in Kombination mit „kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag für 2026 eingerichtet“ an.

EDIT: Die Vorabpauschale wird nach meinem Kenntnisstand auf Basis des 1. Rücknahmepreises des Jahres (veröffentlicht idR. der Fondsanbieter) berechnet. Um zu berechnen, ob der Wertzuwachs größer oder kleiner ist als der Basisertrag, sind hier die 1. Rücknahmepreise 2025 / 2026 relevant, die der Fondsanbieter für 2026 erst nach dem 02.01. veröffentlicht.In der Regel rechnen mir bekannte Depotanbieter dies im Laufe des Januars aus und ab.

Sollte ich richtig liegen: 

Sofern Du in 2026 keine nennenswerten weiteren Kapitalerträge generierst, die Deinen persönlichen Freibetrag überschreiten, kannst Du Dir das Geld mit der Steuererklärung zurück holen.

Dieser Post wurde am 11.01.2026 um 17:34 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 12.01.2026

@K. und Spooky78: Dank eurer Kommentare glaube ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunitySpooky78 am 12.01.2026

@ Anlegerin: Danke für die Rückmeldung und die Erläuterungen. Der Begriff „Pauschalisierungsausgleich“ scheint eine Eigenart der ApoBank zu sein. Zumindest erscheint beides zusammen sofort als Suchvorschlag bei Google - und im Prinzip auch nur in diesem Kontext.

Wie schon vermutet, geht es hier also doch um die Vorabpauschale, wenn auch nicht um die für 2025, die erst in den nächsten Wochen eingezogen werden dürfte, sondern um die für das Vorjahr, wobei es - wie K. bereits beschrieben hat - wohl zu Komplikationen im Zusammenhang mit einem Freistellungsauftrag oder einem nicht ausreichend gedeckten Verrechnungskonto gekommen zu sein scheint. Denn eigentlich dürfteja schon im Januar 2025 eine Vorabpauschale für den erwähnten thesaurierenden S&P 500-ETF fällig gewesen sein, da dieser bereits 2024 kräftig an Wert gewonnen hat.

Ich würde trotzdem erst einmal davon ausgehen, dass alles soweit seine Richtigkeit hat, mir die Berechnungsgrundlage aber vorsichtshalber noch einmal vom Kundenservice der Bank erklären lassen.

Registriertes Community-MitgliedMalwas am 13.01.2026

Schuss ins Blaue: Hast du 2024 etwas mit Verlust verkauft?
Bei dem genannten ETF sollte auf jeden Fall eine Vorabpauschale angefallen sein. Dass die das ein Jahr später einziehen, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Wenn das Konto nicht gedeckt ist, müssten sie entweder Anteile verkaufen, das Konto überziehen oder dich zur Zahlung auffordern und falls du dem nicht nachkommst, an das Finanzamt melden.

Meine Vermutung wäre, dass du einen Verlustverrechnungstopf hattest (oder nur für dieses eine Jahr einen Freistellungsauftrag gestellt hast). Dann wäre die Vorabpauschale trotzdem angefallen, und dir müsste auch ein Dokument zugestellt worden sein, wo das drin steht, aber weil der Kapitalertrag dann einfach mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet worden wäre, gäbe es keine Abbuchung und du hast es vielleicht nicht gemerkt.

Registriertes Community-MitgliedK. am 13.01.2026

@Anlegerin @Spooky78

Bin mit meinem Depot bei der ING - hab mir letztes Jahr nur aus dem Grund, weil ich endlich mal die Zahlen an sich und auch den Rechenweg nachvollziehen wollte, n Excel-File gebaut für meine 3 Sparplan-ETF.

Ich kann Abrechnungen, die ich nicht nachvollziehen kann, überhaupt nicht haben.

Es wird sicher schon passen, aber vielleicht ist das ja ein Anlaß für Dich, @Anlegerin, Dich genauer mit der Berechnung und den Basisdaten für die Berechnung zu beschäftigen. Good luck!

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 13.01.2026

Neuigkeiten vom Kundenservice der apoBank: es war ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 13.01.2026

synapsen!!! :-)

Registriertes Community-MitgliedK. am 13.01.2026

Frag mich mal, @Anlegerin, ich musste mich bei dem Thema und der Gestaltung in Excel usw. ab und an auch mal selbst rausnehmen und das weglegen - echt ein sehr komplexes Thema. Bin gespannt wie n Flitzebogen auf den Abgleich meiner Berechnung mit der Abrechnung der ING.

VGK.

Registriertes Community-MitgliedKaries-Kalle am 21.01.2026

Mysteriös... ich habe auch ein "Taxation Clearing" / Pauschalierungsausgleich, aber als Gutschrift(!) mit etwas über 50 Euro und keine Idee, wie das entsteht. Das ist früher noch nie aufgetaucht.

Ich habe dort keinerlei WP, nicht mal ein Depot, sondern lediglich kurzfristig Festgeld gehabt und das mager verzinste Tagesgeldkonto. Vielleicht bringt ja später die Steuerbescheinigung Klarheit in die Sache...

Registriertes Community-MitgliedK. am 21.01.2026

Vorgestern und heute die Abrechnungen für zwei ETF von der ING erhalten und mit meiner Excel-Tapete abgeglichen. Rechnung 1 mit leichten Rundungsdifferenzen ok, Rechnung Nr. 2 in sich rechnerisch inkonsistent. Die Rechenaufgabe, mit den Werten von Seite 1 weiter zu rechnen, führt leider nicht zu den auf Seite 2 genannten Beträgen. Wir sind immer noch im einstelligen Euro-Bereich, aber im Grunde ums Prinzip.

Service-MA Nr. 1 outete sich nach 2min als neuer MA, der erst wenige Wochen da sei, stellte mich zu MA Nr. 2 durch, der auch nicht wirklich durchblickte, aber getreu "todsicheres Auftreten bei totaler Ahnungslosigkeit" erstmal Dinge behauptet hat, die sich recht schnell in Luft auflösten.

Ergebnis: keiner kann mir die Rechnung erklären und man hat ein Ticket aufgemacht. Das dürfte wirklich interessant werden.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 21.01.2026

Wie funktioniert die Vorabpauschale überhaupt? ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunitySpooky78 am 21.01.2026

@ Hento: Vorabpauschale-Rechner findet man im Netz reichlich, u. a. hier:
- https://www.test.de/vorabpauschale-rechner-6123332-0/
- https://www.finanzfluss.de/rechner/vorabpauschale-berechnen/
- https://m.zinsen-berechnen.de/vorabpauschale-rechner.php

Dieser Post wurde am 21.01.2026 um 20:39 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedK. am 21.01.2026

@Hento: 

Eben weil das beimir auch so ist und ich es wegen einer gewissen Affinität zur Mathematik (aka MONK) überhaupt nicht leiden konnte, diese Abrechnung nicht nachvollziehen zu können, hab ich mir mithilfe der Vorlage von jemandem anders und jeder Menge Recherche ne Übersicht gebaut, in die ich meine monatlichen Sparpläne (die gekauften Anteile) eintrage und mir mit entsprechenden Formeln ausrechnen lasse, wieviel Vorabpauschale im Januar des Folgejahres pro ETF anfällt und ich als Freibetrag brauche, damit keine Kapitalertragssteuer abgeführt wird. Die Berechnung ist eigentlich recht einfach, wenn man es erstmal durchdrungen hat und bei ausschüttenden und thesaurierenden ETF minimal anders.

Die üblichen Rechner im Netz tragen dem Thema "unterjähriger Kauf per Sparplan oder Einzelkauf" m.E. nicht ausreichend Rechnung. Zumindest mir war das zu ungenau.

Ausgangspunkt ist der Basiszins per 2.1. des steuerrelevanten Jahres, der identisch ist mit dem Zinssatz für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Das war für 2025 ein Zinssatz von 2,53% und wird für 2026 ein Zinssatz von 3,2% sein: 

https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/723452/723452?tsId=BBSIS.D.I.ZAR.ZI.EUR.S1311.B.A604.R15XX.R.A.A._Z._Z.A&dateSelect=2026

Bevor der Beitrag hier zu lang wird > hier: 

https://www.fondsdepotbank.de/news-wissen/wissen/regulatorik/vorabpauschale/?sword_list[0]=vorabpauschale

wird's ganz gut erklärt, im Vergleich zu anderen Anbietern. Auch die comdirect, die grad so grandios die Auflösung meines Tagesgeld-Kontos verrissen hat, hat es recht gut erläutert: 

https://www.comdirect.de/cms/vorabpauschale.html#information

Das Problem ist, dass die zur Ermittlung des Wertzuwachses als auch der gesamten Berechnung von den Banken herangezogenen Rückkaufswerte (für 2025 wären die vom 02.01.2025 und 02.01.2026 zu vergleichen) bei der ING nicht kommuniziert werden (ob bei anderen Banken, weiß ich nicht). Die beziehen ihre Daten nicht direkt von den Fondsgesellschaften, sondern von einem "WM Datenservice" - deren Daten bekommst Du als Privatperson nicht ohne Weiteres.

Du wirst also als Kunde immer nur eine Näherung (ich hab mich aktuell bis auf 1 Ct Abweichung heran getastet) hinbekommen, anhand derer Du auch bei unterjährigen Käufen im laufenden Jahr ermitteln kannst, wieviel Deines Freibetrags fürs Folgejahr schon mal gleich am Anfang des Jahres fürs Depot drauf geht.

Fragen? Bestimmt :) Immer her damit.

Viele Grüsse
K.

Dieser Post wurde am 21.01.2026 um 20:42 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMalwas am 21.01.2026

@Hento: Kommt auf deinen Broker an. Scalable Capital hatte mich am 11.12. letzten Jahres per Mail informiert. Trade Republic am 12.01. über die zukünftige Abbuchung.
Viele Broker weisen drauf hin, auch wenn man das irgendwann sowieso weiß. Wirst du dir jetzt bestimmt auch für's nächste Jahr merken ;)

@K. Technisch gesehen ist es der Wertzuwachs vom ersten Werktag des Jahres zum letzten. Der Gap über Neujahr wird von der Vorabpauschale nicht berücksichtigt.
Die Rechnung sollte sich auch nicht zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterscheiden. Bei Thesaurierern ist die Ausschüttung einfach 0. Kann man dementsprechend vereinfachen, aber sollte auch problemlos mit derselben Formel gehen.

Ich kann übrigens empfehlen mal das Wertpapier Forum zu durchstöbern. Falls man mal ein ganzes Wochenende nichts besseres zu tun hat, kann sich durch https://www.wertpapier-forum.de/topic/65585-vorabpauschale/ arbeiten und kennt danach vermutlich auch alle Feinheiten.
Das Problem sind meistens die Fragen, auf die man gar nicht kommt. Zum Beispiel, dass irrelevant ist, welche der Ausschüttungen des Fonds man selbst überhaupt bekommen hat.

Registriertes Community-MitgliedK. am 22.01.2026

@Malwasnatürlich werden Aussschüttungen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedMalwas am 22.01.2026

Ich habe auch nichts anderes behauptet.

Um es klarer zu machen mal ein Beispiel:
Du kaufst am 01.06.26 ETF-Anteile für jeweils 35€. Am Jahresende steht der Kurs bei 33€. Du hast somit Verlust gemacht, sollte keine Vorabpauschale anfallen. Denkst du, ist aber falsch und es wird eine abgebucht.

Am Jahresanfang stand der Kurs bei 30€. Der Fonds hat somit in dem Jahr Gewinn gemacht, auch wenn du persönlich Verlust gemacht hast.
Also rechnest du es durch, 30€ * 3,2% * 0,7 = 0,672€ als fiktiver Basisertrag pro Anteil. Ausschüttungen hast du keine bekommen um sie abzuziehen. Weil du erst in Juni gekauft hast, multipliziert mit 7/12, ergibt sich 0,392€ Vorabpauschale vor Berücksichtigung der Teilfreistellung.

Hm, die Bank hat aber mit 0,217€ gerechnet. Rechenfehler zu deinen Gunsten?
Nein, im März hat der ETF 0,3€ pro Anteil ausgeschüttet. Davon hast du nichts bekommen, weil du da noch gar nicht investiert warst, aber das wird trotzdem berücksichtigt.

Dass die Vorabpauschale für den Fonds berechnet wird, und deine persönliche Anlageerfahrung davon abweichen kann, ist für viele das erste mal überraschend. Darauf wollte ich hinaus.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 22.01.2026

@Malwas: Ich weiß, das die im Januar fällig ist ;)

Ich finde die Praxis nur etwas seltsam Mitte Januar bekannt zugeben, das man am 2.1 einen Betrag x einfach so abgebucht hat, ohne vorher anzukündigen wie hoch der ist. Was passiert denn da bei nicht ausreichender Deckung?

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 22.01.2026

@Hento: Manche Anbieter verkaufen Anteile aus dem Depot, wenn die Vorabpauschale nicht z.B. vom Referenzkonto eingezogen werden kann.
Wie das jeweils gehandhabt wird, sollten die Anbieter in ihren AGBs beschreiben.

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 11.02.2026

Gestern testete ich zwei online-Vorabpauschale-Rechner, und zwar extraetf und smartrechner. Ich gab die 2025er Daten von 4 meiner ETFs ein und bekam völlig unterschiedliche Ergebnisse. Extraetf wesentlich höher als beim smartrechner. Da die Ergebnisse des smartrechners fast hundertprozentig mit den Berechnungen der apobank für meine ETFs übereinstimmten, gehe ich davon aus, dass sie korrekt sind, wohingegen extraetf wohl fehlerhaft ist. Eine Erklärung habe ich nicht.

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 11.02.2026

@alle: ein hypothetisches Beispiel: ich besitze ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 11.02.2026

Bei nicht ausreichender Deckung wird, so las ich, von einigen Banken eine Meldung ans Finanzamt gemacht. Hat das jemand schon erlebt? Ist das nicht eine gute Lösung? Man bezahlt einfach die Vorabpauschale-Besteuerung mit der darauffolgenden Steuererklärung und kann sich schon darauf einstellen. Wie ist eure Erfahrung?

Star der CommunitySpooky78 am 11.02.2026

@ Anlegerin: Die vermeintliche „Meldung“ an das Finanzamt durch die depotführende Bank ist letztlich nichts anderes als eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung und somit alles andere als eine „gute“ Lösung. Das sollte man jedenfalls tunlichst vermeiden, wenn man nicht gerade Ärger mit dem Finanzamt haben oder gar zusätzliche Strafzahlungen leisten will.
Am einfachsten ist, man überschlägt im Vorfeld grob die voraussichtliche Steuerbelastung (über den Daumen gepeilt ca. 0,5 % vom Depotwert), zahlt diesen Betrag Anfang Januar auf das Verrechnungskonto ein, wartet bis ca. Ende Februar, bis sämtliche Vorabpauschalen für alle im Depot befindlichen ETFs abgerechnet wurden und bucht dann den Restbetrag entweder auf das Girokonto zurück oder legt ihn anderweitig an.

Star der CommunitySpooky78 am 16.02.2026

@ Anlegerin: Nachtrag zur vermeintlichen „Doppelbesteuerung“: Diese findet nicht statt. Vielmehr werden die bereits entrichteten Steuerzahlungen auf frühere Vorabpauschalen beim späteren Verkauf auf die fällige Steuerlast des dann realisierten Gewinnes angerechnet. Die entsprechenden Steuerdaten sollten im Übrigen auch bei einem Depotwechsel übertragen werden.

Näheres zu dieser Thematik erfährt man u. a. hier:
- https://www.finanztip.de/daily/vorab-steuer-auf-etfs-fuehrt-das-zu-doppelten-steuern/
- https://hartmutwalz.de/vorabpauschale/