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Frage zur Verzinsung von Zinsen bei maximalem Anlagebetrag

Frage zur Verzinsung von Zinsen bei maximalem Anlagebetrag

Anonymer PosterVinie (Gast) am 06.07.2024

Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zu den Höchst Anlagebeträgen:
Es gibt ja Banken, da kann man nur bis zu einer bestimmten Summe fest anlegen, bsp. 100.000€...
Bei einer 3 jährigen Laufzeit, würde man ja bsp. 2.500€ Zinsen (1 Jahr) einstreichen...
Werden jetzt die 2.500€ noch einmal verzinst, oder nicht...
Weil man ist ja dann bei 102.500€ pro Jahr also über dem max. Anlagebetrag
Oder sollte man sich die Zinsen jährlich auszahlen lassen und woanders anlegen...
Wisst ihr, was ich meine?

Danke
Und Gruß

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 06.07.2024

Generell gilt:

Höchstanlagebeträge gelten für den Zeitpunkt der Kontoeröffnung. Sagt die Bank also "max. 100.000 €", dann kannst du auch maximal 100.000 € anlegen. Was danach passiert (Zinszahlungen), ist dann in der Regel irrelevant.

Was hingegen nach der Kontoeröffnung nicht irrelevant ist, ist die Absicherung durch die Einlagensicherung. Die liegt in den allermeisten Fällen nämlich bei 100.000 € und zwar inkl. der angesammelten Zinsansprüche (die ggf. noch nicht ausgezahlt wurden). Wenn du also 100.000 € anlegst und die Einlagensicherung bei 100.000 € liegt, dann hast du nach 1 Jahr 2.500 € zusätzlich auf dem Konto liegen, die nicht mehr von der Einlagensicherung abgedeckt sind, da du mit 102.500 € über der Grenze liegst. Wie du damit umgehst, ist eine Präferenzfrage, aber es sollte einem auf jeden Fall bewusst sein.

Hilft das weiter? VG, Stefan

Anonymer PosterVinie (Gast) am 06.07.2024

Danke für die Info.Also die Zinsen von 3,25% ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedUli am 19.07.2024

Bei Festgeldern wird unterschieden jährlicher Zinszahlungen oder Zinszahlung am Ende der Laufzeit.
Jährliche Zinsauszahlungen sind selten.

Star der CommunitySpooky78 am 19.07.2024

@ Fred: Nein, jährliche Zinszahlungen bei Festgelder mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind - zumindest bei deutschen Banken - noch immer die Regel, thesaurierende Zinszahlungen dagegen die Ausnahme.