Das geschieht beim GEFA Festgeld laut den entsprechenden Sonderbedingungen (S. 26, Nr. 4: https://www.gefa-bank.de/wp-content/uploads/2022/12/2023-01-01_Kundeninformation_Privatkunden.pdf) automatisch:
"Die Zinsen werden jeweils am 31. Dezember eines Kalenderjah-
res dem FestGeld-Konto gutgeschrieben und von Beginn des
nächsten Kalenderjahres an verzinst. Endet die Laufzeit des Ver-
trages nicht am Ende eines Kalenderjahres, sondern unterjährig,
erfolgt die Zinsgutschrift in dem betreffenden Kalenderjahr am
Tag der Vertragsbeendigung."