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Probleme bei Festgeldkonto-Eröffnung und Bedenken zur Einlagensicherung.

Probleme bei Festgeldkonto-Eröffnung und Bedenken zur Einlagensicherung.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 07.05.2025

Danke @otto für die Klärung!

Bzgl. Banca Progetto und WeltSparen: Das ist kein spezifisches Versäumnis von WeltSparen und/oder der Banca Progetto, sondern ein allgemeines Missverständnis hinsichtlich der Funktionsweise des europäischen Einlagensicherungssystems. Habe mehrfach mit Leuten aus der Bankenwelt (auch spezifisch dem Einlagengeschäft) gesprochen und selbst denen ist teilweise nicht bewusst, dass der Staat keine direkte Haftung übernimmt. Das hat sicherlich auch historische Gründe, weil es der Staat in der Vergangenheit einfach implizit immer bereit stand, wenn es mal schief ging. Rein rechtlich muss er dies aber nicht. Allerdings muss ich dann Kathrin auch wieder ein wenig beipflichten. Man sollte sich davon auch nicht verrückt machen lassen, auch wenn es sicherlich gut ist, zu wissen, wie das Ganze eigentlich funktioniert und aufgebaut ist.

Registriertes Community-MitgliedRoland am 07.05.2025

Das mit der Einlagensicherung ist so korrekt, deswegen gehen ja Finanztip und Stiftung Warentest jeweils auch auf die nationale Einlagensicherung und das Deckungsvermögen derselben bei Ihren Einschätzungen ein. Raisin sichert sich damit nur rechtlich korrekt ab.

Anonymer PosterOtto1 (Gast) am 06.05.2025

Beide Themen sind lediglich Info's:
1. Sparda-Bank Hannover: SpardaTermin+ konnte noch nicht beantragt werden.
2. Banca Progetto: Bisher wurde von Weltsparen bei der Produktinfo nicht explizit unter Risiken darauf hingewiesen,
dass der jeweilige Staat offene Forderungen von Sparern nicht ausgleichen muss.

Besonders engagiertes MitgliedKathrin am 06.05.2025

Ehrlich gesagt finde ich diese Diskussion darüber, dass die Einlagensicherung vielleicht nicht genug Geld hat, sehr überflüssig. Das müsste man sich bei jeder Versicherung auch fragen und auch bei der gesetzlichen Rente usw.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 06.05.2025

So richtig kann ich deinen Ausführungen nicht folgen. Worum geht es dir jetzt genau? Um das SpardaTermin+ der Sparda-Bank Hannover oder um die Banca Progetto mit italienischer Einlagensicherung. Dass der Staat rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, die Sparer zu entschädigen, ist schon seit einiger Zeit hier immer wieder Thema (siehe https://www.kritische-anleger.de/der-gefaehrliche-glaube-an-die-sicherheit-der-einlagensicherung/ ). Gleichzeitig sollte man sich aber auch nicht verrückt machen, denn Tagesgeld und Festgeld gehören noch immer zum sichersten, was wir in der Anlagewelt zur Verfügung haben. Vielleicht kannst du deinem Post ja noch ein wenig mehr Kontext geben, damit wir ihn besser einordnen können.

Anonymer PosterOtto1 (Gast) am 06.05.2025

Eröffnung des Festgeld SpardaTermin+ derzeit noch nicht möglich!
Versuch über Eröffnung Tagesgeldkonto und anschließende Verschiebung zum Konto Festgeld SpardaTermin+ nicht machbar, da einzig Überweisung auf Referenzkonto möglich.

Probleme bei Banca Progetto?! Bank steht unter Finanzaufsicht?

Text ist neu ( für mich)!
Ausfallrisiko
Die Rückzahlung des Festgelds ist mit dem Insolvenzrisiko der Bank behaftet. Im Falle eines Einlagensicherungsfalls würde gemäß EU-Richtlinien die Rückzahlung über den italienischen Einlagensicherungsfonds abgewickelt.
Durch die Einlagensicherung sind insgesamt 100.000 EUR je Kunde abgesichert. Dies bezieht
sich auf sämtliche Einlagen des Kunden bei der Bank (inklusive möglicher Direktanlagen oder
Anlagen über andere Portale).
Es sind sowohl der Anlagebetrag als auch die aufgelaufenen Zinsen bis zu insgesamt 100.000 EUR abgesichert.

!!!Sofern die im jeweiligen Einlagensicherungsfonds vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um Entschädigungen komplett auszuzahlen, muss der jeweilige Staat offene Forderungen von Sparern nicht ausgleichen!!!

Die jeweilige Einlagensicherung eines Landes ist verpflichtet, die Auszahlung im Schadensfall binnen 7 Tagen vorzunehmen. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.

Extra dieser Hinweis, dass der jeweilige Staat offene Forderungen von Sparern nicht ausgleichen muss!