Der gefährliche Glaube an die Sicherheit der Einlagensicherung

01.02.2017 - Stefan Erlich - 52 Kommentare

Der gefährliche Glaube an die Sicherheit der Einlagensicherung

Dieser Kommentar erschien im Rahmen unseres monatlichen Anleger-Updates, das wir unseren Abonnenten jeweils zum 01. jeden Monats kostenlos per E-Mail zur Verfügung stellen. Darin diskutieren wir jeweils ein aktuelles Thema, präsentieren unsere Anlagetipps und informieren über die besten Zinsen im Markt. Sollten Sie sich für unseren Newsletter interessieren, dann melden Sie sich einfach über folgenden Link dafür an. Wir geben Ihre E-Mail-Adresse an keine dritten Parteien weiter und Sie können sich selbstverständlich jederzeit wieder davon abmelden.

Das Thema Einlagensicherungen ist für uns als Redaktion eigentlich ein alter Hut. Wir haben an mehreren Stellen bereits ausführlich darüber geschrieben (z. B. hier, hier, hier und [LINK_FRAGE|148|hier]) und gefühlt ist dazu eigentlich alles gesagt. Dennoch möchte ich das Thema an dieser Stelle noch einmal aufgreifen. Dafür gibt es aktuell zwei Gründe: Zum einen ist dies der nicht abreißende Strom an Fragen unserer Nutzer zur Sicherheit von Banken und deren Einlagensicherungen, und zum anderen die veränderte politische Situation, in der sich die Vereinigten Staaten von Amerika derzeit befinden. Was diese zwei Aspekte miteinander zu tun haben, kläre ich im Laufe dieser Kolumne auf. Doch zunächst ein Blick auf die Funktionsweise von Einlagensicherungen, denn vielen Anlegern sind die grundlegenden Zusammenhänge nicht bekannt.

Einlagensicherungen dienen offiziell dazu, Bankkunden im Falle der Insolvenz eines Finanzinstitutes teilweise oder vollständig zu entschädigen. Gerade Privatanleger mit kleinerem Vermögen treffen plötzliche Bankinsolvenzen sehr hart, denn nicht selten haben diese ihr gesamtes Erspartes im Glauben an die sichere Verwahrung bei einer einzigen Bank deponiert. Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wurde das System der Einlagensicherungen in Europa grundlegend reformiert und vereinheitlicht. Seit Mitte 2015 gilt nun europaweit die EU-Richtlinie 2014/49/EU, die sowohl die Entschädigungshöhe (100.000 € pro Kunde und Bank) als auch die Finanzierung der Einlagensicherungsfonds klar regelt. Die Richtlinie wurde bzw. wird in allen Ländern als nationales Gesetz implementiert (siehe z. B. das deutsche Anlegerentschädigungsgesetz).

Wenn sich Theorie und Praxis auseinanderleben

Häufig entsteht durch Marketingfloskeln und hübsche Bildchen der Eindruck, es handele sich bei der Einlagensicherung um eine Absicherung der Europäischen Union. Dem ist jedoch nicht so. Ein einheitlicher EU-Topf wird zwar diskutiert, scheiterte bisher jedoch am Widerstand einiger Länder, insbesondere Deutschlands. Noch immer gibt es daher in jedem EU-Land eine eigene nationale Sicherungseinrichtung. Anleger einer Bank mit deutschem Hauptsitz werden vom deutschen Einlagensicherungsfonds (in Form der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)) entschädigt, während Anleger einer französischen Bank aus dem französischen Fonds entschädigt werden (dem Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR)). In Deutschland gibt es noch eigene Sicherungseinrichtungen für die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, allerdings möchte ich diese hier ausblenden, um die Sache nicht zu verkomplizieren.

Meiner Erfahrung nach liegt das große Missverständnis vieler Anleger in einer Kombination der folgenden zwei Aussagen bzw. Annahmen begründet:

  • Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Staat.
  • Der Staat stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Entschädigung von Anlegern bis zur Grenze von 100.000 € bereit.

Beide Aussagen sind (bewusst?) nur unzureichend gesetzlich geregelt, wenn nicht sogar grundlegend falsch. Ein einklagbarer rechtlicher Anspruch auf Entschädigung besteht für Anleger nicht etwa gegenüber dem deutschen, französischen oder niederländischen Staat, sondern nur gegenüber der von diesem Staat eingesetzten Sicherungseinrichtung. In Deutschland ist dies eine Art privatwirtschaftliche Organisation (die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)). Sie erhält ihre Entschädigungsmittel zudem nicht vom Staat, sondern von den ihr zugewiesenen Banken. Diese zahlen jährlich auf Basis ihrer Kundeneinlagen einen bestimmten Beitrag in den Einlagensicherungsfonds ein. Kommt es zu einer Bankpleite, sollen Anleger aus diesem Topf entschädigt werden. Das hört sich in der Theorie wunderbar an (“Banken zahlen für ihre eigenen Pleiten!”), hat in der Praxis aber einen großen Haken: Das Geld reicht nicht aus, um auch nur die Pleite einer mittelgroßen deutschen Bank aufzufangen.

Ende 2014 wies der Bund für den Fonds der EdB ein Vermögen von 1,13 Mrd. € aus. Klingt nach viel, allerdings nur, wenn man es nicht ins Verhältnis zu den Einlagen einer bei Privatanlegern recht bekannten Bank wie der ING setzt. Diese wies zum Zeitpunkt unserer Recherche Anfang 2016 Kundeneinlagen in Höhe von 115 Mrd. € aus, also etwa das Hundertfache des Vermögens des Einlagensicherungsfonds. Die Zahlen sind mittlerweile nicht mehr ganz aktuell (ein Update ist in Arbeit), aber es zeigt, in welchem Missverhältnis die verfügbaren finanziellen Mittel zu den Entschädigungsversprechungen stehen. Nun war man bei der Ausarbeitung der Einlagensicherungsgesetze nicht ganz so naiv wie es vielleicht auf den ersten Blick aussieht. Einlagensicherungen haben die Möglichkeit, Sonderbeiträge von den angeschlossenen Banken zu erheben und Kredite aufzunehmen, um die versprochenen Entschädigungszahlungen zu leisten. Auch gesunde Banken sind jedoch nicht unbegrenzt zahlungsfähig und Kredite bedürfen Sicherheiten, die eine Entschädigungseinrichtung nur in beschränktem Maße zur Verfügung hat (z. B. zukünftige Mitgliedsbeiträge der Banken).

Kann ein Feuerlöscher Vertrauen schaffen?

Ein Leser formulierte es im Forum eines großen Nachrichtenportals recht treffend in etwa so: “Die Einlagensicherung ist wie ein Feuerlöscher. Sie ist der willkommene Retter, wenn der Aschenbecher brennt, aber unbrauchbar, wenn das ganze Haus in Flammen steht.” Und was, wenn das ganze Haus brennt? Dann rufen wir die Feuerwehr! Im Kontext von Banken ist dies der Staat. Das Problem ist allerdings, dass dieser nicht dazu verpflichtet ist, mit seinen Löschzügen anzurücken. In der EU-Richtlinie heißt es dazu ganz konkret: “Die Mitgliedstaaten (…) sollten aufgrund dieser Richtlinie den Einlegern gegenüber nicht haftbar gemacht werden, wenn sie für die Einrichtung (...) eines oder mehrerer Systeme Sorge getragen haben, die die Einlagen (...) selbst absichern und die Zahlung von Entschädigungen oder den Schutz der Einleger nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährleisten.” In einfaches Deutsch übersetzt heißt dies: Solange der deutsche Staat dafür gesorgt hat, dass es die EdB gibt und diese Einrichtung regelmäßig Beiträge der Banken eingesammelt hat, können wir Frau Merkel nicht zum Zücken ihres Portemonnaies zwingen.

Am Anfang dieses Artikels erwähnte ich, dass Einlagensicherungen “offiziell” dazu dienen, Anlegern zu helfen. Inoffiziell dienen sie aber vor allem dazu, Vertrauen in die Stabilität von Banken zu schaffen. Wenn Sie wüssten, dass Sie bei einer Bankpleite keinen Cent wiedersehen würden, säßen Sie wahrscheinlich bei der kleinsten Meldung auf Ihrem Fahrrad auf dem Weg zum Geldautomaten, um noch schnell soviel Geld abzuheben, wie irgendwie möglich. Solche Bank-Runs sind allerdings der Tod jeder Bank, egal wie gesund diese eigentlich ist. Das Versprechen der Entschädigung bis 100.000 € dient also mehr dazu, Sie vom panikartigen Abheben Ihres Geldes abzuhalten als Sie tatsächlich in jeder Situation zu entschädigen. Vertrauen ist hier DAS zentrale Element! Und auch Frau Merkel lebt von Vertrauen, schließlich möchte sie im September diesen Jahres wiedergewählt werden. Verärgerte, mit Protestplakaten durch deutsche Städte laufende Anleger werden sich das mit dem Kreuzchen allerdings gut überlegen.

Die Politik hat ein starkes Eigeninteresse daran, dass Sie als Anleger "happy" sind. Entsprechend großzügig und einfallsreich hat man sich in der letzten Dekade gezeigt als einige Großbanken zu scheitern drohten. Die Rettung der Commerzbank und die völlig haltlose Staatsgarantie für Spareinlagen sind nur zwei Beispiele dafür. Über die Zeit hat man jedoch gemerkt, dass solche Rettungsaktionen langfristig so kostspielig sind, dass man sie eigentlich nicht erlauben sollte, schließlich zahlen am Ende WIR, die Steuerzahler, die Zeche. Über welch unfassbar hohen Beträge wir hier sprechen, zeigt ein aktueller Artikel der Tagesschau (Zur Erinnerung: 1 Mrd. € sind 1.000.000.000 €). Es wurden deswegen Gesetze erlassen, die den Einsatz von Steuergeldern für Bankenrettungen stark einschränken und die Abwicklung von Finanzinstituten unter Einbezug der Eigner und Gläubiger zum Standard werden lassen sollen. Die Politik hat somit nicht mehr den gleichen Spielraum wie früher, zumindest wenn man sich nicht außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen möchte (was erfahrungsgemäß nie ganz ausgeschlossen ist).

Bei Geld hört die Freundschaft auf

An dieser Stelle kommt Donald Trump, 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, ins Spiel. Er zeigt gerade eindrucksvoll, wie schnell sich die Zeiten ändern können und wie schnell in Stein gemeißelt geglaubte Grundsätze über den Haufen geworfen werden. “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?” war schon immer kein unbekannter Satz in der Politik, jedoch setzt Donald Trump hier neue Maßstäbe. Kann in Europa nicht passieren? Marine Le Pen wartet in Frankreich nur auf die nächste Wahl und Beppe Grillo (Italien) und Geert Wilders (Niederlande) werden schon jetzt in einigen Publikationen als die Donald Trumps ihrer jeweiligen Länder bezeichnet. Wie viel Solidarität können wir bei Bankpleiten und Entschädigungszahlungen noch erwarten, wenn Regierungen an der Macht sind, die offen die Auflösung der EU fordern und aktiv einen nationalistischen Kurs fahren? Wird man der Entschädigung deutscher Anleger aus dem italienischen, holländischen oder französischen Einlagensicherungsfonds dann noch zustimmen? Angesichts der Ereignisse der letzten Tage beginne ich, Zweifel daran zu hegen. Am Ende hört bekanntlich bei Geld die Freundschaft auf.

Der Glaube an die Sicherheit der Einlagensicherungen ist vor allem deswegen so gefährlich, weil viele Anleger dadurch nach dem Prinzip “Alles auf eine Karte!” arbeiten. Das ist keine aus der Luft gegriffene Behauptung, sondern basiert auf E-Mails, die wir fast jeden Tag von unseren Nutzern bekommen. Der Glaube an die Sicherheit ist noch immer so tief verankert, dass sich nur wenige über eine breitere Diversifikation Gedanken machen. "Alles Geld zu deutschen Banken!" ist für viele dann die Schlussfolgerung, was jedoch aus meiner Sicht auch keine gute Lösung ist, da das deutsche Einlagensicherungssystem im Verhältnis zur Größe der hiesigen Bankenlandschaft völlig unterfinanziert ist. Und ob es Frau Merkel wirklich noch einmal schafft, eine größere Bank (und damit deren Anleger) vor dem Kollaps zu bewahren, steht in den Sternen.

Diversifikation ist ihr bester Freund

Die totale Verunsicherung also? Nicht ganz! Die Unsicherheit selbst ist nicht das Problem, sondern der mögliche Schaden, der sich für Sie daraus ergibt. Die Unsicherheit, ob Sie morgen im Lotto gewinnen, ist extrem groß - der Schaden, wenn Sie nicht gewinnen, allerdings extrem klein (die Kosten für ein Los). Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr komplettes Barvermögen in Höhe von 100.000 € bei Bank X morgen über Nacht weg ist, weil die Einlagensicherung nicht genug Geld hat und die Politik nicht zahlen will, wirkt heute extrem gering. Der Schaden, wenn es dazu kommt, ist aber extrem hoch. Angesichts der oben beschriebenen Funktionsweise von Einlagensicherungen, der gesetzlichen Vorgaben und der politischen Ereignisse in letzter Zeit, ist es denke ich sinnvoll, ein realistischeres Bild der nationalen Einlagensicherungssysteme in Europa zu zeichnen.

Vielleicht passiert nie etwas und wir freuen uns in ein paar Jahrzehnten über die Stabilität unserer Banken. Vielleicht kommt es aber doch zu Problemen. Dann freuen Sie sich, dass Sie aufgrund dieses Artikels Ihr Guthaben auf mehrere Banken gestreut und vielleicht auch in andere Anlageklassen investiert haben (Aktien, Anleihen, Gold, Immobilien, Crowdfunding, Bargeld etc.). Unsicherheit können wir als Anleger niemals eliminieren! Wir können das auch nicht wollen, schließlich sind Zinsen und Renditen ja gerade die Entschädigung für das eingegangene Risiko. Wir können letztlich nur dafür sorgen, dass wir trotz der ganzen Unsicherheit stets mit Überzeugung sagen können: “Wenn mich eine Pleite irgendwann einmal trifft, dann schmerzt es zwar, aber es ruiniert mich nicht!”. Machen Sie sich und Ihr Portfolio robust gegenüber dem, was die Zukunft bringt, egal wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich es heute scheint.

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel? Was finden Sie besonders gut, was vielleicht eher schlecht? Was sollten wir besser machen? Schreiben Sie uns an dieser Stelle gern Ihre Meinung. Wir freuen uns stets über Ihr Feedback.

am 12.03.2024 - 16:22 Uhr Link

Besten Dank für diese Zusammenfassung!
Einiges wusste ich schon, bzw. war mir klar, über andere Aspekte hatte ich bislang nicht nachgedacht. Da ist so ein Text sehr hilfeich.

Besonders spannend ist aber, diesen heute 7 Jahre alten Beitrag (mit Referenzen auf BuKa Merkel und Pres. Trump) zu lesen und dabei die diversen mittlerweile relevanten Themen der (europäischen) Geschichte vom Brexit des und seiner Wirkung auf den United Kingdom, über illegal verplante staatliche "Sondervermögen", den Krieg Russlands mit der Ukraine und all dem anderen Brassel im Kopf zu haben, der auch immer mit Geld, Haushalten und eben den Budgets, Belastungen und verbleibenden Möglichkeiten der Bürger und Bürginnen (sic) zu tun hat.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 21.01.2024 - 18:40 Uhr Link

Danke. Klar aufgebauter, gut verständlicher Excurs zur Einlagensicherheit!

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 25.12.2023 - 22:16 Uhr Link

Die Einlagensicherung gilt ja nur für Einlagen bis 100.000 € pro Anleger. Ich vermute, dass die 115 Mrd der ING Bank sich zu einem gewissen Anteil aus größeren Vermögen zusammensetzen und daher im Fall der Pleite nur ein Teil davon an Anleger ausbezahlt werden müsste. Interessant wäre, zu wissen, wie viel tatsächlich vom Einlagefonds erstattet werden müsste.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 26.12.2023 - 10:49 Uhr Link

Hallo Jovog, du bist nicht die erste Person mit diesem berechtigten Einwand. Unsere Erklärung dazu - siehe Stefans Antwort vom 17.10. auf Jaspers Frage (runterscrollen zum drittnächsten Beitrag)

Viele Grüße und noch schöne restliche Feiertage,
David

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 23.10.2023 - 19:52 Uhr Link

Hallo,
da die EdB einen Kredit aufnehmen muss, wenn der Fond nicht ausreicht, kann es doch nicht passieren, dass man leer ausgeht, oder habe ich etwas übersehen?

Laut Wikipedia:
"Sollte es dazu kommen, dass die Mittel des EdB nicht ausreichen um die Einleger zu entschädigen, hat die EdB einen Kredit aufzunehmen, zu dessen Tilgung Sonderzahlungen von den Instituten zu erheben sind (§ 30 Einlagensicherungsgesetz)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Entsch%C3%A4digungseinrichtung_deutscher_Banken

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 23.10.2023 - 21:25 Uhr Link

Das stimmt einerseits, aber kein Mensch gibt einer Organisation einen Kredit ohne Sicherheiten, höchstens zu absurd hohen Zinsen. Deswegen ist damals in der Finanzkrise (Lehman Brothers) die Bundesregierung eingesprungen und hat eine Garantie für diesen Kredit gewährt. Letztlich ist das nicht viel anders als wenn der Staat direkt einen Kredit aufgenommen hätte. Lange Rede, kurzer Sinn: Stimmt, aber das funktioniert in größerem Ausmaß eben doch wieder nur mit einem staatlichen Akteur im Rücken.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 17.10.2023 - 18:47 Uhr Link

Ende 2014 gab es in der EdB ein Vermögen von 1,13 Mrd. €. Anfang 2016 Kundeneinlagen in Höhe von 115 Mrd. €

Und was genau sagt das aus? Der Fond zahlt ja nur Beträge bis 100.000 Euro aus und nicht die gesamten Kundeneinlagen. Eine viel interessantere Frage wäre: Wenn die ING pleite geht, welche Summe müssten sie dann auszahlen? Ist das viel mehr oder viel weniger als was im Fonds ist?

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 17.10.2023 - 22:17 Uhr Link

Da sprichst du einen wichtigen Punkt an! Nur: Genauere Zahlen wirst du nicht bekommen, weshalb uns nichts anderes übrig bleibt als uns mit den öffentlich verfügbaren Daten so nah wie möglich an die Wahrheit heranzutasten. Fakt ist, dass die mögliche Entschädigungssumme für die gesetzliche (!) Einlagensicherung sicherlich deutlich unter den 115 Mrd. € liegen würde. Dann kommt ja aber noch die frewillige Einlagensicherung für Beträge über 100.000 € ins Spiel und da tappen wir schon so ziemlich im Dunkeln. Fakt ist aber auch: Wir reden hier über Beträge die weder die gesetzliche noch die freiwillige ELS des BdB mal eben in der Portokasse rumliegen hat. Und das ist am Ende der Knackpunkt: Geht die ING wirklich pleite, hängen wir am Tropf der an die Einlagensicherungen angeschlossenen Banken und ultimativ am Goodwill der Politik. Und ja, wahrscheinlich wird die nächsten 50 Jahre rein gar nichts passieren und wir machen hier viel zu viel Heckmeck. Aber was, wenn doch? Es ist das klassische Problem der super kleinen Wahrscheinlichkeiten mit großer Schadenshöhe. Jeder geht damit anders um. Ich persönlich bevorzuge mittlerweile (sofern irgendwie praktisch sinvoll) kleine Banken, bei denen die Einlagensicherung kurz mit den Achseln zuckt, die Entschädigungssumme aus der Portokasse überweist und zurück zum Tagesgeschäft übergeht. Aber wie immer gilt: You do you! Das ist hier alles nur zur Info. Jeder Anleger und jede Anlegerin muss selber für sich entscheiden, womit sich noch gut schlafen lässt.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 01.10.2023 - 10:08 Uhr Link

Wenn man das alles liest, steht man genau hilflos da wie vorher.
Ganz genau würde vielleicht ein Geldmarkt-ETF noch sicherer sein, der kann aber nicht mit den Angeboten der höchsten Festgeld-Zinsen mithalten.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 25.09.2023 - 16:25 Uhr Link

Dieser Artikel war sehr Aufschluss Reich,es sagt mir dass mein Geld nirgendwo sicher ist.selbst wenn ich es nicht anlege so kann ich es doch verlieren,da die ersten immer die ersten sein werden die an ihr Geld rankommen und der kleine Mann auf der Strecke bleibt

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 05.08.2023 - 16:51 Uhr Link

Ich will ein TG-Konto in Höhe von 100.000 Ebei der J&T Bank ( Tschechische Bk) einrichten. Wie werde ich im Falle einer Insolvenz entschädigt?

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 05.08.2023 - 20:21 Uhr Link

siehe Webseite der J&T Direktbank unter https://www.jtdirektbank.de/content/dam/f0189-0/Dateien/rechtliche_hinweise/Informationsbogen%20f%C3%BCr%20den%20Einleger.pdf
LG
Thomas

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 07.08.2023 - 09:29 Uhr Link

Die Entschädigungsfähigkeit des Guthabens wird auch monatlich auf dem Kontoauszug bestätigt.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 01.08.2023 - 18:02 Uhr Link

Hallo Herr Ehrlich,Danke für den aufschlussreichen Artikel. Die geschilderten Einzelheiten waren mir tatsächlich nicht klar. Ich kann aber berichten, dass ich 2008 Tagesgeld bei der isländischen Kaupting Bank hatte, die bankrott ging. Es hat zwar gedauert, aber ich habe alles wiederbekommen, puuh. Man braucht einfach auch ein bisschen Glück und Vertrauen. Andernfalls bleibt ja wirklich nur ein Bargeldversteck im Haus mit Verzicht auf jegliche Rendite. Ihre Splitting-Empfehlung ist sicherlich richtig.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 06.04.2023 - 19:43 Uhr Link

Hallo,
die Aareal und die Grenke Bank sind aktuell die beiden Banken aus Deutschland mit den höchsten Zinsen für Festgeld. Jetzt habe ich gelesen, dass die Deckungsquote bei der Aareal Bank nur 32% beträgt, bei der Grenke Bank allerdings 256%. Wäre es anhand dieses Parameters also sicherer das Geld bei der Grenke Bank anzulegen? Mehr empfohlen (Rating und Finanztip) ist die Aareal Bank.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 07.04.2023 - 21:39 Uhr Link

Betrachte die Deckungsquote immer nur als ein Indikator von mehreren. Isoliert betrachtet machen weder die Deckungsquote noch das Rating der Bank oder des Landes als Entscheidungskriterium Sinn. Das Gesamtpackage muss stimmen. So zumindest meine Meinung :-)

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 01.04.2023 - 14:15 Uhr Link

Hallo,habe ich wirklich keine Möglichkeit eingezahltes Festgeld ( für 2 Jahre ) nach einer Laufzeit von 2 oder 3 Monaten wieder zurück zu holen ( Check24, Anlagekonto ) ?

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 02.04.2023 - 22:00 Uhr Link

Bei Festgeldern in aller Regel nicht. Das geht meist nur bei Tagesgeld.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 29.03.2023 - 19:26 Uhr Link

Alles 101% korrekt."Weitermachen" sagt mein Nachbar immer in solchen Fällen.Bin 1/2-wegs zufriedener GLS Kunde, habe aber darüber nachgedacht, mein Tagesgeld-Konto zu wechseln. Der Beitrag ist mir wertvoll.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 07.02.2023 - 15:41 Uhr Link

Hallo,
vielen Dank für diesen Artikel. Jetzt überlege ich doch, mein Bargeld auf verschiedene Banken zu splitten. Bringt dann leider nicht die derzeit höheren Zinsen.
MfrGr

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 06.02.2023 - 21:59 Uhr Link

Guten Tag,
Sie schreiben, dass die Mittel der Sicherungseinrichtungen schon bei der Pleite einer mittelgroßen Bank nicht ausreichen, um deren Einlagen zu decken. Ist es aber nicht falsch, den Sicherungstöpfen die kompletten Einlagen entgegen zu stellen? Muss sich die Gegenüberstellung nicht nur auf die gesamten Guthaben der Bank bis zur Höhe von 100.000 Euro beziehen? Dann sähe das Deckungsverhältnis doch schon deutlich besser aus, oder verstehe ich da was falsch?
Danke und MFG
Jochen.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 07.02.2023 - 20:52 Uhr Link

Wenn man es genau machen möchte, dann müsste man in der Tat alle Einlagen bei der Bank bis 100.000 € pro Kontoinhaber aufsummieren und dann gegen die Mittel der Einlagensicherung setzen. Da wir diese Daten aber nicht haben (werden meines Wissens nach nirgendwo veröffentlicht), können wir diese Betrachtung auch nicht vornehmen. Das ist aus meiner Sicht aber nicht schlimm, da wir ja mit den gesamten Einlagen schon mal ein erstes Bild bekommen. Denn: Liegt die Deckungsquote über 100 %, dann sind wir als Anleger ohnehin auf der relativ sicheren Seite, denn mit der Höhe der tatsächlich abgesicherten Einlagen dürfte der Wert nur noch besser werden. Liegt der Wert dagegen bei z. B. 8%, dann werden wahrscheinlich die tatsächlich abgesicherten Einlagen auch keinen riesigen Unterschied mehr machen, denn aus geringer Abdeckung wird dann höchstens noch eine mittelgute Abdeckung.

Am Ende des Tages sollte man das Ganze ohnehin eher wie folgt betrachten: Es ist ein Indikator von vielen, der einem ein Gefühl für die Bank und die Anlage geben kann. Dieser Indikator bietet keine absolute Sicherheit, allein aufgrund der zeitlichen Verzögerung, mit der die Bilanzen und Einlagensicherungsdaten veröffentlicht werden. So ein Einlagensicherungstopf kann vor 1 Jahr noch gut gefüllt gewesen und jetzt aber plötzlich leer sein. Die Zahlen kommen meist erst so ca. 1 Jahr später raus und sind dann ggf. schon veraltet. Aber so ist das nun mal leider in der Finanzwelt: Wir arbeiten alle nur mit Zahlen, die uns eine gewisse Genauigkeit vorgaukeln. Daher lieber als ein Indikator von vielen betrachten und eine gewisse Ungenauigkeit von Vornherin mit in der Entscheidungsfindung berücksichten.

Hoffe, meine Gedanken dazu sind nachvollziehbar?

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 21.01.2023 - 09:23 Uhr Link

Vielen Herzlichen Dank für die Plausible und Logische Erklärung zum Einlagensicherungssystem der Banken.

Bitte bleiben sie Gesund , wir brachen ehrliche Menschen . Lg

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 31.12.2022 - 14:02 Uhr Link

Hallo
Mit großem Interesse lese ich ihre Beiträge. Nun habe ich auch mal nee Frage Wurde in den letzen Jahren die Anlagensicherung schon mal von Banken in Anspruch genommen? Wo gibt es dazu info oder wird das unter dem Mantel des Schweigens gesteckt? Herzlichen Dank für ihre Antwort C.G

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 05.01.2023 - 22:17 Uhr Link

Ja, tatsächlich gab es in den letzten Jahren immer mal wieder einen Entschädigungsfall. Spontan fallen mir die Greensill Bank in Deutschland und die VTB Bank Europe in Österreich ein. Eine Übersicht von Entschädigungsfällen ist mir leider nicht bekannt. Ich glaube allerdings, dass die Nachfrage nach solchen Infos seitens der Anleger auch eher gering ist.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 28.01.2023 - 06:30 Uhr Link

Die VTB Bank Österreich gibt es nicht. Es gibt die VTB Europe, welche jedoch seit einigen Jahren in Deutschland ihren Sitz hat und auch im deutschen Sicherungsfonds ist. Zudem ist es nicht zutreffend, dass bei dieser Bank ein Entschädigungsfall vorlag oder vorliegt. Sicherlich meinte der Verfasser des Kommentars die Sberbank Europe. Die VTB ist liquide. Sie wird derzeit allerdings aus politischen Gründen still liquidiert.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 19.12.2022 - 13:26 Uhr Link

hallo,
find ich Super wie Sie den Bankkunden Aufklären.
weiter so!!!

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 17.11.2022 - 15:00 Uhr Link

Sehr hilfreicher Beitrag (Einlagensicherung), vielen Dank !

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 12.11.2022 - 07:20 Uhr Link

Alles perfekt und verständlich erklärt. Besser hätte man es nicht machen können. Danke für Ihre Mühe.
LG Özi

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 24.02.2022 - 10:05 Uhr Link

Hallo, aufgrund der aktuellen Ereignisse frage ich mich ob ich mein Kapital bei der VTB Direktbank besser abziehen sollte!? Die VTB Direktbank gehört zur VTB Austria. Die VTB Mutter ist die zweitgrößte russische Bank. Wie können mögliche Sanktionen (SWIFT Ausschluss, etc) hier worst case wirken für Anlagen bis 100k€ und >100k€ ? Wie verlässlich ist in der aktuellen und ggf. abzusehenden weiteren politisch/militärischen Eskalation überhaupt die Einlagensicherung?

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 24.02.2022 - 11:45 Uhr Link

Berechtigte Fragen, auf die es aber keine einfachen Antworten gibt, weil keiner zuverlässig in die Zukunft schauen kann. Für die deutsche VTB, die ja hierzulande Tages- und Festgelder anbietet, gilt ja die deutsche Einlagensicherung, insofern müssen Sie sich eher fragen, wie sehr Sie der deutschen Einlagensicherung trauen. Der eine tut das mehr, der andere weniger. Generell ist mein Vorgehen bei so etwas aber wie folgt: Sie merken ja selbst, dass es Ihnen Sorgen bereitet. Warum dann nicht einfach schon aus diesem Grund das Geld abziehen, unabhängig davon, ob es weitere Sanktionen geben wird und die VTB davon betroffen sein wird. Am Ende wollen Sie mit Ihrem Geld ja primär ruhig schlafen und nicht für ein paar Prozentpunkte Casino spielen. Soweit zumindest meine Meinung. Mit besten Grüßen, Stefan Erlich

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 12.12.2021 - 23:45 Uhr Link

Super Artikel. Leider wurde dadurch mein Glaube, daß ich mein Geld auf jeden Fall zurückbekomme wenn es kracht, schwer erschüttert. Aber da man ja sowieso nicht alle Eier in ein Nest legen soll, werden sich eventuelle Verluste (ich liege ein gutes Stück unter den € 100.00) in Grenzen halten,zudem wenn ich jetzt meine Spargroschen auf mehrere kleine Banken [sic!] verteile.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 13.12.2021 - 12:26 Uhr Link

Hallo Hainz, ich verspüre mittlerweile bei dem Thema immer wieder das Bedürfnis, ein wenig zu relativieren: Es ist ja nicht so, dass jetzt plötzlich alles unsicher ist, was bei Banken liegt. Ganz im Gegenteil. Tagesgeld, Festgeld und Girokonten (also klassische Einlagen) gehören zum Sichersten, was wir zur Verfügung haben. Das heißt aber nicht, dass das absolut sicher ist. Am Ende geht es, wie so oft im Leben, um das Spektrum der Möglichkeiten, nicht um die absoluten Extreme "sicher" und "unsicher". Ich denke allerdings, dass es auch für Kleinanleger wichtig ist, zu verstehen, wie das System funktioniert und dass die Einlagensicherungs-Versprechungen, die überall in buten Buchstaben stehen, auf sehr dünnen politisch motivierten Beinen stehen. Jeder muss dann am Ende selbst entscheiden, wie er damit umgeht. Wir reden hier ja über sehr sehr geringe Wahrscheinlichkeiten, aber hohe Schadenssummen, wenn tatsächlich mal eine Einlagensicherung die Entschädigung verweigert. Genau solche Konstellationen sind aber sehr schwierig zu managen, weshalb es da auch keine einfache Lösung gibt außer der Empfehlung, zu diversifizieren. Das ist zumindest meine nüchterne Einschätzung dazu :-) VG, Stefan

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 21.11.2021 - 20:21 Uhr Link

Sehr gute Runduminfo, vielen Dank. Besonders Einlage vs. Schaden hat die Augen geöffnet. Schön wäre, der direkte Link zur gezeigten Seite, wie hoch die aktuelle Einlagensicherung, z.B. nach Greensill 2021, noch ist. Habe die Links getestet, aber nichts gefunden. Danke ????

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 11.11.2021 - 19:34 Uhr Link

Eine sehr scharfe und klare Betrachtung! Danke!
Mann kann also auch zu folgendem Schluß kommen:
a) Geht eine kleinere Bank pleite funktioniert die Einlagensicherung ziemlich zuverlässig.
b) Geht eine große Bank kaputt, dann handelt es sich um einen „ systemischer Fall“, so springt der Staat ein.
Also alles bestens! Oder?

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 12.11.2021 - 10:56 Uhr Link

Grundsätzlich korrekt ja! Die einzige Schwierigkeit ist, dass es für Fall b keine rechtliche Grundlage a la "Passiert x, muss Staat y machen" gibt. Man ist da einfach auf die Großzügigkeit und den Willen der jeweiligen Regierung angewiesen und da ist es einfach immer eine Frage der Interessenslage. Kann also funktionieren (und hat es in der Vergangenheit ja auch), muss es aber nicht. Einklagen lässt sich dann eine Entschädigung höchstens gegenüber der Einlagensicherung, aber wenn die pleite ist, die angeschlossenen Banken nicht nachschießen können (oder wollen) und ansonsten auch keine Vermögenswerte mehr da sind, siehts düster aus. Und: Man kann sich vorstellen, wie lange ein solcher Prozess dauert! Da wartet man als Anleger ggf. Jahre (!) auf ein abschließendes Urteil (siehe Island und Kaupthing damals).

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 23.10.2021 - 16:07 Uhr Link

Die Schlußfolgerung aus dem Artikel hieße demnach: Je kleiner die Bank und deren Kundeneinlagen, desto größer die Chance,das dort angelegte Geld bei einer Pleite erstattet zu bekommen. Große Banken, deren Kundeneinlagen das Vermögen des Einlagensicherungsfonds deutlich übersteigen, müßten demnach bei der Geldanlage gemieden werden. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß bei der Einlagensicherung so simpel gerechnet wird. Irgenwas ist da nicht schlüssig. Die großen Banken wären doch längst Sturm gelaufen, wenn die Schlußfolgerung für den Verbraucher so einfach wäre.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 26.10.2021 - 11:32 Uhr Link

Die Schlussfolgerung ist absolut richtig, wenn man darauf aus ist, möglichst wenig Unsicherheit im Rahmen des Einlagenentschädigungsprozesses in Kauf zu nehmen. Bei großen Banken ist dann immer die Frage, woher das Geld kommt. Kann der Einlagensicherungsfonds aus eigener Kraft Kredite aufnehmen? Können die angeschlossenen Banken ausreichend Geld nachschießen oder muss gar der Staat eine Garantie aussprechen? Haben wir ja alles schon gesehen. Wenn du eine relativ kleine Bank wählst, umgehst du den ganzen Heckmeck und die Einlagensicherung erstattet die Guthaben quasi aus der Portokasse.

Du musst auch immer bedenken, dass die Gedanken, die wir beide uns hier machen, schon eher die Ausnahme sind. In der breiten Bevölkerung und auch in den Banken herrscht immer noch der blinde Glaube vor, die Einlagensicherung könne quasi Gelder in beliebiger Höhe herbeizaubern und im Zweifel stünde sowieso der Staat bereit. Klar, die Vergangenheit bestätigt ja auch diese Annahme, aber die Vergangenheit ist eben nie gleich Zukunft, insofern lohnt es sich aus meiner Sicht schon, sich ein wenig Gedanken darüber zu machen.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 19.10.2021 - 09:00 Uhr Link

Lieber Stefan,
ein paar Anmerkungen zu Deinem Kommentar.

" Einlagenkonten noch immer nicht als Sondervermögen"

Nun das wird wohl kaum gehen, jedenfalls nicht bei verzinsten Einlagen. Das Konstrukt des Sondervermögens "Depot" (oder auch "Fonds") als Sondervermögen zu verwalten bietet ja nur deshalb eine erhöhte Sicherheit, weil die Vermögenswerte (z.B. Aktien, Rentenpapiere, Fondanteile etc.) bei der Depotbank tatsächlich liegen, also irgendwo für Dich verwahrt werden, (sofern sie nicht ausgeliehen sind, wie viele Fonds das bis zu einem bestimmten Prozentsatz tun, und auch tun dürfen, sofern das nicht ausgeschlossen wurde). Das heißt der Anleger bekommt diese (seine) Vermögenswerte in den meisten Fällen zurück (es sei denn z.B. die Bank oder ein Mitarbeiter geht mit diesen Werten stiften...), da es ja rechtlich nicht der Bank/Verwahrstelle gehört und somit nicht in die Insolvenzmasse fällt.

Bei Einlagen allerdings wäre das deswegen nicht möglich, da die Bank das eingelegte Geld ja benutzt (und benutzen muss), z.B. um es an kreditwillge Personen oder Gesellschaften auszuleihen, Zinsen zu kassieren um sich selbst und Dich als Anleger (mit Einlagezins) zu bezahlen. Das ist ja der Geschäftszweck aller Einlagen, aus Banksicht.

Ergo kann das (ausgeliehene Geld) nicht in einem Sondervermögen "untätig" rumsitzen, was soll die Bank damit. Bei Deopts verdient sie mittelbar und unmittelbar Geld, über Depotgebühren, Transaktionsgebühren etc., also müsste die Bank bei Einlagen als Sondervermögen ebenfalls Gebühren erheben, die ihre Kosten vollumfänglich deckt und auch noch etwas Gewinn abwirft.

Theoretisch könnte eine Bank ein Produkt Einlagenkonto als Sondervermögen anbieten, z.B. bei der Zentralbank hinterlegt, das würde aber Geld kosten (und keines bringen); heute, gut 4 Jahre nach Deinem Artikel, wissen wir ja auch das die Geschäftsbanken zunehmend Verwahrgelder von Ihren Kunden fordern.

Viele Grüße
Tom

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 19.10.2021 - 11:00 Uhr Link

Hallo Tom,
lieben Dank für deinen Kommentar. Das mit dem Sondervermögenskonto finde ich aber gar nicht so abwegig und ist (leider) auch gar nicht mal meine Idee ;-) Ich hatte das mal bei einem Ökonomen gelesen, der vorschlug, dass Banken bei einem Girokonto immer zwei Konten anbieten sollten. Ein 100 % sicheres Konto, das als Sondervermögen gilt und eines, auf dem Guthaben liegt, mit dem die Bank arbeiten kann. Der Kunde hätte dann stets die Wahl, wie er sein Geld aufsplitten möchte und ob er (gegen Zinsen) ein gewisses Risiko eingehen möchte. Man könnte das auch verbinden mit einer völlig neuen Kommunikation von Bankkonten, nämlich Konto1 = so sicher wie Zentralbankgeld und Konto2 = so sicher wie die Bank. Theoretisch bräuchte man (wenn die Menschen das Konzept verstanden hätten) gar keine Einlagensicherung mehr oder man könnte sie zumindest auf ein Minimum (10.000 ?) herunterfahren. Aber klar, das Konzept dürfte bei Banken auf wenig Gegenliebe stoßen, weil sie dann nur noch mit dem risikobehafteten Geld arbeiten könnten. Es wäre schon ein krasser Bruch mit unserem heutigen Finanzsystem, aber dennoch bedenkenswert wie ich finde.
Viele Grüße, Stefan

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 07.03.2021 - 12:59 Uhr Link

Hallo, ich freue mich auf diese Seite gestoßen zu sein.
Allerdings ist das alles für mich schwer zu verstehen,ich werde mein Erspartes in Deutschland auf mehere Banken verteilen und hoffe das ich richtig entschieden hab.Ich brauch mit Mitte 70 keine großen Renditen mehr nur das gute Gefühl alles gut verwahrt zuhaben. Dabei helfen mir die Infos die ich hier erhalte.“

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 17.09.2020 - 17:58 Uhr Link

Danke für die gut verständliche Erklärung.
Ich war bei der Einlagensicherung immer ein wenig skeptisch, aber es ist viel schlimmer, als ich dachte.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 14.08.2020 - 08:10 Uhr Link

Hallo und danke für diesen Artikel. Einiges war mir zwar schon bekannt (z.B.Diversifikation), aber mit dem Thema Einlagensicherung gings mir vermutlich wie den Meisten. Ich hatte mich noch nie wirklich damit auseinander gesetzt, sondern darauf vertraut. Danke für Klarstellung.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 06.07.2020 - 23:18 Uhr Link

Das Szenario ist ziemlich düster dargestellt, weil der Artikel auf die kapitalistischen Banken a la LehmanBrothers fokussiert ist. Ein differenzierender Hinweis auf unsere Genossenschaftsbanken, Stadtsparkassen mit ihren zusätzlichen Kontrollinstanzen wäre wünschenswert. Auch der Hinweis auf Bankschließfächer oder Sondervermögen wie Depots als zugriffsgeschützteMöglichkeiten wäre nicht schlecht gewesen. So aber bleibt der Leser bei der Frage "Wohin jetzt bloß mit meinem Geld?" ratlos alleingelassen.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 07.07.2020 - 09:42 Uhr Link

Besten Dank für den Kommentar! Bei den Sparkassen, Genossenschaftsbanken etc. sieht es leider was die Einlagensicherung angeht zum Teil sogar noch schlimmer aus als bei den normalen privaten Banken. Wenn ich zusammenfassen müsste, was ich so in den letzten 9 Jahren alles über die Sparkassen und Genossenschaftsbanken gehört und gesehen habe, so kann ich das positive Bild vieler Bürger diesbezüglich nicht bestätigen - eher im Gegenteil. So manche dieser Banken ist kapitalistischer und aggresiver unterwegs als eine ING oder Comdirect. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.

Bzgl. Bankschließfächer: Das ist ein ganz eigenes Thema und bringt auch wieder so seine Probleme mit sich. Könnte man mal einen separaten Artikel dazu schreiben.

Bzgl. Depots und Sondervermögen: Das hat in der Tat große Vorteile und man kann/sollte kritisch hinterfragen, warum Einlagenkonten noch immer nicht als Sondervermögen verwahrt werden. Eine abschließende Antwort darauf habe auch ich leider nicht.

Sie schreiben: "So aber bleibt der Leser bei der Frage "Wohin jetzt bloß mit meinem Geld?" ratlos alleingelassen."
Mhhh, eigentlich ist doch genau dafür der Abschnitt "Diversifikation ist ihr bester Freund" gedacht. Er beantwortet genau diese Frage. Für mich persönlich ist wichtig, dass die Menschen verstehen, in was sie investieren und welches Risiko sie eingehen. Es ist im Leben immer fahrlässig, wenn man das tatsächliche Risiko beschönt wird, denn dann stellt man sich darauf ein und verhält sich immer einen ticken zu leichtsinnig (siehe Video oben).

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 01.06.2020 - 10:42 Uhr Link

Dieser Artikel hat mir die Augen geöffnet. Vielen Dank!

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 01.01.2020 - 12:02 Uhr Link

interessanter und realistischer Artikel.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 27.12.2019 - 00:22 Uhr Link

Danke für diese für Laien verständliche Darstellung !

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 03.11.2019 - 19:05 Uhr Link

Die Realität hat meine Befürchtung übertroffen !

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

Redaktion  am 04.11.2019 - 09:18 Uhr Link

Lieben Dank für Ihren Kommentar. Ich denke, man sollte die hier dargestellten Erkenntnisse allerdings immer in Relation zu den möglichen Anlagealternativen sehen. Girokonten, Tagesgeld und Festgeld sind immer noch das Sicherste, was wir als Privatanleger zur Verfügung haben. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die schönen Versprechen der Einlagensicherungen alle auf dünnen politischen Beinen stehen, aber im Gesamtkontext der Anlagewelt bleiben uns einfach nicht viele Alternativen.

Viele Grüße

Stefan Erlich (Redaktionsleiter)

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 01.08.2019 - 11:28 Uhr Link

Beseitigt viele Irrglauben zur evtln. Entschädigungen. Sollte einer breiteren Masse verpflichtend offeriert werden.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben

am 08.03.2019 - 13:26 Uhr Link

DANKE für das bewußt machen des realistischen Einlagen-Risikos! Dieses Ergebnis hat der Autor mit seinem Text voll erreicht. Mein Blick ist jetzt geschärft für die sich ständig wandelnde "Gefahrenlage". Es ist sicher ganz allgemein von Vorteil, wenn auch die Standard-Erkenntnisse der Finanz-Profis immer mal wieder (warum nicht jährlich, evtl. ständige Rubrik) ins Bewusstsein der betroffenen, fachfremden Sparer gerückt werden.

Antwort auf Kommentar  Antwort schreiben