Hallo,Auf einer anderen Plattform wird bei der Klarna Festgeldanlage auf die Anlage in Schweden hingewiesen. Damit ist ein automatischer Quellensteuerabzug nicht gegeben. Ist das richtig?V.G.
Bei Festgeld Klarna, welches auf der Homepage nict mehr beantragt werden kann, bzw. bei Festgeld Klarna via Weltsparen gibt es keine Versteuerung nach deutschem Recht. Quellensteuer fällt denoch in Schweden nicht an. Die Zinsen müssen über KAP deklariert werden. Bei Klarna Festgeld+ via App erfolgt die Festgeldanlage über die deutsche Niederlassung von Klarna. Es wird also nach deutschem Recht versteuert und es kann auch ein Freistellungauftrag hinterlegt werden. Es verbleibt einzig die schwedische Einlagensicherung.