Die suchen wir alle hier auch. ;-) Nein, ernsthaft, die EINE Bank gibt es vermutlich nicht bzw. es verschiebt sich immer wieder, da sich zum einen die Anlagekonditionen ständig ändern, zum anderen aber auch "weiche" Faktoren, z.B. der Kundenservice, die Nutzerfreundlichkeit des Online-Banking-Auftritts bzw. der App oder das Rating der Bank, eine Rolle spielen. Manche Institute bieten gute Tagesgeldangebote, sind aber beim Festgeld nicht sonderlich attraktiv oder umgekehrt. Es bleibt einem daher meist nichts anderes übrig, als abzuwägen, was einem persönlich wichtig ist und ggf. mehrere Banken auszuwählen bzw. das Geld öfters "umzuschichten", um dauerhaft die gewünschte Rendite zu erzielen.
Um es am Schluss aber doch noch etwas konkreter zu machen:
Bei Tagesgeld ist unter den "deutschen" Banken (also Banken mit deutscher Einlagensicherung) m.E. derzeit die Merkur Privatbank am attraktivsten, weil sie auch ohne zeitlich befristetes "Lockangebot" 3,50 % p.a. bietet und ein zeitgemäßes Online-Banking besitzt. Auch die Meine Bank (a.k.a. Raiffeisenbank im Hochtaunus) überzeugt mich mit 3,55 % p.a. für Neukunden und noch immer fairen 2,50 % p.a. für Bestandskunden.
Bei "deutschem" Festgeld wären verschiedene Angebote auf WeltSparen (z.B. PEAC, Creditplus, Aareal, pbb) derzeit meine erste Wahl, wobei es hier auf die jeweilige Laufzeit ankommt. Unter den Direktanlage-Anbietern zählen unterdessen die Bank11, die abcBank und die pbb zu meinen aktuellen Favoriten, auch wenn alle 3 einige Schwächen bei der Abwicklung aufweisen (u. a. aufgrund veralteter Banking-Software oder umständlicher TAN-Verfahren) und zudem insgesamt etwas "instabiler" aufgestellt sind als mancher Konkurrent.
Ich habe mit abc Bank 11, pbb und gefa gute Erfahrungen was die Abwicklung und den Service angeht. Zudem kann ich KKI und Credit Agricole empfehlen
Dann bist du hier genau richtig! :-) → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Johannes: KKI nimmt z.Z. keine neue Kunden auf. Außerdem ist sie ebenso wie die Crédit Agricole bekanntlich keine "deutsche" Bank, auch wenn beide über (unselbständige) deutsche Niederlassungen verfügen.
Spooky: weißt du, ob man bei einer Anlage über 12500 Euro bei der Kommunalkredit auch eine Meldung bei der Bundesbank machen soll oder gilt das nur die Credit Agricole ? Danke :)
@ Johannes: Soweit ich weiß, zahlt man bei der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky: Das Transferkonto hat eine deutsche IBAN (DE…). Ich gehe daher davon aus, dass eine Überweisung nicht meldepflichtig ist.
@ Lieblingssparer: Danke für den Hinweis. Dann hat sich das mit der AT-IBAN entweder geändert oder bezog sich nur auf österreichische Kunden (siehe: https://www.sparzinsen.at/bank/kommunalkredit/). Wobei eine DE-IBAN allein noch kein Argument ist, denn wenn ich z.B. über WeltSparen oder den DB ZinsMarkt im Ausland anlege, zahle ich ja auch auf eine deutsche IBAN (von Raisin/DB) ein, obwohl das Geld von dort letztlich an eine (mir unbekannte) ausländische IBAN weitergeleitet wird. Daher bin ich mir nicht zu 100 % sicher, ob die Meldepflicht hier tatsächlich entfällt.
Spooky; ich dachte immer, es hinge damit zusammen ob die Bank eine selbständige deutsche Niederlassung hat. Da die KKI eine solche hat, dachte ich die Meldepflicht entfiele
@Spooky @Johannes:Also in Paragraph 67 der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Johannes: Die KKI hat keine selbständige deutsche Niederlassung, sondern nur eine (unselbständige) Zweigstelle. Sonst würde ja auch nicht die österreichische Einlagensicherung gelten.
Wie sieht es dann mit der zB J&T Bank aus, meldepflichtig oder nicht? Ist ja dann das gleiche, wie bei der KKI?
Ich meine bei Bialo oder anderswo gelesen zu haben ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Hento:
Ich würde sagen: ja, auch J&T ist meldepflichtig bei einer Anlage von mehr als 12500 Euro und mehr als einem Jahr Anlagedauer.
Hm seltsam, hätte ich nicht vermutet, weil dann könnte ich die Liste beliebig erweitern:
Renault Bank, Stellantis, NIBC, Credit Europe Bank. Im Prinzip alle ohne deutsche Einlagensicherung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so stimmt.
Ich habe auch iwo gelesen, dass bei der KKI KEINE Meldung nötig ist, wohl aber bei der Credit Agr.
Hallöchen, also ich habe eben bei der Bundesbank ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Lieblingssparer: Vielen Dank für die Information. Es hätte mich aber auch gewundert, wenn es hier für die KKI eine Ausnahme gegeben hätte. Grundsätzlich ist das ganze Prozedere aber eher fragwürdig. Echte Geldwäsche oder andere kriminelle Aktivitäten werden so sicherlich nicht aufgedeckt und ob die hierbei erhobenen statistischen Daten einen volks- oder finanzwirtschaftlichen Mehrwert generieren, würde ich ebenfalls bezweifeln. Auf jeden Fall könnte man hier deutliche (personelle) Einsparungen vornehmen, wenn man etwa die Bagatellgrenze deutlich erhöhen (z.B. ab 500.000 € / Jahr), den Meldeweg auf die Online-Meldung beschränken oder die Meldepflicht für private Geldanlagen innerhalb des EWR gleich ganz abschaffen oder zumindest auf die beteiligten Banken verlagern würde.
Auch wenn es mit der eigentlichen Frage wenig zu tun hat:
Also wenn ich mir das Impressum der Kommunalkredit Invest anschaue, lese ich dort "Zweigniederlassung" und eine Handelsregisternummer (https://www.kommunalkreditinvest.de/impressum).
Somit handelt es sich um eine Zweigniederlassung und nicht um eine nicht selbstständige Niederlassung.
"Die Zweigniederlassung ist eine selbständige Niederlassung eines Unternehmens. Für sie ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich und sie ist in das Handelsregister einzutragen. Die Betriebsstätte ist eine unselbständige Niederlassung eines Unternehmens."
(https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/zweigniederlassung-1156842)
Es wird eine DE IBAN erstellt und auf diese wird auch überwiesen, somit handelt es sich um eine Inlandsanlage. Deshalb ist auch ein Freistellungsauftrag und der automatische Steuerabzug möglich (was ja sonst nicht der Fall wäre).
Die abweichende Einlagensicherung spielt dazu wie bereits an anderen Stelle erwähnt keine Rolle (siehe z.B. auch J&T Direktbank, Stellantis Direktbank, Renault Bank direkt usw.).
Ich glaube zudem kaum, dass die Mitarbeiter der Bundesbank auf Anhieb wissen wie das bei der entsprechenden Bank ist. Wenn man natürlich sagt, man habe nach Österreich überwiesen (was bei einer DE IBAN ja wohl nicht der Fall ist) ist es natürlich klar, dass die Mitarbeiter dann sagen, man müsse es melden.
Die Überweisung auf ein Sammelkonto/Treuhandkonto (WeltSparen etc.) mit anschließendem Übertrag auf ein ausländisches Institut bzw. Konto ist hier evtl. abweichend zu betrachten. Aber auch hier würde ich erst einmal davon ausgehen, dass ich die Überweisung ja im Inland tätige (DE IBAN) was soll ich dann also melden? Höchstens wenn dann von WeltSparen etc. eine Anlagebestätigung kommt in der die Auslandsanlage bestätigt wird und auf die AWV Meldepflicht hingewiesen wird (ich tätige nur Direktanlagen) ist eine Meldung gefordert.
Der fragwürdige Umfang der Meldung wurde jetzt ja bereits mehrfach diskutiert.
@Dagobert:
Kann alles so stimmen, wie Du es schreibst. Hätte ich zunächst ja eigentlich auch so vermutet, dass man es nicht melden muss (siehe mein Post oben). Mich hatte auch nur die Formulierung in der Außenwirtschaftsverordnung stutzig gemacht: Inländer haben der Bundesbank Zahlungen zu melden, die sie ‚an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).‘ Und die Zweigstelle handelt ja nach meinem Verständnis für die Rechnung der KKI in Österreich. Oder?
Zudem bin ich halt etwas ängstlich und rufe im Zweifel lieber bei denen an, die es wissen müssten…das ist ja auch kein großer Aufwand (drei, vier Minuten).
Der Dame von der Bundesbank hatte ich geschildert, dass ich auf ein Konto einer deutschen Zweigstelle mit deutscher IBAN überwiesen hatte. Sie fragte dann explizit nach der Muttergesellschaft - die eben in Österreich sitzt. Und daraufhin meinte sie, dass es zu melden sei. Aber vielleicht sind das solche Spezialfälle, dass eventuell auch die Bundesbank-Mitarbeiter nicht genau Bescheid wissen…
@ Dagobert: (Mal wieder) vielen Dank für die Aufklärung. Verwirrend ist in dem Zusammenhang allerdings, dass die KKI mal den Begriff "Zweigstelle" und mal "Zweigniederlassung" verwendet. Inwieweit diese Begriffe auch wirklich synonym zu verwenden sind, finde ich jedoch unterschiedliche Hinweise (siehe z.B.: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_erlaeuterungstext.html;jsessionid=DE44109E0612CAA7B502F4A9A55546B4.internet972?nn=19659280#doc19659292bodyText10 ; https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=4633&Media.Object.ObjectType=full).
Im Hinblick auf die Einlagensicherung ist aber ohnehin wohl eher entscheidend, ob es sich bei der ausländischen Muttergesellschaft um ein EWR-Institut (= Einlagensicherung des Heimatlandes) handelt oder diese außerhalb des EWR (= deutsche Einlagensicherung) beheimatet ist (https://www.vab.de/ueberblick/einlagensicherung/).
Bei der J&T Bank bin ich mir sicher, dass es nicht meldepflichtig ist.
Bei der Überweisung auf deren Konto bekam ich von meiner Hausbank keine Meldung wegen der Meldepflicht,
aber bei der Suresse-Direktbank bekam ich gleich den Warnhinweis.
Die J&T hat eine DE IBAN, die Suresse-Direktbank eine BE IBAN.
Fred: die KKI hat auch eine DE IBAN → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Lieblingssparer
Habe wegen der Meldepflicht 2019 mal angerufen. Hatte eine nette Dame am Telefon. Deren telefonische Kern-Aussage lautete: alles unter 100 000 ist bei Anlagendauer von unter einem Jahr uninteressant. Und auch wenn ich mehrere Kurzzeitanlagen von unter 100 000 Euro im Ausland habe, besteht keine Meldepflicht. Schriftlich habe ich diese telefonischen Auskunft aber nicht vorliegen.
@Kritischer:
Danke Dir. Ja, das stimmt so auch. Meine Anlage ist aber für länger als ein Jahr. Und laut Außenwirtschaftsverordnung (konkret: Paragraph 67) ist dann eben eigentlich alles über 12500 Euro zu melden. LG
Wenn Zahlungen an die KKI meldepflichtig sind, dann mit absoluter Sicherheit auch die an die JT Direktbank.
Es handelt sich um identische Konstruktionen: Impressum der JT: "J&T BANKA, a.s. Zweigniederlassung Deutschland Franklinstraße 56 D-60486 Frankfurt am Main (.....) Die Bank ist eine Zweigniederlassung der J&T BANKA, a.s. Sokolovská 700/113a Prag 8
Tschechien"
KKI und JT Bank sind mit ihren Zweigniederlassungen in Deutschland im Handesregister Frankfurt/Main eingetragen. Können alle jederzeit ionline nachlesen. Zweigniederlassung ist die Bezeichnung im Handesregister. Die Bezeichnung "Zweigstelle" bei der und durch die KKI ist kein Rechtsbegriff. Schon mal sehr schwach von der KKI. Beide Banken wickeln ausschließlich über DE -IBAN ab. Beide Banken haben keine deutsche Einlagensicherung.
Anton: Es empfiehlt sich das Impressum der KKI vollständig zu lesen und einen abwertenden Kommentar wie "schwach von der KKI" zu unterlassen, denn dort steht: "Zweigniederlassung der Kommunalkredit Austria AG"
Um so schlimmer, weil die KKI Ffm offenbar selber ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Auf diversen Seiten ist zu erlesen, daß bis 12 Monate keine Meldung erforderlich ist, egal wie hoch der Betrag ist. Anlagen über 12 Monate nur, wenn es mehr als 12500 € sind UND die Ziel IBAN NICHT mit DE beginnt. Wobei das imho nur für Direkt- und nicht für Anlagen über Zinsportale gilt, denn bei denen ist im Produktinformationsblatt nie so etwas erwähnt wie "Sie sind verpflichtet der deutschen Bundesbank Beträge über 12500 € bei einer Anlagedauer von mehr als 12 Monaten zu melden..."
Die Meldung an die Bundesbank kann telefonisch, per Mail oder online erfolgen. Höchststrafe bei Versäumnis 30000 €. Man könnte natürlich jede Unsicherheit zerstreuen, indem man alles meldet, was einem nicht ganz klar ist...kostet ja nix und fördert die Beruhigung.
@Jojo:
Dein letzter Satz ist ein gutes Schlusswort zu dem Thema, finde ich. :)
Nur ein letzter Gedanke dazu: Man überweist zwar zunächst das Geld auf ein Transfer-Konto bei der KKI mit deutscher IBAN, aber dort bleibt die Knete ja nicht liegen. Von dort wählt man selbst ja das Festgeld aus (oder Tagesgeld, aber das ist ja eh nicht meldepflichtig), bekommt eine eigene Festgeld-Kontonummer - und von da an dürfte das Geld virtuell die Grenze nach Österreich überschreiten. Also ich würde das immer melden - bin aber froh, dass ich das voraussichtlich erst in zehn Jahren wieder machen muss. ;)
... oder das Geld bleibt bei der deutschen Zweigniederlassung der KKI in Deutschland... Woher weisst du, dass es nach Österreich geht???
@ Kathrin:
Das weiß ich nicht, ich vermute es. Deswegen schrieb ich im Konjunktiv („dürfte“). ;)
Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er das meldet oder nicht.
Es ist eigentlich egal, ob das dann nach Österreich geht, oder nicht. Weil ich lege das Geld in einer deutschen Zweigniederlassung mit deutscher IBAN an. Man weiß bei andern Banken schließlich auch nicht, was die dann mit dem Geld machen. Kann ja auch ins Ausland gehen, selbst bei deutschen Banken.
Ich habe zumindest noch nie Anlagen mit deutscher IBAN gemeldet, und werde das auch nicht tun.
Also in den FAQs der Bundesbank zum Thema Meldepflicht sind unter Punkt 3 explizit auch Zahlungen an Zweigniederlassungen genannt:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/91551718a7066e282189b917027a4b8b/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf
Aber wie schon geschrieben: Händelt es gern, wie ihr es für richtig haltet. Ich kann mich da auch täuschen.
Naja aber was bedeutet das dann für die anderen Banken mit nicht deutscher Einlagensicherung? Renault, Stellantis, NIBC, J&T, usw.
Wenn es so wäre, sollten die Banken nicht besser darauf hinweisen, denn woher soll man das denn wissen?
Bei Auslandsüberweisungen erhalten ich eine Meldung von meiner Bank, dann ist das klar. Bei den oben genannten Banken inkl. KKI nicht.