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Zinsbescheinigungen

Zinsbescheinigungen

Registriertes Community-MitgliedBunkie am 05.05.2026

Hallo, Guten Abend. Wo muss mandie Zahlen von französischen Banken bei der Einkommenssteuererklärung eintragen? Anlage, Zeile? Was ist der Unterschied zwischen Steuerbescheinigung und Zinsbescheinigung?

Registriertes Community-MitgliedDepeeh am 05.05.2026

@Bunkie:
Kann ich leider nicht sagen,
aber ich weiß, dass die Leertaste unten in der Mitte ist. (;-)

Registriertes Community-MitgliedRoland am 05.05.2026

@Bunkie: steuerliche Beratung darf in Deutschland nur ein Steuerberater. Meiner Erfahrung nach gibt ChatGPT ganz brauchbare Antworten dazu.

Star der CommunitySpooky78 am 05.05.2026

@ Bunkie: Zinserträge von ausländischen Banken, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 05.05.2026 um 21:11 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedBunkie am 06.05.2026

Danke Dir.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 07.05.2026

@Depeeh: Die fehlenden Leerzeichen kommen daher, dass Bunkie gerne mal ein oder zwei Leerzeichen mehr genutzt hat. Das KA-System filtert solche Mehrfachleerzeichen aber raus, wodurch dann diese fehlenden Leerzeichen entstehen. Also nicht zwangsläufig ein Fehler von Bunkie ;-) Habs jetzt manuell korrigiert.

@Spooky: Danke für die hilfreiche und konstruktive Antwort!

@Roland: Das stimmt einerseits, betrifft aber soweit ich weiß nur die persönliche Steuerberatung, also wenn du Bunkie persönlich zu seinem persönlichen Fall und seinen persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen beraten würdest. Redest du allgemein über Steuerrecht, fällt das meines Wissens nach nicht unter "Steuerberatung". Korrigiert mich bitte, wenn ich hier groben Blödsinn rede! :-)

Registriertes Community-MitgliedRoland am 07.05.2026

@Stefan Ehrlich: Ähnlich wie rechtliche Beratung ist auch die steuerliche Bertung in Deutschland streng geregelt. Hier gilt das StBerG. Daher hier nur die KI-Antwort, da ich kein StB oder RA bin: "Die nicht geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen in Internetforen ist ein rechtlich sensibler Bereich, der im Wesentlichen durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt wird. Wenn in einem Forum wiederholt konkrete Steuerberatung geleistet wird, kann dies als unzulässige geschäftsmäßige Hilfeleistung eingestuft werden, selbst wenn kein Geld fließt. Auch wenn man kein Geld verlangt, aber die Hilfe wiederholt und strukturiert anbietet (auch unentgeltlich), kann dies als unerlaubte geschäftsmäßige Hilfeleistung gewertet werden." Wobei im Rahmen der Störerhaftung anscheinend auch Forumsbetreiber in der Pflicht sind. Zitat KI: Forenbetreiber sollten steuerliche Ratschläge durch Laien kritisch überwachen, um sich nicht der Gefahr einer Störerhaftung auszusetzen. Professionelle Steuerberatung ist nur zugelassenen Personen vorbehalten. Störerhaftung nach Kenntnisnahme: Sobald der Betreiber von einem rechtswidrigen Inhalt (z.B. falscher, unerlaubter Steuerberatung, die gegen das Steuerberatungsgesetz - StBerG verstößt) Kenntnis erlangt, muss er diesen unverzüglich löschen. Tut er dies nicht, haftet er als "Störer"."

Aber alles jetzt ganz schwer Off Topic