Kein Witz, Konten, Zinsen, Kontostände Jahresende, alles kann ihr Finanzamt jetzt abrufen. Aber natürlich ist das schon bekannt und jeder hier hat immer brav alles selbst gemeldet. Falls nicht kann man es bis Monatsende noch nachreichen
welche 115 Staaten sind das denn? Und was ist mit den restlichen? Laot google gibt es insgesamt 195 Länder. Diese Gesamtzahl umfasst 193 Länder, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind, und 2 Länder, die Nicht-Mitglied-Beobachterstaaten sind: der Heilige Stuhl und der Staat Palästina. Könnte man theoretisch in jedem Staat Geld als Deutscher anlegen?
@ 55510081: Ich nehme an, dass GerhK sich auf die CRS-Partnerstaaten bezieht: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/TeilnehmendeStaaten/teilnehmendestaaten_node.html#js-toc-entry2
Und um die 2. Frage auch noch zu beantworten: Ja, man kann als Deutscher theoretisch überall auf der Welt sein Geld anlegen, sofern die jeweiligen Staaten das zulassen und nicht irgendwelche Sanktionsabkommen o.Ä. dem entgegenstehen. Ausländische Kapitalerträge sind jedoch grundsätzlich in Deutschland zu versteuern (Welteinkommensprinzip), sofern sich der Wohnsitz der betreffenden Person in Deutschland befindet und es keine abweichenden Doppelbesteuerungsabkommengibt.
Danke spooky78, ja, um es kurz zu machen, alle ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@GerhK,
so heiß wird es nicht gegessen, wie es gekocht ist.
Die ortsansässigen Finanzämter rufen bei weitem nicht alle Daten beim BZSt ab.
Nur bei Hinweisen.
@uli nun ja, das ist ein automatisierter Prozess.Das Zentralamt leitet direkt an die Finanzämter weiter, die fragen nichts ab sondern sehen ausländische Zinsen und Dividenden ihrer Kunden auf dem Bildschirm bei Anfertigung des Steuerbescheids.....Der Staat braucht Geld und wird da einiges finden.
Und die Finanzämter müssen sogar für den Datenabruf (je Datensatz?) zahlen, zumindest war das vor knapp 20 Jahren so, und es sollte nur in begründeten Verdachtsfällen abgerufen werden… ggf ist es heute aber anders?
Knapp 20 Jahre sind eine lange Zeit, ja da ändert ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Datenabrufe der Finanzämter beim BZSt: Quelle aus dem Internet.
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 58.000 behördliche Kontenabfragen verzeichnet. Im 2022 wurden bereits mehr als vierundzwanzig Mal so viele Kontenabfragen registriert. Von den 1.142.926 Behördenabfragen stammen 294.000 von den Finanzämtern aufgrund steuerlicher Verdachtsmomente.
Ja, das wird jetzt eben alles vereinfacht, indem der „Automatische Informationsaustausch“ (AIA) am Stichtag 30. September nun in 115 Staaten, von Albanien bis Zypern, an das BZSt. alles meldet. Hinzugekommen sind sogarArmenien, Moldau, Uganda und die Ukraine.
Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn leitet diese frischen Daten im Anschluss (zeitnah) zum Abgleich direkt an die zuständigen Finanzämter weiter. Wichtig: Nur in dieser engen Zeitspanne ist für betroffenen Anleger noch eine strafbefreiende Selbstanzeige zulässig.
Also ich finde das ist jetzt alles wasserdicht und eine gravierende bedeutende Veränderung, da sich die Finanzämter nun in jedem Einzelfall die Abfrage beim BZSt. sparen können!
Optimal wäre natürlich, wenn man die Daten beim Elster download selbst auch direkt in das Steuerprogramm bekommen würden. Aber das wäre ja zu einfach.