Ist die Echtzeitüberweisung für Banken bei Tagesgeld und Festgeld bindend oder freiwillig. Die Antworten der Banken bei Ablehnung hören sich nicht eindeutig an.
Da es sich bei Tagesgeld- und Festgeldkonten nicht um ein Konto des täglichen Zahlungsverkehr handelt, ist die Echtzeitüberweisung nicht gesetzlich bindend.
Einige Banken bieten es trotzdem freiwillig an.
Die gesetzliche Regelung für Echtzeitüberweisungen gilt also aktuell nur für Girokonten.
SolangeBanken die tägliche Verfügbarkeit beim Tagesgeldkonto schriftlich und eindeutig bewerben, handelt es sich um ein Konto des täglichen Zahlungsverkehrs.
Die von vielen Banken praktizierte Ablehnung dient ausschließlich dafür, das Banken zinsfreie Tage für den Anleger zum Eigenvorteil generieren.
Echtzeitüberweisungen sind nur bei ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Ausschluss von Tagesgeldkonten aus der EU-Regelung ein Unding ist. Gleichzeitig sind Zahlungsverkehrskonten recht eindeutig definiert und Tagesgeldkonten werden schlichtweg nicht als solche klassifiziert. Da sollte man sich weniger über die Banken, sondern mehr über den Gesetzgeber aufregen, der dieses "Schlupfloch" offen gelassen hat.