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Echtzeitüberweisungen bindend oder freiwillig?

Echtzeitüberweisungen bindend oder freiwillig?

Registriertes Community-MitgliedAcki am 10.06.2026

Ist die Echtzeitüberweisung für Banken bei Tagesgeld und Festgeld bindend oder freiwillig. Die Antworten der Banken bei Ablehnung hören sich nicht eindeutig an.

Registriertes Community-MitgliedPHK am 10.06.2026

Da es sich bei Tagesgeld- und Festgeldkonten nicht um ein Konto des täglichen Zahlungsverkehr handelt, ist die Echtzeitüberweisung nicht gesetzlich bindend.
Einige Banken bieten es trotzdem freiwillig an.
Die gesetzliche Regelung für Echtzeitüberweisungen gilt also aktuell nur für Girokonten.

Dieser Post wurde am 10.06.2026 um 13:26 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedAcki am 11.06.2026

SolangeBanken die tägliche Verfügbarkeit beim Tagesgeldkonto schriftlich und eindeutig bewerben, handelt es sich um ein Konto des täglichen Zahlungsverkehrs.
Die von vielen Banken praktizierte Ablehnung dient ausschließlich dafür, das Banken zinsfreie Tage für den Anleger zum Eigenvorteil generieren.

Besonders engagiertes MitgliedSparer (der Ältere) am 11.06.2026

Echtzeitüberweisungen sind nur bei ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 11.06.2026

Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Ausschluss von Tagesgeldkonten aus der EU-Regelung ein Unding ist. Gleichzeitig sind Zahlungsverkehrskonten recht eindeutig definiert und Tagesgeldkonten werden schlichtweg nicht als solche klassifiziert. Da sollte man sich weniger über die Banken, sondern mehr über den Gesetzgeber aufregen, der dieses "Schlupfloch" offen gelassen hat.