Menü
Tagesgeld 4,00%Festgeld 3,00%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Community  ⟩  Forum  ⟩  Sonstiges  ⟩  Thema
EdB-Kreditaufnahme sichert Einlegerentschädigung bei Fondsmangel ab?

EdB-Kreditaufnahme sichert Einlegerentschädigung bei Fondsmangel ab?

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 23.10.2023

Das stimmt einerseits, aber kein Mensch gibt einer Organisation einen Kredit ohne Sicherheiten, höchstens zu absurd hohen Zinsen. Deswegen ist damals in der Finanzkrise (Lehman Brothers) die Bundesregierung eingesprungen und hat eine Garantie für diesen Kredit gewährt. Letztlich ist das nicht viel anders als wenn der Staat direkt einen Kredit aufgenommen hätte. Lange Rede, kurzer Sinn: Stimmt, aber das funktioniert in größerem Ausmaß eben doch wieder nur mit einem staatlichen Akteur im Rücken.

Anonymer PosterErto (Gast) am 23.10.2023

Hallo,
da die EdB einen Kredit aufnehmen muss, wenn der Fond nicht ausreicht, kann es doch nicht passieren, dass man leer ausgeht, oder habe ich etwas übersehen?

Laut Wikipedia:
"Sollte es dazu kommen, dass die Mittel des EdB nicht ausreichen um die Einleger zu entschädigen, hat die EdB einen Kredit aufzunehmen, zu dessen Tilgung Sonderzahlungen von den Instituten zu erheben sind (§ 30 Einlagensicherungsgesetz)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Entsch%C3%A4digungseinrichtung_deutscher_Banken