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Einlagenkonten als Sondervermögen: Warum es nicht umsetzbar ist

Einlagenkonten als Sondervermögen: Warum es nicht umsetzbar ist

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 19.10.2021

Hallo Tom,
lieben Dank für deinen Kommentar. Das mit dem Sondervermögenskonto finde ich aber gar nicht so abwegig und ist (leider) auch gar nicht mal meine Idee ;-) Ich hatte das mal bei einem Ökonomen gelesen, der vorschlug, dass Banken bei einem Girokonto immer zwei Konten anbieten sollten. Ein 100 % sicheres Konto, das als Sondervermögen gilt und eines, auf dem Guthaben liegt, mit dem die Bank arbeiten kann. Der Kunde hätte dann stets die Wahl, wie er sein Geld aufsplitten möchte und ob er (gegen Zinsen) ein gewisses Risiko eingehen möchte. Man könnte das auch verbinden mit einer völlig neuen Kommunikation von Bankkonten, nämlich Konto1 = so sicher wie Zentralbankgeld und Konto2 = so sicher wie die Bank. Theoretisch bräuchte man (wenn die Menschen das Konzept verstanden hätten) gar keine Einlagensicherung mehr oder man könnte sie zumindest auf ein Minimum (10.000 ?) herunterfahren. Aber klar, das Konzept dürfte bei Banken auf wenig Gegenliebe stoßen, weil sie dann nur noch mit dem risikobehafteten Geld arbeiten könnten. Es wäre schon ein krasser Bruch mit unserem heutigen Finanzsystem, aber dennoch bedenkenswert wie ich finde.
Viele Grüße, Stefan

Anonymer PosterTom5 (Gast) am 19.10.2021

Lieber Stefan,
ein paar Anmerkungen zu Deinem Kommentar.

" Einlagenkonten noch immer nicht als Sondervermögen"

Nun das wird wohl kaum gehen, jedenfalls nicht bei verzinsten Einlagen. Das Konstrukt des Sondervermögens "Depot" (oder auch "Fonds") als Sondervermögen zu verwalten bietet ja nur deshalb eine erhöhte Sicherheit, weil die Vermögenswerte (z.B. Aktien, Rentenpapiere, Fondanteile etc.) bei der Depotbank tatsächlich liegen, also irgendwo für Dich verwahrt werden, (sofern sie nicht ausgeliehen sind, wie viele Fonds das bis zu einem bestimmten Prozentsatz tun, und auch tun dürfen, sofern das nicht ausgeschlossen wurde). Das heißt der Anleger bekommt diese (seine) Vermögenswerte in den meisten Fällen zurück (es sei denn z.B. die Bank oder ein Mitarbeiter geht mit diesen Werten stiften...), da es ja rechtlich nicht der Bank/Verwahrstelle gehört und somit nicht in die Insolvenzmasse fällt.

Bei Einlagen allerdings wäre das deswegen nicht möglich, da die Bank das eingelegte Geld ja benutzt (und benutzen muss), z.B. um es an kreditwillge Personen oder Gesellschaften auszuleihen, Zinsen zu kassieren um sich selbst und Dich als Anleger (mit Einlagezins) zu bezahlen. Das ist ja der Geschäftszweck aller Einlagen, aus Banksicht.

Ergo kann das (ausgeliehene Geld) nicht in einem Sondervermögen "untätig" rumsitzen, was soll die Bank damit. Bei Deopts verdient sie mittelbar und unmittelbar Geld, über Depotgebühren, Transaktionsgebühren etc., also müsste die Bank bei Einlagen als Sondervermögen ebenfalls Gebühren erheben, die ihre Kosten vollumfänglich deckt und auch noch etwas Gewinn abwirft.

Theoretisch könnte eine Bank ein Produkt Einlagenkonto als Sondervermögen anbieten, z.B. bei der Zentralbank hinterlegt, das würde aber Geld kosten (und keines bringen); heute, gut 4 Jahre nach Deinem Artikel, wissen wir ja auch das die Geschäftsbanken zunehmend Verwahrgelder von Ihren Kunden fordern.

Viele Grüße
Tom