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Einlagensicherung bei Sparkassen und Volksbanken: Schutz bei mehreren Konten?

Einlagensicherung bei Sparkassen und Volksbanken: Schutz bei mehreren Konten?

Star der CommunitySpooky78 am 31.03.2025

@ Peter71: Die gesetzliche Einlagensicherung deckt immer 100.000 € pro Kunden und Bank ab - egal, ob sich hierbei um eine Privatbank, eine Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank handelt. Je nach Bankentyp gibt es lediglich unterschiedliche Schutzsysteme. Bei den Geno-Banken ist das z.B. die BVR Institutssicherung GmbH (https://www.bvr-institutssicherung.de/). Sofern das Geld also bei zwei unterschiedlichen Volksbanken (und nicht bloß bei 2 Filialen derselben Bank) angelegt ist, sind jeweils 100.000 € geschützt.

Eine Einschränkung gibt es nur bei unselbständigen Tochtergesellschaften (z.B. bei der Postbank als Tochter der Deutschen Bank). Dort gelten die 100.000 € für den Gesamtkonzern, d.h. wer in Summe bei den verschiedenen Zweigen der Unternehmensgruppe mehr als den genannten Betrag anlegt, geht ein gewisses Risiko ein.

Weitere Informationen zum Thema findet man u. a. hier:
- https://einlagensicherung.de/
- https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html
- https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/einlagensicherung-597886
- https://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung

Anonymer PosterJoachim Datko (Gast) am 30.03.2025

Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe - Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. - Charlottenstraße 47 - 10117 Berlin - 030 20 22 53 838 +++ Unter der angegebenen Tel.-Nr. sollten Sie eine kompetente Antwort erhalten. Siehe auch: https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html

Anonymer PosterPeter71 (Gast) am 30.03.2025

Hallo Forum,

Ich habe eine Frage zur Einlagensicherung bei Sparkassen und den VR-Banken (Volksbanken)

Beispiel:

Peter hat bei der Sparkasse Stuttgart ein Konto mit über 100.000 Euro Guthaben,
und auch ein Konto bei der Sparkasse Ludwigsburg mit über 100.000 Euro Guthaben
also Peter verfügt über 200.000 Euro Einlagen bei zwei Sparkassen in 2 verschiedenen Städten.
Sind beide Konten von Peter bei diese 2 Sparkassenbei einer pleite voll geschützt?
und bekommt Peter seine vollen 200.000 Euro durch die Einlagensicherung zurück?
oder weil es sich hier um die gleiche Bank die Sparkasse handelt,werden Peter Konten zusammengezählt,
und er bekommt nur 100.000 Euro zurück von der Einlagensicherung?

Die gleiche Frage stellt sich auch bei den Volksbanken.
wenn Sie jeweils 100.000 Euro in 2 verschiedenen Volsbank-Filialen haben.
ob sie 200.000 Euro zurückbekommen von derEinlagensicherung oder nur 100.000 Euro?