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Festgeldanlagen: Potenzial zur Steueroptimierung trotz niedriger Effektivzinsen

Festgeldanlagen: Potenzial zur Steueroptimierung trotz niedriger Effektivzinsen

Registriertes Community-MitgliedRunner am 15.10.2023

Ich möchte etwas nachtragen zu Festgeldern, bei denen die Zinsen kumuliert und und erst bei Endfälligkeit versteuert und ausgezahlt werden. Von diesen Anlagen wird fast immer abgeraten (@spooky78, Stiftung Wartentest und auch schon hier bei "Kritische Anleger").
Es gibt aber durchaus Situationen, bei denen diese Anlagen sich besser rechnen, auch wenn der Effektivzins durch diese Konstruktion unter dem Nominalzins liegt. Z.B. unter anderem, um steuerliche Erträge legal in andere Zeiträume mit niedrigerem Steuersatz zu disponieren. Oder, falls man KV-beiträge (freiwillige gesetzliche) auf Kapitalerträge zahlen muss, diese Erträge auf ein bestimmtes Jahr zu konzentrieren und dann durch geschickte Terminplanung bei der Abgabe der Steuererklärung (Die mit den hohen KE verzögern bis kurz vor oder sogar bis zur gleichzeitigen Abgabe der nächsten Steuererklärung mit dann wieder niedrigeren KE), so dass im günstigsten Fall auf den Differenzbetrag gar keine KV-Beiträge anfallen. Freut die KV nicht besonders, ist aber völlig legal.
Auch wenn sich so eine Situation für mich nur gelegentlich ergibt, würde ich doch gerne die Möglichkeit haben, nicht lange umständlich selbst nach solchen Anlagen recherchieren zu müssen, sondern auch hierfür eine Übersicht zu haben.
Da von der StiWa und auch hier diese Anlagen ausschließlich negativ betrachtet werden, kann ich meine "Standardrechercheportale" hierfür leider nicht nutzen.

Star der CommunitySpooky78 am 15.10.2023

Nicht die Auszahlung der kumulierten Zinsen erst bei Endfälligkeit ist das Problem, sondern die Tatsache, dass die angefallenen Zinsen bei manchen Anbietern während der Laufzeit nicht verzinst werden, also kein Zinseszins-Effekt entsteht. Bei einigen Anbietern, z.B. der pbb direkt oder der abcBank, kann man durchaus beides haben: Zinseszinsen UND deren Ausschüttung (und Versteuerung) erst bei Endfälligkeit. Man muss also nicht auf Zinseszinsen verzichten, bloß weil man eine steuer- oder KV-Beitrags-optimierte Auszahlung bei Endfälligkeit erhalten will.

Star der CommunitySpooky78 am 15.10.2023

Ich muss mich kurz korrigieren: Bei der pbb direkt erfolgt die Versteuerung kapitalisierter Zinsen laut Aussage der Bank tatsächlich erst bei Endfälligkeit, bei der abcBank sind die Angaben hierzu nicht ganz eindeutig. Eventuell erfolgt hier auch eine jährliche Versteuerung der Zinsen, selbst wenn diese erst bei Endfälligkeit ausgeschüttet werden.

Registriertes Community-MitgliedRunner am 16.10.2023

@Spooky78
Was ich sagen wollte: Letztlich ist es unerheblich, ein paar Zehntel weniger Effektivzins zu haben, wenn in der Gesamtbetrachtung der Ertrag für mich lohnender ist. Daher würde ich es für sinnvoll halten, auch die Festgelder mit Zinsansammlung und Steuer bei Endfälligkeit als solche gekennzeichnet in den Übersichten zu finden und nicht pauschal als negativ beurteilt.