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Jahressteuerbescheinigungen 2025

Jahressteuerbescheinigungen 2025

Star der CommunityHans-Jürgen am 07.03.2026

Da das Thema Jahressteuerbescheinigungen hier häufig auf großes Interesse stößt, kann ich den Eingang von folgenden Banken im Online-Postfach melden:
- akf Bank (06.03.2026)
- pbb direkt (07.03.2026)
VG und ein schönes Wochenende
Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedMarcus am 07.03.2026

pbb direkt kann ich bestätigen (bei akf habe ich kein Konto).
Interessant finde ich die unterschiedliche Herangehensweise der Banken, bei denen es trotz Geschäftsbeziehung im abgelaufenen Jahr nichts zu bescheinigen gibt: Einige Kreditinstitute verschicken/senden eine Bescheinigung mit lauter Nullen, andere verzichten auf Übersendung eines Dokuments, teilen aber sehr zeitig mit, dass Versand nur im Falle von erwirtschafteten Zinsen/Erträgen erfolgt.

P.S.: Bin sehr gespannt, wann bbva versendet und ob das Zahlenwerk plausibel erscheint/ist. Schließlich ist die Steuerbescheinigung für die Bank eine Premiere.

Dieser Post wurde am 07.03.2026 um 14:42 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedUli am 08.03.2026

@ Hans-Jürgen,eine Anregung von mir: kann das ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 11:33 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 08.03.2026

@ Uli
Ich halte das Thema "Jahressteuerbescheinigung" eigentlich für überhaupt nicht wichtig. Viele Banken weisen darauf hin, dass die Bescheinigung bis Ende des 1. Quartals zur Verfügung stehen soll. Für mich reicht das allemal, da ich die Steuererklärung erst im Juli einreichen werde, weil ich ohnehin nachzahlen muss.
Da für einige das Thema aber wichtig zu sein scheint, habe ich gestern über die zwei zuletzt erhaltenen Bescheinigungen informiert. Da es eben zwei unterschiedliche Banken waren und ich dafür nicht unnötig zwei Threads posten wollte, habe ich es unter "Sonstiges" platziert, wo es m. E. auch gut hinpasst. Für Jahressteuerbescheinigungen einen extra Reiter oben zu platzieren halte ich für absolut überzogen. Meine Meinung!
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedHarry am 08.03.2026

@Hans-Jürgen
"Ich halte das Thema "Jahressteuerbescheinigung" eigentlich für überhaupt nicht wichtig. Viele Banken weisen darauf hin, dass die Bescheinigung bis Ende des 1. Quartals zur Verfügung stehen soll. Für mich reicht das allemal…"

Man sollte nicht von sich auf andere schließen. Für dich vielleicht zutreffend. Nicht jeder erhält die Steuerbescheinigung im Onlinebanking. Und auf die Post ist auch kein Verlass mehr, Briefe verschwinden ganz einfach.

Registriertes Community-MitgliedK. am 08.03.2026

Hallo allerseits!

Für all meine Anlagen aus 2025 liegen die Meldungen dem zuständigen Finanzamt vor, passen zu meiner Excel-Tapete und sind per abgerufener Bescheinigung(en) Bestandteil meiner Steuererklärung.

Ich finde das Thema dennoch nicht uninteressant (und vermute, dass sich die Mehrheit dieser Ansicht anschließen dürfte), im Grunde aber nur zur Befriedigung des inneren Monks.

Schicken Sonntag!
K.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 08.03.2026

Ich finde das Thema eigentlich auch recht ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedUli am 08.03.2026

@K.
von deutschen Banken liegen dem FA nur die Freistellungsaufträge vor, nicht die Zinsen.
Von den ausländischen Banken liegen dem FA die Daten im Zuge des Meldesystems detailliert vor.

Registriertes Community-MitgliedUli am 08.03.2026

@Hans-Jürgen
Ich meinte keinen extra Reiter, sondern ein Thread, der oben als erstes angepinnt ist, wo jeder ihn sieht und weiß dort gehören meine Angaben hin.
Das „Sonstige“ überlesen die meisten.
Das die Banken ihre Meldungen größtenteils im 1. Q machen ist mir bewusst, deshalb werde ich hier nicht danach fragen.

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 14:01 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedK. am 08.03.2026

@Uli: es liegen nach meinem Verständnis nicht ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedChris am 08.03.2026

"So warte ich zB noch auf ING, Consors und comdirect und die Sparda Bank Hannover?"
@Hento
Auf ING, Consors und Sparda Hannover warte ich auch noch
a) Consors-Webseite sagt ...
"Wir stellen Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung für 2025 voraussichtlich Ende März 2026 in Ihrem OnlineArchiv zur Verfügung."
b) ING-Webseite sagt ... bis 27. März
( https://www.ing.de/hilfe/persoenliches/jahreswechsel )

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 14:26 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJörg am 08.03.2026

Ich möchte gerne zwei Themen voneinander trennen:

1. Bedeutung der Jahressteuerbescheinigung
Der Stellenwert von Jahressteuerbescheinigungen für Kapitalerträge hängt letztlich von der individuellen finanziellen Situation sowie vom Herkunftsland der Kapitalerträge (oder Verluste) ab. Unverzichtbar sind diese Nachweise insbesondere für Personen, die sie für ihre Steuererklärung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung benötigen - sofern das Finanzamt diese Belege aktiv (!) anfordert.

2. Wiederkehrende Statusmeldungen im Forum
Verzichtbar finde ich jedoch, wenn hier im KA-Forum laufend gepostet wird, wann welche Bank die Bescheinigung im Postfach hinterlegt hat – oder eben noch nicht. Ebenso wenig hilfreich erscheinen mir separat eröffnete Beiträge mit der Frage: „Hat schon jemand von Bank XY die Jahressteuerbescheinigung erhalten?“

Meine Erfahrung ist, dass inzwischen immer mehr Banken ihre Kunden proaktiv darüber informieren, wann die Bescheinigung bereitgestellt wird – nicht zuletzt, um Rückfragen möglichst zu vermeiden ;-)). Üblicherweise geschieht die Bereitstellung spätestens bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres.
Manche Banken kommunizieren die Termine sogar auf einer eigenen Webseite.*
Warum also nicht einfach bis zu diesen Terminen bzw. bis zum 31.03. abwarten?

Und falls die Jahressteuerbescheinigung bis dahin tatsächlich noch nicht vorliegen sollte – oder man sie dringend früher benötigt – könnte man zunächst einfach direkt beim Kundenservice der jeweiligen Bank nachfragen ;-)).

* Webseiten-Beispiele:
ING: https://www.ing.de/wissen/jahresende
Consors: https://www.consorsbank.de/web/Wissen/FAQ/steuer/Jahressteuerbescheinigung-Erhalt
Comdirect: https://www.comdirect.de/cms/finanzwissen-steuerthemen.html

Star der CommunityHans-Jürgen am 08.03.2026

@ Uli
Danke für die Klarstellung. Einen Thread "Jahressteuerbescheinigung" allen anderen Kommentaren vorauszustellen, sehe ich aber - ohne die technische Umsetzbarkeit zu kennen - auch nicht als sinnvoll an. Außerdem dürfte es sich hierbei in der Regel nur um ein in den Monaten Januar bis April eines jeden Jahres "wichtiges" Thema handeln.
Deine Anregung, die Kommentare zum Thema "Jahressteuerbescheinigung" in jedem Jahr in einem zentralen Thread zusammenzufassen, um eine bessere Auffindbarkeit unabhängig von der jeweiligen Bank zu gewährleisten, finde ich aber durchaus gut.
Mein Lösungsvorschlag wäre daher, zu Beginn des kommenden Jahres einen Thread mit der Überschrift "Jahressteuerbescheinigungen 2026" zu starten. Den könnte sich dann jede/r, die/der das möchte, mit dem Anklicken des "Sternsymbols" markieren, wodurch er dann automatisch im eigenen Ordner "Markierte Threads" landet und jederzeit schnell wieder auffindbar ist.
Gebt gerne Rückmeldung dazu, was ihr davon haltet. Sofern der Vorschlag eine deutliche positive Resonanz erhält, würde ich Anfang 2027 den Thread entsprechend starten. Das Anklicken des "Herzchens" reicht als positive Rückmeldung.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 16:11 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedGerhK am 08.03.2026

Nun, dem Bundeszentralamt für Steuern liegen sämtliche Kapitalerträge sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Banken vor. Die Jahressteuerbescheinigung benötigt man lediglich von den ausländischen Banken.Nur von denen muss man die Erträge selbst nochmal mitteilen. Die anderen Erträge braucht man nur nochmal zu melden, wenn man weniger als ca. 40.000 € zu versteuern hat, wenn man die Günstigerprüfung beantragt kann man ein paar Euro zurückerhalten.....

Registriertes Community-MitgliedW F am 08.03.2026

@GerhK: Wenn keine KiSt abgezogen wurde, obwohl ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedWombi am 08.03.2026

@GerhK: Die Aussage, dass man nur von ausländischen Banken eine Steuerbescheinigung benötigt, kann ich widerlegen. Vorletztes Jahr wurde ich vom Finanzamt trotz Widerstand dazu verdonnert, alle Steuerbescheinigungen eingescannt zu übermitteln. Ich habe auch gedacht, dass eine automatisierte Übermittlung der Banken zum Finanzamt stattfindet. Dies schützt einen jedoch nicht vor der Forderung die Steuerbescheinigungen vorzulegen. Daher ist es äußerst ratsam die Steuerbescheinigungen sorgsam abzulegen.
Und von ausländischen Banken gibt es keine Jahressteuerbescheinigung, da ja keine Steuer abgeführt wird. Es werden nur die Zinsausschüttungen bestätigt.

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 17:45 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedGerhK am 08.03.2026

@Wombi. Ja, man erhält von ausländischen Banken nur den benötigten Bescheid über die Kapitalerträge.Von inländischen Banken hat mein Finanzamt noch nie was wissen wollen, wozu auch, wird ja alles schon von der Bank abgeführt.@WF. Richtig, vielleicht gibt es Banken, die keine Kirchensteuer abziehen?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 08.03.2026

@GerhK: Das lokale FA kennt die inländischen JSt-Bescheinigungen nicht, da diese gegenüber verschiedenen FAs auch in anderen Bundesländern erklärt wurden. Der innerdeutsche länderübergreifende Austasuch dieser Bescheide erfolgt mangels inkompatibler Software nicht. Das BZSt kennt innerhalb Deutschland nur die deklarierten und ausgenutzten Freibeträge. Daher kann das lokale FA durchaus alle Erklärungen anfordern bei einer Nachprüfung oder nach der Einreichung der Steuererklärung.

Registriertes Community-MitgliedW F am 09.03.2026

@GerhK: Die KiSt kann von den innländischen Banken nicht abgezogen werden, wenn man beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk gemäß Paragraph 51a Abs. 2e EStG für den automatisierten Abruf der Zugehörigkeit zu einer steuerabzugsverpflichtenden Religionsgemeinschaft beantragt hat. Das BZSt übermittelt dann dem Wohnsitz FA Name u. Anschrift. des Steuerpflichtigen.

Registriertes Community-MitgliedHarry am 10.03.2026

@GerhKRechne bitte mal vor, wie sich 40.000 € ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedGerhK am 10.03.2026

@Harry. 2000 € Zinserträge sind sowieso steuerfrei. Man kann in der Splittingtabelle nachsehen, ab welchem zu versteuernden Einkommen 25% Einkommenssteuer unterschritten würde, also bei welchen noch höheren Zinserträgen dann bei der Günstigerprüfung signifikant etwas vom Finanzamt zurückkäme. Die 40k sind bloss eine Richtgrösse, hängt vom individuellen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Registriertes Community-MitgliedHarry am 10.03.2026

@GerhK
...das macht das Finanzamt aber was falsch. Bei mir werden nur 1000 € als steuerfrei anerkannt.

Registriertes Community-MitgliedGerhK am 10.03.2026

@Harry.Bist also unverheiratet, diesem Fall ein Nachteil.

Registriertes Community-MitgliedHenrikos am 10.03.2026

Ich habe ein Problem mit der pbb Bank. Vielleicht könnt ihr mir helfen:

Ich hatte dort eine Festgeldanlage und für 2025 einen Freistellungsauftrag in Höhe von 2000 Euro.

Da meine Anlage aber Anfang Februar 2026 ausgelaufen ist, habe ich die Freistellung zum 31.12. 2025 beendet und den Beitrag ab dem 1.1. 2026 bei einer anderen Bank angegeben. Dann passierte etwas, was ich nicht wusste. Bei der Zinsauszahlung Anfang Februar wurde der Freistellungsauftrag nicht berücksichtigt. Argument: Wenn bei der Zinsauszahlung kein aktueller Freistellungsauftrag vorliegt (wie bei mir der Fall), dann wird der Freistellungsauftrag aus dem Vorjahr auch nicht berücksichtigt (scheint aber in der Tat die Regel zu sein).

Nun gut. Da dachte ich mir: Dann werde ich mir das Geld über meine Steuererklärung zurückholen. Für diese benötige ich natürlich die Jahressteuerbescheinigung für 2025. Diese kam am 7. März 2026. Und diese wies plötzlich auf, dass der Freistellungsauftrag in Höhe von 2000 Euro in Anspruch genommen wurde, was de facto ja nicht stimmt.

Was soll ich tun, wenn pbb sich weigert, mir eine korrekte Jahressteuerbescheinigung für 2025 zu schicken?

Schöne Grüße

Star der CommunityHans-Jürgen am 10.03.2026

@ HenrikosOhne Deine konkreten Anlagen bei der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.03.2026

@Henrikos
Also wenn ich das richtig interpretiere, ist Folgendes passiert:
Jahr 2025: Du hast (jedenfalls bei einer mehrjährigen Anlage mit jährlicher Zinszahlung) im Februar 2025 Zinsen von der pbb erhalten und da griff der Freistellungsauftrag von 2025. Das heißt: Für 2000 Euro Zinsertrag wurden keine Kapitalertragsteuer und kein Soli abgeführt.
Wenn es aber eine einjährige Anlage war oder eine mehrjährige Anlage ohne Zinsausschüttung, dann hast Du im Jahr 2025 keine Zinsen ausgezahlt bekommen - und somit hättest Du für 2025 auch keinen Freistellungsauftrag bei der pbb einreichen müssen.
Jahr 2026: Du änderst den Freistellungsauftrag auf 0. Damit wird natürlich der komplette Zinsertrag, den Du ab 1.1.2026 erhältst, versteuert. Die Zinsen, die teilweise 2025 (Februar bis Dezember) und teilweise 2026 (Januar und Februar) erwirtschaftet worden sind, sind Dir erst 2026 als Gesamtbetrag zugeflossen. Damit wird dieser Gesamtbetrag auch erst 2026 versteuert. Das nennt sich im Steuerrecht Zuflussprinzip. Die Zinsen werden also erst dann relevant für die Steuer, wenn sie Dir tatsächlich ausgezahlt worden sind.
Über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2026, die Du dann vermutlich 2027 machst, kannst Du Dir das Geld aber wiederholen…es sei denn, Du schöpfst die 2000 Euro Freibetrag für 2026 jetzt bei einer anderen Bank/bei anderen Banken aus.
Edit: Oder Du stellst den Freistellungsauftrag für 2026 einfach wieder um von der anderen Bank auf die pbb - dann müsste Dir die pbb eigentlich die zu viel gezahlten Steuern erstatten. Wie lange das dauert, weiß vermutlich der Kundenservice. Und in dem Fall musst Du natürlich schauen, ob die andere Bank Dir 2026 schon Zinsen gezahlt und freigestellt hat. Wenn ja, kannst Du nicht mehr die kompletten 2000 Euro bei der pbb freistellen lassen.

Dieser Post wurde am 11.03.2026 um 06:05 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedHenrikos am 11.03.2026

Danke für die ausführliche Erläuterung.

Ja, genau: Ich habe von dem Zuflussprinzip nichts gewusst und deshalb den Freibetrag bei der PBB Bank zum 31.12.2025 beendet (weil meine Festgeldanlage Anfang Februar 2026 auslief). Ich habe den vollen Freibetrag dann bei einer anderen Bank ab dem 1.1.2026 gemacht. Bei der PBB Bank bekam ich dann Anfang Februar 2026 zum letzten Mal die Zinsauszahlung. Dort wurden dann auf die Zinsen von Anfang Februar 2025 bis Anfang Februar 2026 die vollen Steuern abgezogen. Der Freibetrag bei der PBB galt also nur im Januar 2025 quasi. Von Anfang Februar 2025 bis Ende Dezember 2025 hat mir der dortige Freistellungsauftrag also nichts gebracht de facto. Die in diesem Zeitraum anfallenden Zinsen wurden komplett versteuert.

Was mich halt stutzig macht: Warum steht dann auf der Jahresbescheinigung für 2025, dass ich die kompletten 2000 Euro (als Ehepaar) angewandt habe, wobei das de facto halt nicht stimmt.

Am Ende war es dann wohl Unwissenheit und mein persönliches Pech ;)

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.03.2026

@Henrikos
Wenn Dir im Februar 2025 mindestens 2000 Euro an Zinsen ausgezahlt worden sind, hast Du in dem Moment Deinen kompletten Freibetrag für das Jahr 2025 ausgeschöpft (für euch als Ehepaar). Es ist egal, für welchen Zeitraum das Geld angelegt war: Entscheidend ist allein der Zeitpunkt des Zuflusses der Zinsen. Vermutlich wird die Steuerbescheinigung also richtig sein.
Und für 2026 ist nichts verloren. Die 2000 Euro Freibetrag bleiben Deiner Frau und Dir ja - und Du kannst sie spätestens mit der Einkommensteuererklärung für 2026 geltend machen (oder weniger als 2000 Euro, wenn eine andere Bank Dir schon im Jahr 2026 Zinsen auszahlt).

Dieser Post wurde am 11.03.2026 um 14:09 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedHenrikos am 11.03.2026

Okay, das ist verständlich. Aber was ist, wenn die Bank, bei der ich ab dem 1.1.2026 den Freistellungsauftrag habe, mir bei der Zinsauszahlung (am 31.12.2026 wird die erfolgen) die vollen 2000 Euro an Freibetrag für 2026
auszahlt?

Dann kann ich über die Jahressteuererklärung für 2026 bezüglich der PBB Bank nichts mehr machen, korrekt?

Dieser Post wurde am 11.03.2026 um 14:28 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.03.2026

Ja, genau. Das ist korrekt so. Dann zieht die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedHento am 19.03.2026

Hatte heute die Steuerbescheinigung für die Postbank und Deutsche Bank in Postfach

Registriertes Community-MitgliedRoland am 24.03.2026

Oyak Anker Bank hat im Postfach (zugänglich via App) die Jahressteuerbescheinigung für 2025 eingestellt.

Besonders engagiertes MitgliedChris am 24.03.2026

Raisin hat heute die Jahresübersicht 2025 mit allen Zinseinkünften im Online-Bereich unter 'Nachrichten' bereitgestellt. In den vergangenen Jahren wurde dieses Dokument bei mir jeweils erst einige Tage später im Kalenderjahr veröffentlicht (03.04.2024, 28.03.2023, 30.03.2022, 28.03.2021, 30.03.2020).

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 24.03.2026

Bei mir ist noch nichts da von Raisin. Aber gut zu wissen, dass die Bescheinigung in diesen Tagen offenbar ausgestellt wird. Danke, Chris.

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 25.03.2026

Ich warte bei Raisin auch noch ...

Auch hat die ING-DiBa bis jetzt noch keinen Jahressteuerbescheid geschickt. Zugesagt war im letzten Jahr, dass man nach Konto-Schließung die Unterlagen automatisch per Post bekäme. -

Andererseits: Wir haben "erst" den 25. März ... ;-)

Besonders engagiertes MitgliedChris am 25.03.2026

Meine ING-Steuerbescheinigung für 2025 wurde mir in dieser Woche postalisch zugestellt.

Bis zum Sommer 2025 hatte ich ein Extra-Konto bei der ING, das ich damals gekündigt habe. Seitdem habe ich keinen Zugang mehr zum Online-Banking.

Vor etwa zwei bis drei Wochen hatte ich die ING sicherheitshalber über das Kontaktformular gebeten, mir die Steuerbescheinigung per Post zuzusenden, da ich nach der Kündigung meines Kontos bei der Nexent Bank vor rund 12 Monaten keine Steuerbescheinigung für 2025 automatisch erhalten hatte. Diese erhielt ich erst nach zweimaliger Kontaktaufnahme. Die Nexent Bank teilte mir zudem mit, dass ein automatischer Versand nicht erfolgt wäre.

Ob die Zusendung der ING-Steuerbescheinigung auf meine Anfrage zurückgeht oder auch ohne mein Zutun erfolgt wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Dieser Post wurde am 25.03.2026 um 11:12 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedHento am 25.03.2026

Ich hab auch noch keine von der ING bekommen. Konto ebenfalls gekündigt

Registriertes Community-MitgliedWolfgang3 am 25.03.2026

Hat jemand schon die JSB 2025 von der Norisbank bekommen?
(Die Konzernmutter Dt. Bank hat bei mir ja schon am 19.03. die JSB ins Postfach gesandt.)

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 25.03.2026

Hallo Wolfgang3, meine Frau ist bei der Norisbank und hat leider auch noch keine.

Dieser Post wurde am 25.03.2026 um 13:54 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarkus am 25.03.2026

norisbank Steuerbescheinigung 2025


@Wolfgang3
Mir wurde mit bestehender Geschäftsbeziehung die Steuerbescheinigung 2025 der norisbank mit Datum 19.02.2026 im OnlineBanking-Postfach zugestellt.


Die Steuerbescheinigung 2025 der Deutschen Bank, für meine Konten bei der Marke „Postbank“, wurde mir mit Datum 20.02.2026 im OnlineBanking-Postfach zugestellt.


Interessanterweise werden die Steuerbescheinigungen zu unterschiedlichen Zeiten den gemeinsamen Kunden zugestellt - teilweise über Wochen verteilt! Warum wird so verfahren?

In diesem Faden (https://www.kritische-anleger.de/forum/banken-und-anbieter/atruvia-banken-stellen-steuerbescheinigung-fuer-2025-bereit/) wird sich über die Steuerbescheinigungen 2025 der Banken mit Atruvia Kernbankensystem ausgetauscht. Dort muss ich mich regelmäßig über den unterschiedlichen zeitlichen Empfang der Bescheinigungen wundern.

Dieser Post wurde am 26.03.2026 um 12:22 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarkus am 25.03.2026

Akbank Steuerbescheinigung 2025


Die Steuerbescheinigung 2025 der Akbank wurde mir mit bestehender Geschäftsbeziehung am 11.03.2026 im OnlineBanking-Postfach zugestellt. Ein Benachrichtigungsservice ist nicht erfolgt.

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 25.03.2026

Kurzer Hinweis zur Sparda-Bank Berlin: Ich hatte letztes Jahr dort ein Festgeld und habe nun mal wegen der Steuerbescheinigung nachgefragt. Die Antwort war, dass der Bank bisher kein Auftrag zur Erstellung der Bescheinigung vorlag. Jetzt soll sie aber in rund 2 Wochen erstellt werden.
Also die Bank erstellt die Bescheinigung offenbar nur auf Antrag des Kunden. Betrifft vielleicht noch andere Nutzer hier.

Star der CommunitySpooky78 am 25.03.2026

@ Sebastian2: Das kann ich bestätigen. Mir wurde meine Bescheinigung von der Sparda Berlin auch erst auf Nachfrage zu Beginn dieser Woche in mein Online-Banking-Postfach gestellt.

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 25.03.2026

Ausstellung der Steuerbescheinigung nur auf Verlangen


Die Institute sind nach § 45a Abs. 2 des Einkommensteuergesetz (EStG) „(..) verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen (…).“ Ferner gilt: „Die Bescheinigung kann elektronisch übermittelt werden; auf Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge ist sie auf Papier zu übersenden.“


Viele Banken bieten in ihrem OnlineBanking die Auswahlmöglichkeit der Anforderung von Steuerbescheinigungen auch für zukünftige Zeiträume. Aus meiner Erfahrung verzichten sie grundsätzlich bei keinen vorhanden Kapitalerträgen auf die Ausstellung. Hier ist dann ein Nachfordern von Nöten. Auf der anderen Seite stellen einige Institute auch ohne das Verlangen des Kunden Bescheinigungen aus. Sie nehmen dann sogar einen kostenverursachenden Briefversand auf.

Dieser Post wurde am 26.03.2026 um 23:36 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 25.03.2026

@ Sebastian2: Dank Deines Posts habe ich sofort in mein Online-Banking-Postfach reingeschaut und die Steuerbescheinigung 2025, platziert am 17.01.2026 (!), vorgefunden. Ich hatte 2 Tagesgelder, gekündigt 2025. Vielen Dank für die Erinnerung. Ob ich 2025, nach den Kündigungen, aktiv eine Bescheinigung beantragt hatte kann ich leider nicht mehr sagen. Ich weiss es schlichtweg nicht mehr.

Nachtrag: In meinem Fall betrifft es die Berliner Volksbank, nicht die Sparda Bank Berlin. Trotz meiner Verwechslung der Banken, ein hilfreicher Post ;-)

Dieser Post wurde am 25.03.2026 um 23:59 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 26.03.2026

Hallo @Chris

DANKE für Ihren wertvollen Tipp!
Über das ING-Kontaktformular bat ich gestern um postalische Zusendung des Jahressteuer-Bescheides 2025, weil ich mich nach Schließung des Tagesgeld-Kontos nicht mehr digital einloggen kann.
Eben erhielt ich von der ING per eMail die Zusage, dass man mir in den nächsten Tagen den Bescheid per Post schicken würde. -
Obgleich man mir im Sommer des letzten Jahres dies bereits zugesagt hatte, - ich vermute, ohne "Nachhaken" wäre nichts geschehen....

Besonders engagiertes MitgliedChris um 12:36 Uhr

Die Steuerbescheinigung der Sparda-Bank Hannover wird - wie auch die der Sparda-Bank Berlin - nicht automatisch, sondern erst auf Nachfrage im Online-Banking-Postfach bereitgestellt. Dies hat mir die Bank soeben per Nachricht mitgeteilt. Auf meine gestrige Anfrage erhielt ich außerdem die Info, dass meine Bescheinigung in der Nacht von Montag auf Dienstag in die Postbox eingestellt wird, sofern Kapitalerträge angefallen sind.