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Jahressteuerbescheinigungen 2025

Jahressteuerbescheinigungen 2025

Star der CommunityHans-Jürgen am 07.03.2026

Da das Thema Jahressteuerbescheinigungen hier häufig auf großes Interesse stößt, kann ich den Eingang von folgenden Banken im Online-Postfach melden:
- akf Bank (06.03.2026)
- pbb direkt (07.03.2026)
VG und ein schönes Wochenende
Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedMarcus am 07.03.2026

pbb direkt kann ich bestätigen (bei akf habe ich kein Konto).
Interessant finde ich die unterschiedliche Herangehensweise der Banken, bei denen es trotz Geschäftsbeziehung im abgelaufenen Jahr nichts zu bescheinigen gibt: Einige Kreditinstitute verschicken/senden eine Bescheinigung mit lauter Nullen, andere verzichten auf Übersendung eines Dokuments, teilen aber sehr zeitig mit, dass Versand nur im Falle von erwirtschafteten Zinsen/Erträgen erfolgt.

P.S.: Bin sehr gespannt, wann bbva versendet und ob das Zahlenwerk plausibel erscheint/ist. Schließlich ist die Steuerbescheinigung für die Bank eine Premiere.

Dieser Post wurde am 07.03.2026 um 14:42 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedUli am 08.03.2026

@ Hans-Jürgen,
eine Anregung von mir: kann das Thema „Jahressteuerbescheinigungen“ nicht oben angepinnt werden, so das jeder die seine Bank dort eintragen kann. Mittlerweile gibt es bereits zig Threads zu diesem Thema.
Das Forum bliebe strukturierter.
Du listest zumal 2 Banken in einem Thread auf.

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 11:33 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 08.03.2026

@ UliIch halte das Thema ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedHarry am 08.03.2026

@Hans-Jürgen
"Ich halte das Thema "Jahressteuerbescheinigung" eigentlich für überhaupt nicht wichtig. Viele Banken weisen darauf hin, dass die Bescheinigung bis Ende des 1. Quartals zur Verfügung stehen soll. Für mich reicht das allemal…"

Man sollte nicht von sich auf andere schließen. Für dich vielleicht zutreffend. Nicht jeder erhält die Steuerbescheinigung im Onlinebanking. Und auf die Post ist auch kein Verlass mehr, Briefe verschwinden ganz einfach.

Registriertes Community-MitgliedK. am 08.03.2026

Hallo allerseits!

Für all meine Anlagen aus 2025 liegen die Meldungen dem zuständigen Finanzamt vor, passen zu meiner Excel-Tapete und sind per abgerufener Bescheinigung(en) Bestandteil meiner Steuererklärung.

Ich finde das Thema dennoch nicht uninteressant (und vermute, dass sich die Mehrheit dieser Ansicht anschließen dürfte), im Grunde aber nur zur Befriedigung des inneren Monks.

Schicken Sonntag!
K.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 08.03.2026

Ich finde das Thema eigentlich auch recht interessant. So warte ich zB noch auf ING, Consors und comdirect und die Sparda Bank Hannover? Hat da schon jemand was erhalten?

Registriertes Community-MitgliedUli am 08.03.2026

@K.von deutschen Banken liegen dem FA nur die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedUli am 08.03.2026

@Hans-Jürgen
Ich meinte keinen extra Reiter, sondern ein Thread, der oben als erstes angepinnt ist, wo jeder ihn sieht und weiß dort gehören meine Angaben hin.
Das „Sonstige“ überlesen die meisten.
Das die Banken ihre Meldungen größtenteils im 1. Q machen ist mir bewusst, deshalb werde ich hier nicht danach fragen.

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 14:01 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedK. am 08.03.2026

@Uli: 

es liegen nach meinem Verständnis nicht die Freistellungsaufträge vor, sondern die freigestellten Kapitalerträge, der jeweilige Freistellungsauftrag mag hiervon marginal abweichen.

Da ich in Summe in 2025 weder den inländischen FSA reiße noch ausländische Kapitalerträge generiert habe, ist zumindest für mich - so ergibt es sich ja auch aus meinem Post - das Thema Jahressteuerbescheinigung damit vom Tisch.

Dennoch danke für Deinen Beitrag, der für den passenden Anwendungsfall sicher informativen Charakter haben mag.

@Hento: ING, comdirect sind bei mir offen, VW-Bank aber auch.

Star der CommunityChris am 08.03.2026

"So warte ich zB noch auf ING, Consors und comdirect und die Sparda Bank Hannover?"
@Hento
Auf ING, Consors und Sparda Hannover warte ich auch noch
a) Consors-Webseite sagt ...
"Wir stellen Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung für 2025 voraussichtlich Ende März 2026 in Ihrem OnlineArchiv zur Verfügung."
b) ING-Webseite sagt ... bis 27. März
( https://www.ing.de/hilfe/persoenliches/jahreswechsel )

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 14:26 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 08.03.2026

@ Uli
Danke für die Klarstellung. Einen Thread "Jahressteuerbescheinigung" allen anderen Kommentaren vorauszustellen, sehe ich aber - ohne die technische Umsetzbarkeit zu kennen - auch nicht als sinnvoll an. Außerdem dürfte es sich hierbei in der Regel nur um ein in den Monaten Januar bis April eines jeden Jahres "wichtiges" Thema handeln.
Deine Anregung, die Kommentare zum Thema "Jahressteuerbescheinigung" in jedem Jahr in einem zentralen Thread zusammenzufassen, um eine bessere Auffindbarkeit unabhängig von der jeweiligen Bank zu gewährleisten, finde ich aber durchaus gut.
Mein Lösungsvorschlag wäre daher, zu Beginn des kommenden Jahres einen Thread mit der Überschrift "Jahressteuerbescheinigungen 2026" zu starten. Den könnte sich dann jede/r, die/der das möchte, mit dem Anklicken des "Sternsymbols" markieren, wodurch er dann automatisch im eigenen Ordner "Markierte Threads" landet und jederzeit schnell wieder auffindbar ist.
Gebt gerne Rückmeldung dazu, was ihr davon haltet. Sofern der Vorschlag eine deutliche positive Resonanz erhält, würde ich Anfang 2027 den Thread entsprechend starten. Das Anklicken des "Herzchens" reicht als positive Rückmeldung.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 16:11 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedGerhK am 08.03.2026

Nun, dem Bundeszentralamt für Steuern liegen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedW F am 08.03.2026

@GerhK: Wenn keine KiSt abgezogen wurde, obwohl man KiSt pflichtig ist, muss man die innländischen Kapitalerträge ebenfalls angeben.

@Hans-Jürgen: Gute Idee, ansonsten kann man auch über die Suchfunktion nach Schlagworten wie Zinsbescheinigung, Erträgnisaufstellung oder Steuerbescheinigung suchen.

Registriertes Community-MitgliedWombi am 08.03.2026

@GerhK: Die Aussage, dass man nur von ausländischen Banken eine Steuerbescheinigung benötigt, kann ich widerlegen. Vorletztes Jahr wurde ich vom Finanzamt trotz Widerstand dazu verdonnert, alle Steuerbescheinigungen eingescannt zu übermitteln. Ich habe auch gedacht, dass eine automatisierte Übermittlung der Banken zum Finanzamt stattfindet. Dies schützt einen jedoch nicht vor der Forderung die Steuerbescheinigungen vorzulegen. Daher ist es äußerst ratsam die Steuerbescheinigungen sorgsam abzulegen.
Und von ausländischen Banken gibt es keine Jahressteuerbescheinigung, da ja keine Steuer abgeführt wird. Es werden nur die Zinsausschüttungen bestätigt.

Dieser Post wurde am 08.03.2026 um 17:45 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedGerhK am 08.03.2026

@Wombi. Ja, man erhält von ausländischen Banken nur den benötigten Bescheid über die Kapitalerträge.Von inländischen Banken hat mein Finanzamt noch nie was wissen wollen, wozu auch, wird ja alles schon von der Bank abgeführt.@WF. Richtig, vielleicht gibt es Banken, die keine Kirchensteuer abziehen?

Registriertes Community-MitgliedRoland am 08.03.2026

@GerhK: Das lokale FA kennt die inländischen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedW F am 09.03.2026

@GerhK: Die KiSt kann von den innländischen Banken nicht abgezogen werden, wenn man beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk gemäß Paragraph 51a Abs. 2e EStG für den automatisierten Abruf der Zugehörigkeit zu einer steuerabzugsverpflichtenden Religionsgemeinschaft beantragt hat. Das BZSt übermittelt dann dem Wohnsitz FA Name u. Anschrift. des Steuerpflichtigen.

Registriertes Community-MitgliedHarry am 10.03.2026

@GerhK
Rechne bitte mal vor, wie sich 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen auf dieGünstigerprüfung bei 2.000 € Zinsertrag auswirken.

Nach meiner Rechnung liegt der Grenzwert signifikant unter der von dir genannten Summe.

Registriertes Community-MitgliedGerhK am 10.03.2026

@Harry. 2000 € Zinserträge sind sowieso steuerfrei. Man kann in der Splittingtabelle nachsehen, ab welchem zu versteuernden Einkommen 25% Einkommenssteuer unterschritten würde, also bei welchen noch höheren Zinserträgen dann bei der Günstigerprüfung signifikant etwas vom Finanzamt zurückkäme. Die 40k sind bloss eine Richtgrösse, hängt vom individuellen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Registriertes Community-MitgliedHarry am 10.03.2026

@GerhK
...das macht das Finanzamt aber was falsch. Bei mir werden nur 1000 € als steuerfrei anerkannt.

Registriertes Community-MitgliedGerhK am 10.03.2026

@Harry.Bist also unverheiratet, diesem Fall ein ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedHenrikos am 10.03.2026

Ich habe ein Problem mit der pbb Bank. Vielleicht könnt ihr mir helfen:

Ich hatte dort eine Festgeldanlage und für 2025 einen Freistellungsauftrag in Höhe von 2000 Euro.

Da meine Anlage aber Anfang Februar 2026 ausgelaufen ist, habe ich die Freistellung zum 31.12. 2025 beendet und den Beitrag ab dem 1.1. 2026 bei einer anderen Bank angegeben. Dann passierte etwas, was ich nicht wusste. Bei der Zinsauszahlung Anfang Februar wurde der Freistellungsauftrag nicht berücksichtigt. Argument: Wenn bei der Zinsauszahlung kein aktueller Freistellungsauftrag vorliegt (wie bei mir der Fall), dann wird der Freistellungsauftrag aus dem Vorjahr auch nicht berücksichtigt (scheint aber in der Tat die Regel zu sein).

Nun gut. Da dachte ich mir: Dann werde ich mir das Geld über meine Steuererklärung zurückholen. Für diese benötige ich natürlich die Jahressteuerbescheinigung für 2025. Diese kam am 7. März 2026. Und diese wies plötzlich auf, dass der Freistellungsauftrag in Höhe von 2000 Euro in Anspruch genommen wurde, was de facto ja nicht stimmt.

Was soll ich tun, wenn pbb sich weigert, mir eine korrekte Jahressteuerbescheinigung für 2025 zu schicken?

Schöne Grüße

Star der CommunityHans-Jürgen am 10.03.2026

@ Henrikos
Ohne Deine konkreten Anlagen bei der pbb direkt zu kennen, ist es natürlich schwer zu beurteilen, ob die Bank korrekt gehandelt hat. Wenn es sich um eine mehrjährige Festgeldanlage gehandelt hat, dann hast Du ja ggf. auch Anfang Februar 2025 Zinsen erhalten, für die der Freistellungsauftrag 2025 berücksichtigt worden sein könnte.
Deine folgende Aussage: "Da meine Anlage aber Anfang Februar 2026 ausgelaufen ist, habe ich die Freistellung zum 31.12.2025 beendet und den Beitrag ab dem 1.1. 2026 bei einer anderen Bank angegeben." ist aber etwas verwirrend. Stimmen die angegebenen Jahreszahlen?
Wenn Du Dir aber sicher bist, dass Du im Jahr 2025 keine Zinsen erhalten hast und Dir auch keine Zinsen auf dem Festgeldkonto gutgeschrieben wurden, dann solltest Du den Kundenservice kontaktieren und versuchen, den Sachverhalt zu klären, damit man Dir ggf. eine korrigierte Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2025 ausstellt.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.03.2026

@Henrikos
Also wenn ich das richtig interpretiere, ist Folgendes passiert:
Jahr 2025: Du hast (jedenfalls bei einer mehrjährigen Anlage mit jährlicher Zinszahlung) im Februar 2025 Zinsen von der pbb erhalten und da griff der Freistellungsauftrag von 2025. Das heißt: Für 2000 Euro Zinsertrag wurden keine Kapitalertragsteuer und kein Soli abgeführt.
Wenn es aber eine einjährige Anlage war oder eine mehrjährige Anlage ohne Zinsausschüttung, dann hast Du im Jahr 2025 keine Zinsen ausgezahlt bekommen - und somit hättest Du für 2025 auch keinen Freistellungsauftrag bei der pbb einreichen müssen.
Jahr 2026: Du änderst den Freistellungsauftrag auf 0. Damit wird natürlich der komplette Zinsertrag, den Du ab 1.1.2026 erhältst, versteuert. Die Zinsen, die teilweise 2025 (Februar bis Dezember) und teilweise 2026 (Januar und Februar) erwirtschaftet worden sind, sind Dir erst 2026 als Gesamtbetrag zugeflossen. Damit wird dieser Gesamtbetrag auch erst 2026 versteuert. Das nennt sich im Steuerrecht Zuflussprinzip. Die Zinsen werden also erst dann relevant für die Steuer, wenn sie Dir tatsächlich ausgezahlt worden sind.
Über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2026, die Du dann vermutlich 2027 machst, kannst Du Dir das Geld aber wiederholen…es sei denn, Du schöpfst die 2000 Euro Freibetrag für 2026 jetzt bei einer anderen Bank/bei anderen Banken aus.
Edit: Oder Du stellst den Freistellungsauftrag für 2026 einfach wieder um von der anderen Bank auf die pbb - dann müsste Dir die pbb eigentlich die zu viel gezahlten Steuern erstatten. Wie lange das dauert, weiß vermutlich der Kundenservice. Und in dem Fall musst Du natürlich schauen, ob die andere Bank Dir 2026 schon Zinsen gezahlt und freigestellt hat. Wenn ja, kannst Du nicht mehr die kompletten 2000 Euro bei der pbb freistellen lassen.

Dieser Post wurde am 11.03.2026 um 06:05 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedHenrikos am 11.03.2026

Danke für die ausführliche Erläuterung.

Ja, genau: Ich habe von dem Zuflussprinzip nichts gewusst und deshalb den Freibetrag bei der PBB Bank zum 31.12.2025 beendet (weil meine Festgeldanlage Anfang Februar 2026 auslief). Ich habe den vollen Freibetrag dann bei einer anderen Bank ab dem 1.1.2026 gemacht. Bei der PBB Bank bekam ich dann Anfang Februar 2026 zum letzten Mal die Zinsauszahlung. Dort wurden dann auf die Zinsen von Anfang Februar 2025 bis Anfang Februar 2026 die vollen Steuern abgezogen. Der Freibetrag bei der PBB galt also nur im Januar 2025 quasi. Von Anfang Februar 2025 bis Ende Dezember 2025 hat mir der dortige Freistellungsauftrag also nichts gebracht de facto. Die in diesem Zeitraum anfallenden Zinsen wurden komplett versteuert.

Was mich halt stutzig macht: Warum steht dann auf der Jahresbescheinigung für 2025, dass ich die kompletten 2000 Euro (als Ehepaar) angewandt habe, wobei das de facto halt nicht stimmt.

Am Ende war es dann wohl Unwissenheit und mein persönliches Pech ;)

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.03.2026

@Henrikos
Wenn Dir im Februar 2025 mindestens 2000 Euro an Zinsen ausgezahlt worden sind, hast Du in dem Moment Deinen kompletten Freibetrag für das Jahr 2025 ausgeschöpft (für euch als Ehepaar). Es ist egal, für welchen Zeitraum das Geld angelegt war: Entscheidend ist allein der Zeitpunkt des Zuflusses der Zinsen. Vermutlich wird die Steuerbescheinigung also richtig sein.
Und für 2026 ist nichts verloren. Die 2000 Euro Freibetrag bleiben Deiner Frau und Dir ja - und Du kannst sie spätestens mit der Einkommensteuererklärung für 2026 geltend machen (oder weniger als 2000 Euro, wenn eine andere Bank Dir schon im Jahr 2026 Zinsen auszahlt).

Dieser Post wurde am 11.03.2026 um 14:09 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedHenrikos am 11.03.2026

Okay, das ist verständlich. Aber was ist, wenn ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 11.03.2026 um 14:28 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 11.03.2026

Ja, genau. Das ist korrekt so. Dann zieht die Bank, bei der Du für das Jahr 2026 den Freistellungsauftrag eingereicht hast, keine Steuern und keinen Soli ab - beziehungsweise zieht sie dann nur für den Teil Steuern und Soli ab, der über den 2000 Euro liegt. Bei der pbb bleibt dann alles so, wie es jetzt ist.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 19.03.2026

Hatte heute die Steuerbescheinigung für die Postbank und Deutsche Bank in Postfach

Registriertes Community-MitgliedRoland am 24.03.2026

Oyak Anker Bank hat im Postfach (zugänglich via App) die Jahressteuerbescheinigung für 2025 eingestellt.

Star der CommunityChris am 24.03.2026

Raisin hat heute die Jahresübersicht 2025 mit allen Zinseinkünften im Online-Bereich unter 'Nachrichten' bereitgestellt. In den vergangenen Jahren wurde dieses Dokument bei mir jeweils erst einige Tage später im Kalenderjahr veröffentlicht (03.04.2024, 28.03.2023, 30.03.2022, 28.03.2021, 30.03.2020).

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 24.03.2026

Bei mir ist noch nichts da von Raisin. Aber gut zu ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 25.03.2026

Ich warte bei Raisin auch noch ...

Auch hat die ING-DiBa bis jetzt noch keinen Jahressteuerbescheid geschickt. Zugesagt war im letzten Jahr, dass man nach Konto-Schließung die Unterlagen automatisch per Post bekäme. -

Andererseits: Wir haben "erst" den 25. März ... ;-)

Star der CommunityChris am 25.03.2026

Meine ING-Steuerbescheinigung für 2025 wurde mir in dieser Woche postalisch zugestellt.

Bis zum Sommer 2025 hatte ich ein Extra-Konto bei der ING, das ich damals gekündigt habe. Seitdem habe ich keinen Zugang mehr zum Online-Banking.

Vor etwa zwei bis drei Wochen hatte ich die ING sicherheitshalber über das Kontaktformular gebeten, mir die Steuerbescheinigung per Post zuzusenden, da ich nach der Kündigung meines Kontos bei der Nexent Bank vor rund 12 Monaten keine Steuerbescheinigung für 2025 automatisch erhalten hatte. Diese erhielt ich erst nach zweimaliger Kontaktaufnahme. Die Nexent Bank teilte mir zudem mit, dass ein automatischer Versand nicht erfolgt wäre.

Ob die Zusendung der ING-Steuerbescheinigung auf meine Anfrage zurückgeht oder auch ohne mein Zutun erfolgt wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Dieser Post wurde am 25.03.2026 um 11:12 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedHento am 25.03.2026

Ich hab auch noch keine von der ING bekommen. Konto ebenfalls gekündigt

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 25.03.2026

Hallo Wolfgang3, meine Frau ist bei der Norisbank und hat leider auch noch keine.

Dieser Post wurde am 25.03.2026 um 13:54 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarkus am 25.03.2026

Norisbank Steuerbescheinigung 2025


@Wolfgang3
Mir wurde mit bestehender Geschäftsbeziehung die Steuerbescheinigung 2025 der Norisbank mit Datum 19.02.2026 im Online-Banking-Postfach zugestellt.


Die Steuerbescheinigung 2025 der Deutschen Bank, für meine Konten bei der Marke „Postbank“, wurde mir mit Datum 20.02.2026 im Online-Banking-Postfach zugestellt.


Interessanterweise werden die Steuerbescheinigungen zu unterschiedlichen Zeiten den gemeinsamen Kunden zugestellt - teilweise über Wochen verteilt! Warum wird so verfahren?

In diesem Faden (https://www.kritische-anleger.de/forum/banken-und-anbieter/atruvia-banken-stellen-steuerbescheinigung-fuer-2025-bereit/) wird sich über die Steuerbescheinigungen 2025 der Banken mit Atruvia Kernbankensystem ausgetauscht. Dort muss ich mich regelmäßig über den unterschiedlichen zeitlichen Empfang der Bescheinigungen wundern.

Dieser Post wurde am 28.03.2026 um 16:57 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarkus am 25.03.2026

Akbank Steuerbescheinigung 2025


Die Steuerbescheinigung 2025 der Akbank wurde mir mit bestehender Geschäftsbeziehung am 11.03.2026 im Online-Banking-Postfach zugestellt. Ein Benachrichtigungsservice ist nicht erfolgt.

Dieser Post wurde am 28.03.2026 um 16:56 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 25.03.2026

Kurzer Hinweis zur Sparda-Bank Berlin: Ich hatte letztes Jahr dort ein Festgeld und habe nun mal wegen der Steuerbescheinigung nachgefragt. Die Antwort war, dass der Bank bisher kein Auftrag zur Erstellung der Bescheinigung vorlag. Jetzt soll sie aber in rund 2 Wochen erstellt werden.
Also die Bank erstellt die Bescheinigung offenbar nur auf Antrag des Kunden. Betrifft vielleicht noch andere Nutzer hier.

Star der CommunitySpooky78 am 25.03.2026

@ Sebastian2: Das kann ich bestätigen. Mir wurde meine Bescheinigung von der Sparda Berlin auch erst auf Nachfrage zu Beginn dieser Woche in mein Online-Banking-Postfach gestellt.

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 25.03.2026

Ausstellung der Steuerbescheinigung nur auf Verlangen


Die Institute sind nach § 45a Abs. 2 des Einkommensteuergesetz (EStG) „(..) verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen (…).“ Ferner gilt: „Die Bescheinigung kann elektronisch übermittelt werden; auf Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge ist sie auf Papier zu übersenden.“


Viele Banken bieten in ihrem Online-Banking die Auswahlmöglichkeit der Anforderung von Steuerbescheinigungen auch für zukünftige Zeiträume. Aus meiner Erfahrung verzichten sie grundsätzlich auf die Ausstellung bei keinen vorhandenen Kapitalerträgen. Hier ist dann vom Kunden ein Nachfordern von Nöten. Auf der anderen Seite stellen einige Institute auch ohne das Verlangen des Kunden Bescheinigungen aus. Sie nehmen dann sogar einen kostenverursachenden Briefversand in Kauf.

Dieser Post wurde am 28.03.2026 um 16:55 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 25.03.2026

@ Sebastian2: Dank Deines Posts habe ich sofort in mein Online-Banking-Postfach reingeschaut und die Steuerbescheinigung 2025, platziert am 17.01.2026 (!), vorgefunden. Ich hatte 2 Tagesgelder, gekündigt 2025. Vielen Dank für die Erinnerung. Ob ich 2025, nach den Kündigungen, aktiv eine Bescheinigung beantragt hatte kann ich leider nicht mehr sagen. Ich weiss es schlichtweg nicht mehr.

Nachtrag: In meinem Fall betrifft es die Berliner Volksbank, nicht die Sparda Bank Berlin. Trotz meiner Verwechslung der Banken, ein hilfreicher Post ;-)

Dieser Post wurde am 25.03.2026 um 23:59 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 26.03.2026

Hallo @Chris

DANKE für Ihren wertvollen Tipp!
Über das ING-Kontaktformular bat ich gestern um postalische Zusendung des Jahressteuer-Bescheides 2025, weil ich mich nach Schließung des Tagesgeld-Kontos nicht mehr digital einloggen kann.
Eben erhielt ich von der ING per eMail die Zusage, dass man mir in den nächsten Tagen den Bescheid per Post schicken würde. -
Obgleich man mir im Sommer des letzten Jahres dies bereits zugesagt hatte, - ich vermute, ohne "Nachhaken" wäre nichts geschehen....

Star der CommunityChris am 27.03.2026

Die Steuerbescheinigung der Sparda-Bank Hannover wird - wie auch die der Sparda-Bank Berlin - nicht automatisch, sondern erst auf Nachfrage im Online-Banking-Postfach bereitgestellt. Dies hat mir die Bank soeben per Nachricht mitgeteilt. Auf meine gestrige Anfrage erhielt ich außerdem die Info, dass meine Bescheinigung in der Nacht von Montag auf Dienstag in die Postbox eingestellt wird, sofern Kapitalerträge angefallen sind.

Besonders engagiertes MitgliedMatteo am 27.03.2026

Ich habe heute die Steuerbescheinigung von der OYAK Anker Bank erhalten. Der Versand erfolgte unaufgefordert per Post.

Registriertes Community-MitgliedMarkus am 27.03.2026

Quirion Steuerbescheinigung 2025


Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung 2025 von Quirion wurde mir mit bestehender Geschäftsbeziehung am 25.03.2026 im Online-Banking-Postfach zugestellt. Ein Benachrichtigungsservice über E-Mail ist erfolgt.

Quirion stellt auf der Online-Banking-Oberfläche eine Einstellung der Bescheinigung in das Postfach bis Mai in Aussicht.

Dieser Post wurde am 28.03.2026 um 23:55 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedMatteo am 27.03.2026

Meine jährliche Steuerbescheinigung der alten "Credit Europe Bank" ist scheinbar den internen Umstrukturierungen im Rahmen des Rebrandings zur neuen "Nexent Bank" zum Opfer gefallen.

Auf Nachfrage hin teilte der Kundenservice heute schriftlich mit:

(zitierter Text)
"Wir haben alle gewünschten Steuerbescheide für das Jahr 2025 tatsächlich bereits versendet. Vermutlich hatten Sie diese (automatische) Postzusendung in Ihrem (ehemaligen) Kundenprofil nur leider nicht hinterlegt.

Ihr Anliegen haben wir daher gerne als „gebührenfreien Auftrag“ zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an unsere zuständige Fachabteilung für Sie weitergeleitet.

Diese gesondert gewünschten, kostenlosen Zusendungen erfolgen ausschließlich „per Post“ an die zuletzt hinterlegte Meldeadresse. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld."

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 28.03.2026

Mal eine Frage, habt ihr denn fast alle so komplizierte Steuererklärungen, warum ihr diese Steuerbescheide benötigt? Klar, ist das alles individuell, aber das meiste läuft doch automatisch durch die Banken nach den Freibeträgen.

Ich z.B.lasse die KeSt komplett durch meine fünf Banken erledigen, erhalte Zinsen, Dividenden, Kuponzahlungen im kleinen fünfstelligem Bereich und habe noch nie die Anlage KAP ausgefüllt. Meine Steuererklärung gebe ich immer Anfang Feb. ab und erhalte die Steuerrückerstattung immer Mitte März vom Finanzamt. Das Geld wird angelegt und kann sofort wieder für mich arbeiten.Die Steuerbescheide lese ich dann hinterher immer nur nachrichtlich. Sogar die ausländische Quellensteuer wird von der Depotbank automatisch angerechnet. Gut, ich habe hier auch bewusst keine Exoten!!!

Was macht es denn bei euch so kompliziert das ihr die Belege benötigt?

Star der CommunityHans-Jürgen am 28.03.2026

@ Rüdiger
Wenn man keine Anlage KAP ausfüllen muss, dann braucht man natürlich auch die Jahressteuerbescheinigungen nicht wirklich. Dass man die Anlage KAP auch nicht benötigt, obwohl man von ausländischer Quellensteuer betroffen war, war mir nicht bewusst. Ich vermeide aber auch Anlagen, wo diese Quellensteuern anfallen.
Ich bin aber verpflichtet, eine Anlage KAP auszufüllen, da ich einen Großteil meiner Anlagen bei ausländischen Banken tätige, die keine Kapitalertragssteuer etc. abführen. Dennoch macht dieses meine Steuererklärung nicht "kompliziert". Ich habe sie schon im Januar über Elster fertiggemacht, aber noch nicht abgeschickt. Aufgrund meiner persönlichen Aufzeichungen konnte ich die Kapitalerträge etc. problemlos auch ohne die Jahressteuerbescheinigungen eintragen. Wir wollen die Jahressteuerbescheinigungen aber haben, da die Möglichkeit besteht, diese direkt in Elster zu hinterlegen, damit das Finanzamt bei Fragen direkt darauf zugreifen kann. Ich persönlich mache das aber nicht. Dennoch möchte ich die Bescheinigungen für den Fall vorliegen haben, dass das Finanzamt sie ggf. anfordert. Das passiert sicherlich zwar selten, aber das Finanzamt hat die Möglichkeit hierzu.
Das ist die Erklärung, warum man die Steuerbescheinigungen vorliegen haben sollte, auch wenn die Steuererklärung nicht "kompliziert" ist.
VG Hans-Jürgen

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 28.03.2026

@Rüdiger
Wer eine Günstigerprüfung beantragt, muss ALLE Kapitalerträge eines Jahres in der Anlage KAP erklären. Um dies zu gewährleisten, braucht man ALLE Steuerbescheinigungen - selbst wenn man selbst umfangreiche Aufzeichnungen hat und weiß, wie viel man an Kapitalerträgen eingenommen hat und wieviel an Steuern und Soli man abgeführt hat. Denn wie Hans-Jürgen schon richtig schrieb, kann das Finanzamt die Belege immer auch mal anfordern (eigene Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen werden da nicht akzeptiert). Die Bescheinigungen der Banken/Bausparkassen/Wohnungsgesellschaften usw. sollte man immer auch prüfen und gegebenenfalls berichtigen lassen. Ich jedenfalls hatte schon mal eine fehlerhafte Zinsbescheinigung.

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 29.03.2026

Jetzt ist mir das klar geworden, danke euch für die vielen Infos. Und natürlich hebe ich meine Steuererklärungen auch immer auf, man weiß ja nie was noch so passiert. Danke Euch.

Registriertes Community-MitgliedChief_Gewickelt am 30.03.2026

@Rüdiger,
ich habe es auch nicht sooo kompliziert.
Ich betreibe zwar Tagesgeld-Hopping, lasse aber meinen Freistellungsauftrag bei der Hausbank. dabei kann es vorkommen, dass ich diesen nicht ganz ausschöpfe, da das Geld ja im Laufe des Jahres durch die Welt wandert.
Dann muss ich die Anlage KAP komplett füllen, um die zu viel gezahlte Steuer zurück zu erhalten.
Im Gegenzug habe ich dann ein paar Ausländische Banken dabei, die gar keine Steuern abgeführt haben.
Ich deklariere also immer alles genau... dann kann mir keiner was nachsagen.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 30.03.2026

Ist das so? Muss man die Anlage KAP komplett ausfüllen, wenn man den Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgenutzt hat?

Ich bin davon ausgegangen das es reicht wenn man die freigestellten Beträge und einen nicht freigestellten einreicht.

Also quasi die Möglichkeit nutzt Kapitalerträge teilweise eingeben. So hatte ich das bei ausländischen Erträgen zumindest immer gemacht.

Registriertes Community-MitgliedK. am 30.03.2026

@Hento: 

Ich habs bei meiner Steuererklärung dieses Jahr genau so gemacht, ich hatte noch nen niedrigen 2stelligen Betrag übrig vom Steuerfreibetrag und und hab in der Anlage KAP eingetragen, dass ich Kapitalerträge in Höhe von xyz hatte und ein paar Zeilen weiter, dass ich exakt diesen Betrag freigestellt hab.

Ausfüllen müssen muss man m.E. in diesem Fall die Anlage KAP nicht, aber wenn man die Günstigerprüfung beantragen möchte, sollte man das tun.

Viele Grüsse
K.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 30.03.2026

Also wenn tatsächlich ,nur‘ der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde, reicht es, die Kapitalerträge anzugeben, deren Steuereinbehalt überprüft werden soll (und natürlich die ausländischen Kapitalerträge, falls es solche gibt).
Beispiel: Du hast bei einer Bank 3000 Euro Kapitalerträge, aber nur 500 Euro Freistellungsauftrag. Bei anderen Banken hast Du auch noch Kapitalerträge, aber keinen Freistellungsauftrag. Dann werden bei den anderen Banken ganz normal Steuern und Soli einbehalten. Und von denen musst Du dann in der Anlage KAP nicht zwingend Angaben machen. Von der ersten Bank machst Du aber Angaben: nämlich alle, die die Steuerbescheinigung aufführt, damit Du den Rest-Freibetrag von 500 Euro (oder 1500 Euro bei zusammenveranlagten Ehepartnern) noch nutzen kannst. Denn die Bank hatte ja 500 Euro freigestellt und von 2500 Euro Steuern und Soli abgezogen.
Du musst dann noch ein Häkchen setzen oder eine 0 hinschreiben, dass Du nirgendwo sonst einen Teil des Pauschbetrags genutzt hast.
Beispiel 2. Du hast bei Bank A 500 Euro Kapitalerträge, bei Bank B 500 Euro Kapitalerträge, bei Bank C 500 Euro Kapitalerträge und bei keiner Bank einen Freistellungsauftrag. Dann reicht es, wenn Du die Angaben von Bank A und Bank B in der Anlage KAP einträgst, um die 1000 Euro Freibetrag geltend zu machen und Dir die in dem Fall zu viel gezahlten Steuern und Solidaritätszuschläge zurückzuholen. Bank C kannst Du dann weglassen (es sei denn, Du bist verheiratet, machst Zusammenveranlagung und hast mit Deiner Partnerin/Deinem Ehe-Partner 2000 Euro Freibetrag, den ihr zusammen noch nicht ausgeschöpft habt).
Tja, und wenn Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, weil Du zum Beispiel relativ wenig verdient hast oder das ganze Jahr Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast, dann machst Du die Günstigerprüfung - und dann musst Du tatsächlich ALLE Kapitalerträge angeben.

Dieser Post wurde am 30.03.2026 um 20:05 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedChief_Gewickelt am 31.03.2026

@lieblingssparer, @Hento
danke für die Info, dann habe ich ja wieder was gelernt. Ich werde das mal im Planspielmodus von Wiso-Steuer durchtesten.
Leider muss ich trotzdem noch auf eine Bank warten, die keinen Steuerabzug gemacht hat.

Registriertes Community-MitgliedBernd E. am 31.03.2026

@Lieblingssparer,
für die Günstigerprüfung ist nicht der persönliche Steuersatz maßgebend sonder der Grenzsteuersatz. Nur wenn dieser unter 25 Prozent liegt hat das Auswirkung auf die Abgeltungssteuer.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 31.03.2026

@Bernd. Ja, das stimmt natürlich. Danke fürs aufmerksame Lesen.

Registriertes Community-MitgliedHarald am 31.03.2026

von der bbva habe ich tatsächlich bis heute 31.3.26 noch keine Jahressteuerbescheinigung für 2025 bekommen, ich bin auch gespannt.

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 31.03.2026

Von Raisin - Tagesgeld-Konto über Deutsche Bank - fehlt mir auch noch die Jahressteuerbescheinigung. Auch meine Mutter hat bislang keine Unterlagen erhalten.
Per Mail nun angefragt - mal schauen . . .

Anonymer PosterDennisSaathoff (Gast) am 31.03.2026

ich habe gerade bei der BBVA angerufen. Soll morgen kommen. Vor 3 Tagen rief ich auch an, da sagte man mir sie komme am 30.3. oder 31.3. per mail ....

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 31.03.2026

@Sonnenblume
Ich hab‘ meine Jahressteuerbescheinigung von Raisin gerade eben bekommen - inklusive der Erträge für EuroExtra (Deutsche Bank).

Registriertes Community-MitgliedHanne am 31.03.2026

Hallo an alle,
endlich habe ich soeben, 31.03.2026, um 21.04 Uhr, in meinem Postfach bei Raisin endlich die Steuerbescheinigung bekommen. Die machen es einfach unnötig spannend. Aber endlich kann ich jetzt meine Einkommenssteuererklärung abgeben, die schon fix und fertig fast ist. Ich werde eine relativ hohe Rückzahlung der Steuer erhalten, von daher war mir wichtig, die Steuererklärung möglichst bald abgeben zu können. Aber wenn die Banken so lange brauchen, bis sie in die Puschen kommen..naja...jammern hilft nix.
Liebe Grüße ins Forum, ich habe hier schon viele Tipps bekommen...Dafür Danke.

Registriertes Community-MitgliedK. am 31.03.2026

@Bernd E. und @Lieblingssparer: 

das mit der Günstigerprüfung hab ich allerdings anders in Erinnerung / eben nochmal recherchiert. Der persönliche Steuersatz ist maßgeblich: 

siehe u. a. hier > https://www.steuern.de/guenstigerpruefung

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 01.04.2026

@Lieblingssparer / @ Hanne
DANKE für die Info!
Ich habe natürlich sofort bei Raisin nachgeschaut - bei mir gibt´s nichts zu entdecken: Darf noch warten;-)

Dieser Post wurde am 01.04.2026 um 00:15 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 01.04.2026

@K:
Lieben Dank fürs Recherchieren.
Ich glaube, was Bernd E. meinte, ist, dass nicht der (persönliche) Durchschnittssteuersatz maßgeblich ist, sondern der (persönliche) Grenzsteuersatz.

Registriertes Community-MitgliedBernd E. am 01.04.2026

@ Lieblingssparer
@ K:

hier der Link der im Januar 2026 aktualisiert wurde.

https://www.steuern.de/steuersatz#c8058

Mal runterscrollen da heißt es:

Grenzsteuersatz maßgeblich bei Abgeltungsteuer
Erzielen Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen, behält normalerweise die Bank von den Kapitalerträgen die Abgeltungsteuer (= pauschaler Steuersatz mit 25 %), Solidaritätszuschlag und bei Kirchenzugehörigkeit Kirchensteuer ein und überweist dem Sparer nur den Nettobetrag. Durch den Einbehalt der Abgeltungsteuer müssen die Kapitalerträge eigentlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen „eigentlich“.

Denn liegt der Grenzsteuersatz des Sparers unter 25 %, sollten sämtliche Kapitalerträge des Jahres inklusive der einbehaltenen Steuern in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung aufgelistet und die Günstigerprüfung beantragt werden. Das Finanzamt vergleicht dann den Grenzsteuersatz des Sparers mit dem 25%igen Steuersatz der Abgeltungsteuer. Liegt der Grenzsteuersatz unter 25 %, gibt es Steuern zurückerstattet.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 01.04.2026

Danke Bernd E.

Hier nochmal eine gute Erklärung von Seiten der Finanzverwaltung (auch wenn der Link etwas sperrig ist):

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Mir+wurde+Kapitalertragsteuer+_Abgeltungsteuer_+von+den+Kapitalertraegen+einbehalten_+Kann+ich+eine+Reduzierung+der+Abgeltungsteuer+erreichen_+wenn+ich+nur+geringe+andere+Einkuenfte+habe_

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 01.04.2026

Zur Info an alle hier im Forum, die weiterhin noch auf den Jahressteuerbescheid vonseiten Raisin warten. Ich erhielt auf Nachfrage per eMail folgende Nachricht:

"Sehr geehrte ....
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne gehen wir auf Ihr Anliegen ein. Wir bedauern, dass Sie noch keine Jahresübersicht erhalten haben. Der Versand wird bis spätestens Mitte April abgeschlossen sein. Wir streben an, Ihnen diese bereits früher zur Verfügung zu stellen, können hierzu jedoch keine verbindliche Zusage treffen.
Spätestens Mitte April können Sie die Bescheinigung dann direkt in Ihrem elektronischen Postfach ansehen, herunterladen und ausdrucken.
Bitte führen Sie die folgenden Schritte durch:

Über das Onlinebanking (Website):
Loggen Sie sich in Ihr Raisin-Onlinebanking ein und gehen Sie oben rechts auf Ihr Profil.
Wählen Sie dann den Bereich “Nachrichten”.

Über die App:
Loggen Sie sich in Ihr Raisin-Onlinebanking ein und gehen Sie unten rechts auf den Briefumschlag. Über den mobilen Browser Ihres Mobiltelefons gehen Sie oben rechts auf Ihr Profil. Im Anschluss gehen Sie auf die Figur mit der Person und dem Zahnrad. Wählen Sie dann den Bereich "Nachrichten".
Sie erhalten eine E-Mail, sobald diese in Ihrem Onlinebanking vorliegt."

Mal gespannt, wie lange es noch dauern wird ;-)

Aktualisierung: Acht Stunden später war der Jahressteuerbescheid im ePostfach. Dass es jetzt soooo schnell ging: Eine positive Überraschung!

Dieser Post wurde am 01.04.2026 um 21:46 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJojo am 01.04.2026

Exakt das gleiche "Mail Makro"bekam ich letztes Jahr bei meiner Anfrage. Kurz darauf am 7.4.25 kams dann. Der für 2025 war übrigens bei mir gestern im Postfach inkl Ankündigung per Email. Scheint also so, daß das Ganze häppchenweise versendet wird.

Star der CommunitySpooky78 am 01.04.2026

@ Jojo: Das hängt wohl davon ab, bei welchen Banken man sein Geld via Raisin angelegt hat und ob man dort noch weitere Anlagen hält (z.B. ETF-Depot, Rürup-Rente, etc.).

Ich hatte ja gehofft, dass es im Zuge der Übertragung der ETF-Depots von der DAB / BNP Paribas zur Raisin Bank künftig etwas schneller geht - früher dauerte es immer ewig, wenn man auch noch Kunde der BNP-Tochter Consorsbank war, weil dann die Steuerdaten erst zusammengefasst werden mussten -, aber diese Hoffnung hat sich bislang leider nicht erfüllt. Letztes Jahr kam die Bescheinigung erst am 15. April, im Jahr davor immerhin schon am 22. März, was in den rund 8 Jahren, die ich dort mittlerweile Kunde bin, auch der bisher früheste Termin war.

Dieser Post wurde am 01.04.2026 um 15:57 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarcus am 01.04.2026

Ich schreibe es immer wieder, auch wenn Stefan E. und andere es gar nicht gerne lesen: Raisin...! Was der Kundenservice (sich) dort "leistet", ist möglicherweise "einmalig"! Das beziehe ich ausdrücklich nicht nur auf den Versand von Steuerbescheinigungen... Ein (weiterer) Wartender!

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 01.04.2026

Hallo Wolfgang3, vielen Dank für die Info. Hast Du diese direkt von der Norisbank? Und gilt das auch, wenn man zwar Zinserträge über 10 Euro hatte, aber weder Kapitalertragsteuer noch Soli abgeführt wurden, weil der Freistellungsauftrag hoch genug war? Weißt Du darüber was?
Wir wollten vorhin schon die JSB im Online-Banking bestellen. Dort stand aber, dass diese in den meisten Fällen automatisch verschickt wird und dies im März und April erfolgt. Man möge bis Ende April warten und wenn bis dann nichts passiert ist und man die JSB braucht, soll man sie bestellen.

Registriertes Community-MitgliedHaral1 am 02.04.2026

habe gerade die Jahresübersicht von Raisin im Postfach bekommen. Wie immer eine ausführliche Übersicht über alle Anlagen und den Daten für die Steuererklärung. Es zieht sich zwar immer lange hin, aber Raisin sind nie die letzten. Mir fehlen noch Advanzia, Baader und BBVA.
Habe heute übrigens auch die Bescheinigung von der IKB bekommen, über 2 Cent.

Dieser Post wurde am 02.04.2026 um 18:46 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedChief_Gewickelt am 07.04.2026

Für die Steuerbescheinigung der Spardabank Berlin muss man sich dort melden. Auf Nachfrage aus dem Account heraus bekam ich die Antwort: 

"vielen Dank für Ihre Nachricht an die Sparda-Bank Berlin.
Bislang lag uns von Ihnen kein Auftrag zur jährlichen Erstellung der Jahressteuerbescheinigung vor.
Diesen Auftrag haben wir nun für Sie erteilt. Die Produktion beginnt für ERST-Beauftragungen von Jahressteuerbescheinigungen für 2025 incl. der Zustellung in das e Postfach in ca. 14 Tagen.
Zukünftig erhalten Sie automatisch im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres Ihre Steuerbescheinigung für das Vorjahr in Ihrem e Postfach unter der Rubrik Dokumente."

Registriertes Community-MitgliedHaral1 am 09.04.2026

Baader sollte nach eigenen Aussagen im April kommen. Ich schaue auch schon jeden Tag ins Postfach.

Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 23.04.2026

Klein-großes Wunder:
Heute habe ich endlich von der ING-DiBa meinen Jahressteuerbescheid erhalten. Obwohl ich aktuell ein Tagesgeld-Konto angelegt habe, per eMail auch die neuen Post-Box-Daten mitteilte... Jetzt kam der Jahressteuerbescheid per Post :-)

Von finvesto fehlen mir weiterhin noch die Steuer-Unterlagen. Eben recherchiert und erfahren, dass man den Jahressteuerbescheid erst Ende April 2026 ins digitale Postfach zugestellt bekommt.
Positiv: Der Online-Zugang funktioniert bei mir weiterhin, obgleich ich das Tagesgeld-Konto im September 2025 gekündigte habe.
Von daher lohnt sich in den nächsten Tagen ein Postfach-Gucken bei finvesto ;-)

Registriertes Community-MitgliedW F am 23.04.2026

Die Jahressteuerbescheinigung 2025 von finanzen.net zero GmbH bzw. Baader Bank AG wurde am 24.03.2026 in mein Postfach eingestellt.

Die Jahressteuerbescheinigung 2025 von flatexDEGIRO SE wurde mir am 11.04.2026 mit der Post zugesendet.

Dieser Post wurde am 23.04.2026 um 19:29 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedSonnenblume am 24.04.2026

Heute wurde bei mir von der FNZ-Bank / finvesto die Jahressteuerbescheinigung 2025 ins digitale Postfach hinterlegt.

Dieser Post wurde am 24.04.2026 um 10:21 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedMatteo am 26.04.2026

Ich habe die Zinsbescheinigung der Advanzia Bank aus Luxemburg für das Kalenderjahr 2025 **auf dem Postweg** erhalten. Die Bereitstellung der Zinsbescheinigung erfolgte unaufgefordert, das Belegdatum datiert auf den 16.04.2026.
Der ausgewiesene Kapitalertrag ist korrekt.

Grüße
Matteo

Star der CommunitySpooky78 am 09.06.2026

Ich möchte an dieser Stelle aus gegebenem Anlass noch einmal eindringlich dafür plädieren, sich unbedingt um seine Jahressteuerbescheinigungen zu kümmern und diese gut aufzubewahren - auch wenn man sein Geld nur bei Banken anlegt, die automatisch die Abgeltungsteuer abführen. Ich habe heute nämlich meinen Steuerbescheid für 2025 erhalten und werde darin aufgefordert, innerhalb von 3 Wochen sämtliche Steuerbescheinigungen für das vergangene Jahr nachzureichen, ansonsten würden mir meine Steuerabzugsbeträge rückwirkend aberkannt. Eine solche Forderung habe ich in den ca. 25 Jahren, in denen ich nun bereits meine Steuererklärung selbst erledige, noch nie erhalten.
Anders als in den Vorjahren hatte ich zudem diesmal nur Zinserträge eingereicht, bei denen bereits die Abgeltungsteuer einbehalten wurde, d.h. die relevanten Daten sollten dem Finanzamt eigentlich bereits vorliegen.
Jetzt darf ich trotzdem von rund eineinhalb Dutzend Banken, Versicherungen und Genossenschaften die Steuerbescheinigungen einscannen und bei MeinELSTER hochladen. Naja, man hat ja sonst nichts zu tun... ;-)

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 09.06.2026

@Spooky88:
Krass. Das grenzt schon ein bisschen an Schikane. Gibt der Sachbearbeiter vom Finanzamt an, auf welche Rechtsbasis er sich dabei stützt?

Star der CommunitySpooky78 am 09.06.2026

@ Lieblingssparer: Nö, aber mir wurde am Telefon gesagt, dass die Daten nicht vorlägen, da man nur die Zahlen von den Freistellungaufträgen habe. Da frage ich mich, was diese ganze Informationsaustausch-Kasperei mit den (internationalen) Banken eigentlich bringen soll, wenn man als Kunde am Ende doch wieder alle Daten händisch (bzw. elektronisch) an die Finanzbehörden übermitteln muss. Glücklicherweise habe ich von etwa der Hälfte der Banken die Bescheinigungen bereits als pdf-Datei vorliegen. U.a. die Raisin-Partnerbanken, die nicht dem Treuhandmodell unterliegen (z.B. IKB, Otto M. Schröder, PEAC Bank, VR Bank Mittelfranken-Mitte), haben mir ihre Bescheinigungen jedoch allesamt nur in Papierform zukommen lassen, womit mir nun eine längere Scan-Session bevorsteht. Wohl dem, der dafür noch über die entsprechende Hardware verfügt und sich nicht mit seinem Smartphone abmühen muss...

Dieser Post wurde am 09.06.2026 um 16:58 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedBernd E. am 09.06.2026

Es ist wirklich so, daß der Finanzbehörde lediglich die freigestellten Beträge vorliegen.
Für die Jahre in denen ich nur inländische Anlagen habe und die Abgeltungssteuer automatisch erfolgte mache ich grundsätzlich keine Anlage KAP mehr.
Es sei denn ich habe meinen Freistellungsauftrag nicht ganz ausgenutzt.
Da mein Grenzsteuersatz (nicht der persönliche Steuersatz) deutlich über 25 % liegt, verzichte ich auch auf die Günstigerprüfung da sie dann sowieso ins Leere ginge.

Dieser Post wurde am 09.06.2026 um 16:33 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedUli am 09.06.2026

„Es ist wirklich so, daß der Finanzbehörde lediglich die freigestellten Beträge vorliegen.“
Dies schrieb ich bereits des Öfteren hier, wurde aber immer von anderen wegbügelt.
Die Aussage habe ich von meinem Neffen, der ist bei diesem Verein, da gehe ich mal davon aus das er es weiß.

Besonders engagiertes MitgliedHento am 09.06.2026

Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Was bringt es dem Finanzamt, alle Steuerbescheinigungen von bereits versteuerten Zinserträgen zu bekommen?

Wo ist der Mehrwert? Oder hast du eine Günstigerprüfung beantragt?

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 09.06.2026

Ich denke @Spookey78 der (kleine) Fehler war es, die Zinserträge, obwohl automatisch abgegolten, in die Anlage KAP eingetragen zu haben. Dann werden die natürlich hellhörig. Ich mache selbst viele Jahrzehnte Steuererklärung, hatte aber noch nie die Anlage KAP benötigt, da ich nie bei einer Bank war, die nicht automatisch die Steuer abführt.
Man muss hier ein wenig unterscheiden: Führt eine Bank (Ausland/Inland) die Steuer ab spricht man von Abgeltungssteuer. Das passiert ganz anonym, das Finanzamt hat keine Dateneinsicht davon, und alles ist abgegolten, also erledigt.
Das FA hat nur die Meldung der Freistellungsaufträge.

Meldest man die Steuer selbst an in der Anlage KAP, beispielsweise weil ausländische Bank nicht abführt, Quellensteuer etc. spricht man von der Kapitalertragsteuer und hier gibt es zwei Fälle der Unterscheidung:

a) Freibetrag nicht ausgeschöpft - Nur die Banken die nicht automatisch abführen müssen gemeldet werden.
b) Freibetrag erschöpft - ALLES muss gemeldet werden.

Wird von allen Banken automatisch abgeführt, besser keine Anlage KAP, wie gesagt, ich hatte die noch nie benötigt bis jetzt.

Besonders engagiertes MitgliedLieblingssparer am 09.06.2026

@Rüdiger
Gut erklärt mit einem kleinen Aber:
Auch wenn der Freibetrag erschöpft ist, muss man nicht automatisch ALLES melden. Für den Fall, dass man nur den Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge überprüfen lassen möchte (oder überprüfen lassen muss bei ausländischen Banken), muss man auch nur die Einkünfte von jenen Banken angeben, die nicht die Steuer und den Soli abgeführt haben.
ALLES melden muss man tatsächlich nur, wenn man die Günstigerprüfung beantragt - oder eben wenn einen das Finanzamt dazu auffordert. Mich wundert halt, dass der Finanzamts-Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin Spooky78 gleich damit droht, die Steuerabzugsbeträge rückwirkend abzuerkennen. Da würde mich wirklich mal interessieren, was er/sie Spooky da unterschwellig unterstellt und auf welcher rechtlichen Basis eine solche Aberkennung passieren würde.

Star der CommunitySpooky78 am 09.06.2026

@ Hento: Ich habe in der Tat eine Günstigerprüfung beantragt und in diesem Zusammenhang auch einen nennenswerten Betrag erstattet bekommen. Das Finanzamt hat davon abgesehen alle meine Angaben 1:1 übernommen und mir auf den Cent genau jenen Betrag erstattet, der bei der Einreichung im Rahmen der ELSTER-Steuerberechnung ermittelt wurde. Vielleicht liegt es auch einfach nur an meinem "Provinzfinanzamt", das mir schon seit Jahren immer wieder mit irgendwelchen unnötigen Nachfragen oder falschen Berechnungen daherkommt, auch bei anderen Steuerarten. Bei der Grundsteuer habe ich z.B. 3 Jahre mir denen herumgezankt, bis mir endlich geglaubt wurde, dass die fraglichen Grundbucheinträge fehlerhaft waren. Die können dort offenbar nur "Schema F" und alles andere überfordert sie.

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 09.06.2026

Lieblingssparer, danke für die Richtigstellung.

Star der CommunitySpooky78 am 09.06.2026

@ Rüdiger: Ich mache das schon seit vielen Jahren so, da ich teilweise auch Zinseinkünfte ohne Steuerabzug (z B. von Nachrangdarlehen oder ausländischen Fonds) hatte und i.d.R. im Rahmen der Günstigerprüfung eine Erstattung erhalte, jedoch musste ich bislang - mit einer Ausnahme - nie die Steuerbescheinigungen nachreichen. Außerdem benötige ich die Kapitalerträge im Steuerbescheid auch noch für die Krankenkasse, da ich diese dort als freiwillig Versicherter ohnehin nachweisen muss.

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 10.06.2026

@Spooky78, ich hatte mich nie wirklich mit der Günstigerprüfung beschäftigt, denn ich hatte es bisher ja immer einfach gehalten.(Warum auch immer, lassen wir das mal so stehen). Aber es macht absolut Sinn was du schreibst, und ich lerne auch immer noch gerne dazu im Alter!

Bei der Steuer-Erstattung im Jahr 2025 hatte ich eine Steuerlast von 19,67%, verheiratet. Ich habe Zinsen und Dividenden im 5 stelligem Bereich p.a., also weit über dem Steuerfreibetrag von 2000,- € und muss dafür ja rund 27% KEst zahlen.
Hieße das ich hätte in diesem Fall mit einer Erstattung zu rechnen falls ich die Günstigerprüfung beantrage? Aber dann gehe ich davon aus, alle Jahressteuerbescheinigungen mit an das FA zu schicken, und alles fein säuberlich in die Anlage KAP eintragen, richtig?Wie gesagt habe ich da keinerlei Erfahrung und wenn du mich da erhellen kannst, wäre ich dir sehr Dankbar. :)

Dieser Post wurde am 10.06.2026 um 09:25 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJojo am 10.06.2026

Ich trage in der Anlage KAP immer alles ein und mache auch immer das Günstigerprüfung Häkchen, völlig egal wie hoch mein Steuersatz ist. Du kannst es in ELSTER auch simulieren. Einfach mal mit und ohne Prüfung durchspielen und dann die prognostizierte Steuer Rückzahlung oder auch Nachzahlung vergleichen. Steuerbescheide musste ich noch nie nachreichen.

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 10.06.2026

Danke Jojo, ich werde das in meiner Steuer Software von Buhldata mal simulieren. Aber dann sollte doch generell gelten, ist der pers.Steuersatz günstiger als die KEst von ca. 27%, dann spare ich immer Steuern, oder gibt es da auch wieder ein wenn und aber?

Registriertes Community-MitgliedBernd E. am 10.06.2026

@Rüdiger, entscheidend ist dabei nicht der persönliche Steuersatz sondern der Grenzsteuersatz. Bei 19,67% pers. Steuersatz liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 33%. Dann ergibt die Günstigerprüfung, dass die pauschale Abgeltungssteuer mit 25% die günstigere Lösung ist und somit gibt es auch kein Geld zurück.

Star der CommunitySpooky78 am 10.06.2026

@ Rüdiger: Da Du mich direkt angesprochen hast, antworte ich natürlich gerne, habe zu den Ausführungen von Jojo und Bernd E. aber eigentlich nichts wesentliches hinzuzufügen, außer dass bei mir auch trotz vergleichsweise hoher Kapitalerträge der Steuersatz meist deutlich unter 25 % liegt und ich daher i.d.R. eine Erstattung erhalte. Die Einreichung sämtlicher Steuerbescheinigungen ist normalerweise nicht erforderlich, kann aber - wie in meinem Fall - nachträglich verlangt werden. Ich gebe aber immer die Summen aller Kapitalerträge und bereits abgegoltenen Steuern an. Früher, als man noch die kostenlose Software ELSTER-Formular nutzen konnte, habe ich darin auch jede Position einzeln aufgeführt, aber das istbei MeinELSTER leider nicht mehr möglich.

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 10.06.2026

Ich danke euch allen, werde das jetzt mal mit der Steuersoftware durchspielen. Danke für den Input. Ich nehme mit - KAP komplett ausfüllen - und Belege nur bei Nachfragen nachreichen - Grenzsteuersätze sind zu berücksichtigen.

Registriertes Community-MitgliedBernd E. am 10.06.2026

@Rüdiger,

https://hilfe.de/finanzen/guenstigerpruefung-rechner/

oder hier mal zum ganz groben Überblick mal eingeben, zu versteuerndes Einkommen und die Brutto-Kapitalerträge.
Ohne Abgeltungssteuer, Kirchensteuer, Soli usw.
Ganz unten kann man mit dem Schieberegler mal die Grenzen ausloten.

Registriertes Community-MitgliedRüdiger am 10.06.2026

Bernd E. , der Rechner ist phantastisch, vielen lieben Dank.