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Probleme bei Festgeldanlage-Antrag: Kontoauszüge von sechs Monaten gefordert.

Probleme bei Festgeldanlage-Antrag: Kontoauszüge von sechs Monaten gefordert.

Registriertes Community-MitgliedFriede am 19.11.2023

zu CA Consumer Finance "Credit Agricole"
Deutscher Staatsbürger stellte Antrag bei CA für Festgeldanlage: 4,10% für 6 Monate. Ungefähr 10 Tage später kam email: man habe ihn auf Mobil leider nicht erreicht, er solle seine Mitarbeiterin namens.... auf der angebenen Tel.Nr. anrufen. Er tat das sofort, 40 min Warteschleife, angegebene Mitarbeiterin sei nicht da.... Nach dem üblichen Datenabgleich dann, die CA verlange die Kontoauszüge des angegebenen Referenzkontos von den letzten 6 Monaten.
Frage warum, er wolle doch keinen Kredit sondern Festgeldanlage (hier 6stellige Summe) bei der CA anlegen. Antwort: Vorschrift der Bank.
Das sei nun mal so.
Das wars dann wohl mit der Credit Agricole.
Ich frage mich wer schickt denn alle seine Abbuchungen von Aldi u. Co und Einnahmen von 1/2 Jahr an eine Bank.
MfG

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 19.11.2023

Dann doch lieber über DB Zinsmarkt abschließen… dann bleibt einem das erspart (hoffentlich)

Anonymer PosterUdo_Der_Ältere (Gast) am 19.11.2023

Ich kenne eine Luxemburger Bank die bei 100000 Euro steht einen herkunftsnachweis will. Das war vor 6 Jahre und letzes Jahr so.
Deutscher Kunde mir deutschem Namen.
Je nach Land wird die Terrorabwehr eben ernster genommen als bei anderen. Kontoauszüge wollte noch keiner, da würde die bei mir tot umfallen. Ich habe fast ne Mio die ich von Neunkudnen Tagesgeldkonto zu Tagesgeldkonto schiebe

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 19.11.2023

Wäre da nicht Festgeld eine Überlegung wert ,

Besonders engagiertes MitgliedHento am 19.11.2023

@Udo: Die Frage ist halt, wie kannst du so große Summen nachweisen, wenn die über Jahre hinweg angespart wurden? Auch deswegen habe ich selten Summen größer als 100.000-150.000€ auf einer Bank.
Die Anlageportale mag ich auch nicht so sehr, weil da ja alles aufsummiert ist. Und wenn da mal eine halbe Million oder so steht, werden die bestimmt auch nachfragen?

Anonymer PosterKritischer (Gast) am 22.11.2023

@Hento
Es wird leider immer wieder vergessen, dass in den letzten 15 Jahren zahlreiche Banken in der EU wegen Überschuldung zahlungsunfähig wurden. Wegen der bekannten Haftungsgrenze habe ich deshalb nirgendwo mehr als 96 000 zu liegen, denn die Zinsen kommen ja auch noch dazu.
Etwas Kopfzerbrechen bereitet mir jedoch, dass bei so manchem zwischengeschaltetem Dienstleister (Treuhänder) die Summe der von ihm für mich gehändelten Anlagen die Grenze von 100 000 x-fach überschreitet. Und wenn der nun Krachen geht ?

Star der CommunitySpooky78 am 22.11.2023

@ Kritischer: Falls mit "Dienstleister (Treuhänder)" Anlageportale wie WeltSparen oder DB Zinsmarkt gemeint sein sollten, wären entsprechende Bedenken unbegründet, da das Geld ja nicht bei denen liegt, sondern bei der jeweiligen Anlagebank und die besagten Portale quasi nur die "Buchhaltung" übernehmen. Lediglich beim Transfer werden mit diesen Unternehmen verbundene Bank eingebunden (z.B. bei WeltSparen die Raisin Bank), wo das Geld aber nur kurz geparkt wird und zudem bis zu einer Höhe von 100.000 € ebenfalls der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt. Wenn man also nicht gerade permanent 6-stellige Beträge durch die Anlageportale schleust, besteht da praktisch keinerlei Risiko.

Anonymer PosterDagobert (Gast) am 22.11.2023

Die BaFin sieht das aber wohl auch etwas kritisch laut dem letzten Podcast. Das Thema wird (leider nur sehr kurz) ab ca. 15:30 angesprochen.

Der Podcast ist aber auch so mal ganz interessant.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Mediathek/Podcast/podcast_folge10_artikel.html

Lustigerweise steht dann aber auf der Seite der BaFin wiederum:

"Gelder auf Treuhandsammelkonten werden nicht anders behandelt als Gelder auf Einzelkonten, das heißt alle Einlegerinnen und Einleger, die Gelder auf einem Treuhandsammelkonto einzahlen, sind jeweils einzeln bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert.

Treuhandsammelkonten werden häufig im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen verwendet. Gewöhnlich zieht der Finanzdienstleister Gelder von einem Kunden oder einer Kundin ein und lagert sie auf einem Treuhandsammelkonto zwischen, bis die gewünschte Finanzdienstleistung (zum Beispiel der Erwerb von Aktien) vollzogen werden kann.

Wenn Einlagen auf Treuhandsammelkonten im Ausland angelegt werden, sollte man bei Fragen zu deren Absicherung die jeweils zuständige Einlagensicherung kontaktieren. Die Rechtslage kann im Ausland abweichen."

Registriertes Community-MitgliedHolk am 22.11.2023

@Dagobert: Ist ja nicht schlecht, aber genau da wo es spannend wird, nämlich EU vs. Treuhand im nur EWR bleibt der Holger total vage. Daher meine Sicht der Dinge: 

A) Wenn er sowas in den Raum wirft, soll er doch erstens sagen, wie es sich mit Treuhand in der EU verhält und zweitens was konkret anders ist!
B) Er formuliert Nachweisprobleme nur bei EWR. Ich vertraue da der TreuhänderBank, denn Sie mir bestätigt mir ja etwas auf meine Rechnung angelegt zu haben. Also habe ich zwar indirekt eine Einlage bei einer EWR Bank, aber ich habe eine bestätigte Einlage. Warum sollte es von der Argumentation im EWR anders sein als in der EU. Ich würde mir da keinen Kopf machen, zumal ich sowieso darauf schaue, welche Unternehmen und Staaten mein Geld bekommen...

(...und da gehört die Bankenbranche sowieso nicht gerade zu meinen Favoriten. Denn genau hier findet man häufig viele Haare in der Suppe)

Star der CommunitySpooky78 am 22.11.2023

@ Dagobert: So wie ich das verstehe, beziehen sich die Bedenken der BaFin aber in erster Linie auf ausländische Banken, bei denen WeltSparen, DB Zinsmarkt & Co. auf das Treuhandmodell setzen, und dort auch nur auf bestimmte Länder mit nicht ganz eindeutiger Rechtslage. Bei den deutschen Banken sollte es hingegen keine Probleme geben (vgl. https://www.weltsparen.de/das-treuhandmodell-geld-anlegen-und-vorteile-nutzen/).

Registriertes Community-MitgliedHolk am 22.11.2023

@dagobert + Spooky: Der Inhalt hinter dem Link ist nichtssagend. Allerdings sprechen das WS-Angebot an sich und die Produktinfoblätter der EWR Banken (in denen ja die ausl. Einlagensicherung aufgeführt ist) ganz klar dafür, dass es hier keinerlei Probleme geben sollte, wenn man nur noch einen Funken Vertrauen in die Bankenwelt haben darf. Ich gehe davon aus, dass sowohl WS als auch zumindestens mehrere EWR-Banken sowas rechtlich prüfen lassen haben, bevor sie ein solches Geschäftsmodell betreiben oder Teil davon sind...

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 22.11.2023

Sollte man also lieber direkt bei banken abschliessen und nicht über DB Zinsmarkt und Weltsparen?

Registriertes Community-MitgliedHolk am 22.11.2023

@Lena: Direkt bei Banken? Ich sehe bei WS und DB bzgl der EWR Einlagensicherung keine Probleme. Beurteile aber die DB als sicherer, wenn es ums Verrechnungskonto geht.
Natürlich sind 4 Briefe eine Umweltsauerei der DB, die sollten sich schämen! Und das Angebot ist ja sehr mager, ich mach da nur CA.
Aber auf Weltsparen würde ich im FG Bereich auch nicht mehr machen. Tagesgeld Ggfls, muss ich später Mal analysieren. Aber wer Weltsparen, den Banken bei WS traut und/oder der Einlagensicherung, der ist da sicherlich gut aufgehoben

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 22.11.2023

CA und aareal und die pfandbriefbank und mymoney scheinen mir vom DB Markt in Ordnung zu sein. bei weltsparen sind mir viel zu viele banken aus nicht so sicheren Ländern, daher mag ich DB Zinsmarkt auch lieber, auch wenn ich nu schon seit 10 Tagen auf alle Briefe warte............

Registriertes Community-MitgliedBunkie am 22.11.2023

Hallo, zum Teil ja.

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 23.11.2023

Ist es für uns Anleger eigentlich ohne Bedeutung ob DB in unserem Namen oder im eigenen Namen (Treuhand) das Geld bei der partnerbank anlegt? Es gibt ja beide Modelle …

Registriertes Community-MitgliedHolk am 23.11.2023

@dagobert, Spooky, Lena: Trauhand:
Also, WS angefragt und folgende AW erhalten.
1. EWR und EFTA eng an EU Gesetzte angelehnt
2.Für Einlagen, welche im Rahmen eines Treuhandkontos oder Anderkontos geführt werden, sind die Wirtschaftlich Berechtigten vollständig durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert, so lange sie vor Anmerkung: !!!) dem Zeitpunkt der eingetretenen Insolvenz bekannt sind.
Banken sind verpflichtet, im Rahmen des Kontenabrufverfahrens neben dem Kontoinhaber und den Bevollmächtigten auch die wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Bei Treuhandkonten, welche ein Kontoinhaber für einen Dritten angelegt hat, wird hinsichtlich der Deckungssumme nicht auf den Kontoinhaber, sondern auf den Dritten (WeltSparen-Kunde) als Einleger abgestellt. Der Kunde ist jederzeit der wirtschaftlich Berechtigte der Zinsen und Anlagen und somit automatisch durch die Einlagensicherung abgesichert.
Gesetzlich ist die Partnerbank dazu verpflichtet, Ihre Daten an den jeweiligen nationalen Einlagensicherungsfonds weiterzugeben.

In diesem Fall erfolgt Ihre Benennung als wirtschaftlichen Berechtigten zum Zeitpunkt der Zuordnung und der Kontoeröffnung durch die entsprechende Einlagebank.

>>> für mich klingt und ist das in Ordnung, aber klar, wenn nicht gemeldet wird, aus welchen Gründen auch immer, wäre das natürlich unvorteilhaft

Registriertes Community-MitgliedMartin1 am 23.11.2023

Über Zinsmarkt (Deutsche Bank) war alles problemlos

Anonymer PosterKritischer (Gast) am 23.11.2023

Die Sutor-Bank als Treuhänder händelt für mich schon mal gleichzeitig (!) die bei Banken in Malta, Italien, Frankreich, Belgien und Schweden liegenden Mäuse zwecks Mausvermehrung. Zwar immer pro Bank nie mehr als 96 T Euro, aber 5 x 96 T sind halt in der Summe weit mehr als 100 T bei der Sutor-Bank. ;) Na wird schon alles immer glatt gehen mit der Sutor-Bank. Nur beunruhigend ist, dass ehemalige die deutsche Tochter der HSBC u. a. daran krachen gegangen ist. Aber war da Kunde sein wollte, der musste sowieso mit mindestens 10 M starten.

Registriertes Community-MitgliedHolk am 23.11.2023

@Kritischer: was willst Du damit sagen. Ich verstehe nichtmal Bahnhof! "Nur beunruhigend ist, dass ehemalige die deutsche Tochter der HSBC u. a. daran krachen gegangen ist. Aber war da Kunde sein wollte, der musste sowieso mit mindestens 10 M starten."

Star der CommunitySpooky78 am 23.11.2023

@ Kritischer: Ich verstehe den Gedankengang nicht. Bei der Sutor Bank selbst liegt doch vermutlich überhaupt kein Geld, sondern das ist doch bei den jeweiligen Anlagebanken angelegt. Dort besteht dann ggf. ein Treuhandkonto, wo praktisch die Sutor Bank für alle ihre Kunden gemeinsam das Geld deponiert, wobei aber sichergestellt ist, dass die Beträge jedem einzelnen Kunden zugeordnet werden können und entsprechend die individuelle Einlagensicherung von 100.000 € gilt. Daher ist die Gesamtsumme der über die Sutor Bank platzierten Festgelder auch völlig unerheblich. Problematisch wäre es nur, wenn z.B. mehrere Festgelder gleichzeitig fällig wären und dann vorübergehend auf einem Verrechnungskonto der Sutor Bank mehr als 100.000 € lägen und die Bank dann ausgerechnet in diesem Moment zusammenbrechen würde. Dann wären nur 100.000 € auf dem Verrechnungskonto abgesichert. Aber eine solche Situation ist doch ziemlich unwahrscheinlich.

Ansonsten fehlt mir bei den letzten beiden Sätzen zur HSBC der Kontext, um zu verstehen, was damit überhaupt gemeint sein soll.

Anonymer PosterKritischer (Gast) am 24.11.2023

@Spooky
Schon mal den Bankennamen "Trinkaus" gehört und deren Geschichte genauer betrachtet ? Insbesondere den wirklichen Grund für deren Schließung nach 239 Jahren? Das war nicht nur CumEx, sondern u. a. auch unser Thema und meine Sorgenfalte bei der Sutor-Bank. Nebenbei: schon mal was von einer ALDI-Tat für Trinkaus im Jahr 1974 gehört ?

Star der CommunitySpooky78 am 24.11.2023

@ Kritischer: Ich kenne Trinkaus und weiß, dass sie mal so etwas wie die Hausbank der Aldi-Brüder war und dass sie wegen Cum-Ex-Geschäften juristische Probleme hatte, aber was das alles mit der Sutor Bank und dem hier diskutierten Treuhandsammelkonto-Modell zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Da helfen auch keine ohne weiteren Kontext in dem Raum geworfen Schlagworte oder Anspielungen auf irgendwelche historischen Ereignisse, die mir - und vermutlich den meisten Lesern hier - nicht präsent sind. Sorry.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 24.11.2023

@Kritischer: In solchen Konstellationen freut sich der Durchschnittsuser (und dazu zähle ich mich auch) über eine wohlgemeinte und verständliche Erklärung und nicht über nichtssagende Anspielungen. Du bist ja auch nicht hier, um ein "Such doch selber!" zu hören, sondern um Antworten auf deine potentiellen Fragen zu bekommen. Danke für dein Verständnis diesbezüglich :-)